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110 Bauführung.
der Preisbewegung verloren geht. Mitunter wird ein Ofterten-Formular benutzt:
dies Verfahren empfiehlt sich namentlich bei Objekten deren Leistungs-Ver-
zeichniss nur wenige einfach fermulirte Positionen umfasst. wie bei Material-
Lieferungen; es kann dann das Leistungs-Verzeichniss mit enthalten. Die Offerten
sind versiegelt einzureichen, beigegebene Proben zu bezeichnen und zubesieeeln.
Voraussetzung der Gültigkeit der Offerte ist: dass dieselbe frei von
Vorbehalten sei, ebenso frei von Alternativ-Geboten (falls solche nicht ausdrück-
lich gefordert sind). Der Anbietende muss sämmtliche Grundlaeen der Offerte. die
Bedingungen, Zeichnungen, Proben durch Unterschrift bezw. Besiegelung der
diesbezüglichen schriftlichen Erklärung als für ihn bindend anerkannt haben. End-
lich muss die Offerte rechtzeitig eingehen: als nicht rechtzeitige abeeliefert
sind solche Gebote anzusehen, welche nach statteefundener Eröffnune der
ersten Offerte im Submissions-Termin noch eintreffen: Nachgebote sind
unter allen Umständen ungültig. Billigerweise sollten diejenigen Offerten noch
gültig sein, bei welchen der Verfasser den Nachweis führen kann. dass dieselben
so frühzeitig abgefasst und abgesandt worden sind, dass sie bei reeelmässiger
Bestellweise vor der Termins-Eröffnunge an dem bestimmten Orte hätten abeeeeben
werden müssen, bei denen also ein zufälliees Transport-Hinderniss die I
des verspäteten Eingangs bildet.
Submissions-Protokoll. In dem fest gesetzten Termin. welcher in Gegen-
wart der erschienenen Bewerber abzuhalten ist. hat die Eröffnung der eingegangenen
Offerten und die Aufnahme eines amtlichen Protokolls über das I
folgen. Das Protokoll erhält etwa foleende Form:
Irsache
ürgebniss zu er-
Submissions- Protokoll.
Verhandelt (Ort, Datum, Jahreszahl.)
In dem heute anstehenden Submissions-Termin zur Vergebung der Arbeiten
waren Offerten eingegangen, deren Eröffnung um Uhr
Vormittags stattfand. Darnach übernehmen die Arbeit:
l. (Name) für
N: do. x
3 do,
(Folgen die Mit-Unterschriften der Anbietenden.
Die Zuschlags-Ertheilung erfolet schriftlich etwa in folgender Form:
An den Herrn
Mit Bezug auf die am ten di J.
Ihnen hiermit der Zuschlag ertheilt zur
merken, dass der Kontrakt
eingereichte Offerte wird
mit dem Be-
Ihnen in den nächsten Tagen zur Vollziehung zusesendet werden wird.
Zuschlagsfristen. Fristen, während welcher Anbietende an ihre Öfferte
gebunden sind, sollen, um jene nicht zu schädieen. kurz sein. In der Regel ge-
nügt für Objekte mit umfangreichem Offerten-Material oder. falls die Eintschliessung
höherer Instanzen einzuholen ist. ein vierwöchentlicher, für die übrieen
Objekte ein vierzehntäeiger Zeitraum.
6. Auszug aus den Submissions-Bedingungen für die öffentl. Vergebung
von Arbeiten u. Lieferungen der preuss. Bauverwaltung.*)
$S1. Persönliche Fähigkeit der Submittenten. Voraussetzung für die Uebertrageune
ist: Bietung hinreichender Sicherheit für die pünktliche. und vollständige Erfüllung aller zu
übe nehmenden kontraktlichen Verbindliehkeiten.
s 2. Form und Inhalt der Offerten. Die Offerten sind von den Submitt. unterschrieben
frankirt und versiegelt, mit der in der Subm.-Ausschreibung geforderten Ueberschrift versehe« n,
bis zu dem dort angegebenen Termin einzureichen. Benutzung eines Offerten-Formulars, falls
enthalten: 1. die ausdrückliche Erklärung,
Submitt. sich den siämmtlichen Bedingungen, welche der Submission zu Grunde »eleot
sind, unterwirft; 2. die Angabe des geforderten Preises auch in Buchstaben
ein solches vorgeschrieben ist. Die Offerten müssen
dass der
u. z. sowohl die
Angabe der Preise für die Einheiten, als auch der Gesammtforderung. Stimmt die
Gesammt-
forderung mit den Einheitspreisen nicht überein,
so sollen die letzteren maasseebend
sein, sofern nicht vom Unternehmer eine anderweite Erklärung ausdrücklich
3. die genaue Bezeichnung und Adresse der Submitt. Gemeinschattliceh I
haften solidarisch und haben eleichwie bietende Gesellschaften einen
3evollmächtigten zu bezeichnen: 4. die Angabe, wie die
Bedingungen etwa einzureichenden Proben bezeichnet
dem Subm.-Termin eingesandt und derartig gezeichnet sein, dass sich sofort erkennen lässt, zu
welcher Offerte sie gehören. Offerten, welche den obigen Vorschriften nicht entsprechen, durch
Abänderungen oder Einschränkungen modifizirt sind, insbesondere auch Nach
Anspruch auf Berücksichtigung.
abgegeben ist:
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zur Geschäftsführung
nach Maassgabe der speziellen
sind; die Proben müssen ebenfalls vor
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*) Vorschriften über ‘die Vergebung von Leistungen und
Lieferungen im Ressort des
preuss. Ministeriums der öffentlichen Arbeiten v. 24. Juni 1880.
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