Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

      
  
     
     
          
   
   
   
  
  
  
  
  
   
   
  
   
  
   
    
    
  
  
   
  
   
   
      
    
    
     
  
   
   
     
     
   
   
  
  
  
  
   
   
       
     
   
  
       
       
     
   
  
       
   
   
  
  
      
     
     
      
       
      
   
     
   
  
  
  
  
128 Bauführung. 
Hakenblatts zu bewirken. Bei allen Verbindungen, Versatzungen, Verblattungen, Verzapfungen, 
Schiftungen und Verkämmungen müssen die zu verbindenden Holztheile eut schliessend zu 
sammen gearbeitet sein. Bei Versatzungen, Verzahnungen und Verblattungen sind die Berührungs- 
flächen der zu verbindenden Holztheile zu hobeln. Die Mauerlatten, bez. Schwellen, sind wage- 
recht zu verlegen, in den Stössen zu überblatten und in die Balken vorschriftsmässig einzu 
kämmen. Die Balkenlagen sind so weit nicht die seitliche Annagelune von Latten ausdrück- 
lich im Anschlage vorgesehen ist für die Staakung in ausreichemdem Maasse sauber und 
parallel mit den Kanten zu falzen. Bei einer frei tragenden Länge von 6m und darüber 
sind die Balken mit Doppelfalz für Krewzstaakung zu versehen und zum Einziehen der Zugbolzen 
zu verbohren. Alle Auswechselungen an Schornsteinen, Heizröhren u. Ss. w. sind zeichnungs 
gemäss auszuführen. Alle Streben von Hänge- und Sprengwerken sind mit einfacher, bez, 
doppelter Verfalzung einzusetzen: wo Hirnholz gegen Hirnholz, bez. Langholz, stösst, sind ohne 
besondere Entschädigung Bleiplatten einzulegen. Bei der Aufstellung von Hängewerken ist der 
Hauptbalken etwas zu sprengen. 
Keines der für den Bau gelieferten Hölzer darf der Unternehmer bet 
Rüstungen verwenden. — Beschädigungen des Mauerwerks beim Aufbringen der Er 
hat der Unternehmer auf seine Kosten zu beseiti en. Aenderungen am Mauerwerk beim An 
bringen der Zimmer-Arbeiten dürfen nur durch Maurer bewirkt werden. 
Brettarbeiten. Die Bretter sind auf den Unterlagen (Balken, Riegeln, Sparren ete.) mit 
der Kernseite nach unten zu legen und 2 Mal zu nageln. Gehobelte und profilirte Flächen 
müssen vollkommen rein, glatt und ohne sichtbare Hobelstösse hergestellt werden. 
Die Fussbodenlager sind der ganzen Länge nach genau wagerecht zu legen und zu unter- 
stopfen und dürfen behuf des Einebnens nicht unterschnitten werden. 
Die Fussboden-Dielen müssen auf ihre ganze Länge gleich breit sein und die Breite darf 
nicht über 20cm betragen. In demselben Raume dürfen die Breiten der Dielen um nicht mehr 
al6 2m differiren. Die Bretter müssen genau senkrecht zur Richtung der Lager verlegt werden 
und eine durchaus ebene Fläche bilden, so dass niemals 
über die des benacharten stattfindet. 
Herstellung seiner 
Balkenlagen u. s. w 
ein Vortreten der Kante eines Brettes 
Es dürfen innerhalb des ersten Jahres keine Verwerfungen 
der Dielen und keine Fugen von mehr als mm Breite entstehen, widrigen Falls der Unternehmeı 
nicht nur die erforderlichen Auspähnungen unentgeltlich vorzunehmen, sondern 
gefordert wird, die Böden aufzunehmen, neu zu legen und 
entfernen und durch vertragsmässiges zu ersetzen hat. 
Wird es nothwendig, wegen der Tiefe oder Breite der Räume die gehobelten Dielen zu stossen, 
so ist der Unternehmer verpflichtet ohne besondere Entschädigung Friese von mind. 10em Breite 
einzulegen. Die Scheuerleisten sind behobelt und gekehlt anzufertigen und in den Stössen 
auf Gehrung zusammen zu schneiden. 
Die Bretter der Deekenschalungen dürfen nicht über 16m, die der Daehsehalunefür 
Schieferdeckung nicht über 20«m, der für Zinkblech-Dächer nicht über 16cm Breite haben. Die 
Stösse derselben sind zu verwechseln. Die Deckenschalungen sind in den Stössen so wie gegen 
die UmfassungsWände scharf einzupassen, So 
auch, wenn es 
das bedingungswidrige Material zu 
dass die Berohrung überall gehörig befestigt werden 
kann. Bei sichtbaren Verschalungen überstehender Dächer 
haben. Die Trauf-, Wind- und Zierbretter an den 
Holzschrauben von 6°m Länge zu befestigen. 
Gehobelte Wandverschalungen müssen aus Brettern 
die Deckleisten der Fugen dürfen 
müssen die Bretter gleiche Breite 
Rändern vorspringender Dächer sind mit 
von gleicher Breite hergestellt werden: 
stets nur auf einem Brett genagelt sein. Die Nagelungen der- 
selben sind sehr sauber auszuführen, die Nagelköpfe in 
und zu verkitten. 
Sonstige Arbeiten. Die Thürdübel sind behuf solider Einmauerung keilförmig mit gem 
langen Dollen in der Mitte anzuliefern. Bei Anfertigung der Thürzargen ist mit be sonderer 
Genauigkeit zu verfahren, damit dieselben rechtwinklig sind und genau ins Loth zestellt werden 
können. Die Tiefe der Thürzargen soll überall gleich der Mauerstärke -+ 2 Putzstärken sein. 
Für die Geländer der Treppen sind, so weit nicht besondere Zeichnungen von der Bauver- 
waltung gegeben werden, die zu den Handgriffen, Pfosten und Sprossen zu verwendenden Musteı 
dem bauleitenden Beamten zuvor zur Genehmigung vorzulegen. 
16. Staaker-Arbeiten. 
Zu den Staakungen sind je nach dem speziellen Inhalt 
Staaken aus gesundem Klobenholz oder Lattstämme 
Schwarten von gesunden Stämmen herrührend, in der Mitte mindestens 3,5 cm stark, zu ver- 
wenden. Dieselben sind für jedes Balkenfeld genau passend zuzuschneiden, scharf in die Falze 
einzutreiben und dicht an einander zu schlagen, besonders ist auf einen guten Anschluss an die 
Mauern Rücksicht zu nehmen. Die Fugen sind mit Strohlehm zu diehten: der Lehm muss fett 
frei von erdigen Bestandtheilen und Steinen sein. Nach dem Trocknen des Strohlehms sind 
die Balkenfelder mit reinem trockenen Sand (oder Coaksasche)bis 
Beim Eintreiben der Staakhölzer ist darauf zu achten, 
drängt 
vorgebohrten Löchern zu versenken 
des Arbeits-Verzeichnisses, entweder 
gespalten, mindestens 8 stark, oder 
  
1 
Balkenoberkante zu verfüllen. 
dass die Balken nicht seitwärts x 
werden; dazu müssen dieselben untereinander abgespreizt werden. 
Die Reinigung der Staakungen vor dem Einbringen 
des Staakungs-Materials ist Sache des 
Unternehmers, 
17. Schmiede-Arbeiten 
Die abzugebenden Preise beziehen sich auf die Lieferung frei Baustelle, 
Das Schmiedeisen muss von guter Qualität, zäh und sehnig sein und hakigen Bruch zeigen 
Es darf weder kalt- noch rothbrüchig sein und muss eine rein ausgewalzte weder durch 
Schieferungen noch durch Schlacken verunreinigte Oberfläche zeigen. Biegungen, Drehungen 
und Kröpfungen müssen in rothglühendem Zustande ausgeführt und frei von Sprüngen und 
Rissen oder verbrannten Stellen sein. Alle Schweissungen 
müssen besonders sorefältivr aus 
geführt se 
n, so dass innige Verbindung der Eisentheile erzielt wird. Rund-, Quadrat- und 
Flacheisen muss an allen Stellen gleichen normalen Querschnitt zeigen; die Kanten müssen 
geradlinig und scharf sein. Alle Schraubengewinde müssen vollständie ausgeschnitten sein, die 
Muttern sich leicht aufdrehen lassen, ohne jedoch zu schlottern. 
    
   
    
   
   
    
   
    
   
   
  
    
     
  
   
     
    
   
  
  
  
   
     
  
    
   
   
      
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