Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

   
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Bauführung. 
a. Nach Einheitspreisen. 
Hierbei ist unerlässliche Bedingung, dass Arbeiten u. Lieferungs - Objekte 
für welche eine Preisliste (Anschlag) vorhanden sein muss genau präzisirt sind. 
Die Vortheile dieser Bezahlungsweise für die Bauverwaltung sind, dass dieselbe 
unbehindert ist, noch während der Bauausführung zweckentsprechende Aenderungen 
am Bauprojekte vorzunehmen und dass der Unternehmer, weil sein Risiko er- 
mässigt ist, die Preise niedriger stellen kann. 
Mängel, welche die Bezahlung nach Einheitssätzen für die jauverwaltung mit 
sich bringt, bestehen darin, dass jene falls ein spezieller Kostenanschlag nebst 
Massenberechnune fehlt über die Höhe der Baukosten im unklaren bleibt und 
dass nicht unerhebliche Mühe und Kosten für die Beaufsichtigung der Bau- 
Ausführung aufzuwenden sind. 
So gebräuchlich und zweckmässig die Bezahlung nach Einheitspreisen bei 
gehörig vorbereiteten Ausführungen des Hochbaues ist, so wenie erwünscht 
ist dieselbe dem Unternehmer für erössere Ausführungen bei Tiefbauten (Erd- 
arbeiten u. dergl.), weil die Bauverwaltung im Stande ist, den Schwerpunkt der 
Entreprise auf Leistungen zu werfen, deren Betonung den Interessen des Unter- 
nehmers zuwider läuft. Auch erwachsen dem Unternehmer leicht Hindernisse 
in der freien Disposition über seinen Arbeits-Apparat. 
b. Mittels Pauschal-Summen. 
Diese Berechnungsweise erscheint nur statthaft wenn das Projekt nebst allen seinen 
Grundlagen in detaillirter Ausarbeitung vorlieet, wenn namentlich bei Aus- 
führung von Erdarbeiten aller Art die Voruntersuchungen so vollständie und erschöpfend 
gemacht sind, dass eine genaue Veranschlagung der Baukosten möglich ist. Da diese 
Voraussetzungen nur selten zutreffen, so ist die Bezahlune nach Pauschalsätzen für 
grössere Unternehmungen nur wenig geeignet. Der Unternehmer ist gezwuneen für sein 
Risiko, eine gewisse Entschädigung in Rechnung zu bringen, d.h. den Bau zu vertheuern. 
3. Ermittelung des Unternehmers. 
Wenn die Verdingungsart einer Bauausführung bestimmt ist. erübriet die Er- 
mittelung eines geeieneten Unternehmers. 
a. Die Vergebung aus freier Hand, 
Sie erfolgt durch Uebertragung der betr. Leistung Seitens des Bauleitenden 
an einen nach sachlichem Ermessen ausgewählten Unternehmer. Während bei Privat- 
bauten dieser Modus der svewöhnlich befolete ist darf derselbe bei öffent- 
lichen Bauausführungen nur ausnahmsweise zur Anwendung gebracht werden, ab- 
gesehen von Werken geringen Umfangs, die eine gewisse Maximalsumme welche 
in den verschiedenen Verwaltungen sehr ungleich fixirt ist nicht überschreiten. 
b. Das Unterbietungs-Verfahren. 
Dasselbe kann auf 3 verschiedene Weise durcheeführt werden: 
a. Das mündliche sogen. Lizitations-Verfahren. 
Bei einem solchen werden die Angebote von den in einem besonderen Termin 
erschienenen Unternehmern zu Protokoll gereben, nachdem sie Kenntniss vom 
Anschlag und den Anschlagspreisen erhalten haben. Dies Verfahren wird in 
Deutschland nicht mehr allzu häufig angewendet. In Frankreich ist dasselbe noch 
heute in Uebung mit der Maassgabe, dass die Lizitätion eeschlossen wird in 
dem Augenblicke wo eine brennende Kerze von vorschriftsmässiver Länee und 
Gewicht aufgezehrt ist und der letzte Abbieter bedineuneslos den Zuschlag erhält. 
P. Das Submissions-Verfahren. 
Bei demselben werden schriftliche Offerten der Unternehmer auf Grund von 
Bedingungen, Zeichnungen, Probestücken, Leistungs-Verzeichnissen versiewelt ab- 
gegeben und in einem bestimmten Termine, zu welchem den Submittenten in der 
Regel Zutritt gewährt ist, eröffnet. Die Vergebung der Arbeit erfolet entweder an den 
Mindestfordernden, oder an einen aus der Zahl der Mindestfordernden. oder auch 
nur nach Maassgabe der als annehmbarste erscheinenden Offerte. 
Das Verfahren heisst: 
l. beschränkt, wenn eine begrenzte Anzahl als zuverlässie bekannter Unter- 
nehmer direkt zur Abgabe von Offerten veranlasst wird. 
2. öffentlich, wenn auf Grund von öffentlich erlassenen Bekanntmachungen 
eine unbegrenzte Zahl von Bewerbern zur Betheiligune einreladen wird. 
   
    
   
   
  
  
   
    
   
   
        
    
  
   
     
   
        
     
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
        
   
   
  
  
   
   
  
    
    
  
    
     
    
  
    
    
   
    
   
   
  
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