128 Bauführung.
Hakenblatts zu bewirken. Bei allen Verbindungen, Versatzungen, Verblattungen, Verzapfungen,
Schiftungen und Verkämmungen müssen die zu verbindenden Holztheile eut schliessend zu
sammen gearbeitet sein. Bei Versatzungen, Verzahnungen und Verblattungen sind die Berührungs-
flächen der zu verbindenden Holztheile zu hobeln. Die Mauerlatten, bez. Schwellen, sind wage-
recht zu verlegen, in den Stössen zu überblatten und in die Balken vorschriftsmässig einzu
kämmen. Die Balkenlagen sind so weit nicht die seitliche Annagelune von Latten ausdrück-
lich im Anschlage vorgesehen ist für die Staakung in ausreichemdem Maasse sauber und
parallel mit den Kanten zu falzen. Bei einer frei tragenden Länge von 6m und darüber
sind die Balken mit Doppelfalz für Krewzstaakung zu versehen und zum Einziehen der Zugbolzen
zu verbohren. Alle Auswechselungen an Schornsteinen, Heizröhren u. Ss. w. sind zeichnungs
gemäss auszuführen. Alle Streben von Hänge- und Sprengwerken sind mit einfacher, bez,
doppelter Verfalzung einzusetzen: wo Hirnholz gegen Hirnholz, bez. Langholz, stösst, sind ohne
besondere Entschädigung Bleiplatten einzulegen. Bei der Aufstellung von Hängewerken ist der
Hauptbalken etwas zu sprengen.
Keines der für den Bau gelieferten Hölzer darf der Unternehmer bet
Rüstungen verwenden. — Beschädigungen des Mauerwerks beim Aufbringen der Er
hat der Unternehmer auf seine Kosten zu beseiti en. Aenderungen am Mauerwerk beim An
bringen der Zimmer-Arbeiten dürfen nur durch Maurer bewirkt werden.
Brettarbeiten. Die Bretter sind auf den Unterlagen (Balken, Riegeln, Sparren ete.) mit
der Kernseite nach unten zu legen und 2 Mal zu nageln. Gehobelte und profilirte Flächen
müssen vollkommen rein, glatt und ohne sichtbare Hobelstösse hergestellt werden.
Die Fussbodenlager sind der ganzen Länge nach genau wagerecht zu legen und zu unter-
stopfen und dürfen behuf des Einebnens nicht unterschnitten werden.
Die Fussboden-Dielen müssen auf ihre ganze Länge gleich breit sein und die Breite darf
nicht über 20cm betragen. In demselben Raume dürfen die Breiten der Dielen um nicht mehr
al6 2m differiren. Die Bretter müssen genau senkrecht zur Richtung der Lager verlegt werden
und eine durchaus ebene Fläche bilden, so dass niemals
über die des benacharten stattfindet.
Herstellung seiner
Balkenlagen u. s. w
ein Vortreten der Kante eines Brettes
Es dürfen innerhalb des ersten Jahres keine Verwerfungen
der Dielen und keine Fugen von mehr als mm Breite entstehen, widrigen Falls der Unternehmeı
nicht nur die erforderlichen Auspähnungen unentgeltlich vorzunehmen, sondern
gefordert wird, die Böden aufzunehmen, neu zu legen und
entfernen und durch vertragsmässiges zu ersetzen hat.
Wird es nothwendig, wegen der Tiefe oder Breite der Räume die gehobelten Dielen zu stossen,
so ist der Unternehmer verpflichtet ohne besondere Entschädigung Friese von mind. 10em Breite
einzulegen. Die Scheuerleisten sind behobelt und gekehlt anzufertigen und in den Stössen
auf Gehrung zusammen zu schneiden.
Die Bretter der Deekenschalungen dürfen nicht über 16m, die der Daehsehalunefür
Schieferdeckung nicht über 20«m, der für Zinkblech-Dächer nicht über 16cm Breite haben. Die
Stösse derselben sind zu verwechseln. Die Deckenschalungen sind in den Stössen so wie gegen
die UmfassungsWände scharf einzupassen, So
auch, wenn es
das bedingungswidrige Material zu
dass die Berohrung überall gehörig befestigt werden
kann. Bei sichtbaren Verschalungen überstehender Dächer
haben. Die Trauf-, Wind- und Zierbretter an den
Holzschrauben von 6°m Länge zu befestigen.
Gehobelte Wandverschalungen müssen aus Brettern
die Deckleisten der Fugen dürfen
müssen die Bretter gleiche Breite
Rändern vorspringender Dächer sind mit
von gleicher Breite hergestellt werden:
stets nur auf einem Brett genagelt sein. Die Nagelungen der-
selben sind sehr sauber auszuführen, die Nagelköpfe in
und zu verkitten.
Sonstige Arbeiten. Die Thürdübel sind behuf solider Einmauerung keilförmig mit gem
langen Dollen in der Mitte anzuliefern. Bei Anfertigung der Thürzargen ist mit be sonderer
Genauigkeit zu verfahren, damit dieselben rechtwinklig sind und genau ins Loth zestellt werden
können. Die Tiefe der Thürzargen soll überall gleich der Mauerstärke -+ 2 Putzstärken sein.
Für die Geländer der Treppen sind, so weit nicht besondere Zeichnungen von der Bauver-
waltung gegeben werden, die zu den Handgriffen, Pfosten und Sprossen zu verwendenden Musteı
dem bauleitenden Beamten zuvor zur Genehmigung vorzulegen.
16. Staaker-Arbeiten.
Zu den Staakungen sind je nach dem speziellen Inhalt
Staaken aus gesundem Klobenholz oder Lattstämme
Schwarten von gesunden Stämmen herrührend, in der Mitte mindestens 3,5 cm stark, zu ver-
wenden. Dieselben sind für jedes Balkenfeld genau passend zuzuschneiden, scharf in die Falze
einzutreiben und dicht an einander zu schlagen, besonders ist auf einen guten Anschluss an die
Mauern Rücksicht zu nehmen. Die Fugen sind mit Strohlehm zu diehten: der Lehm muss fett
frei von erdigen Bestandtheilen und Steinen sein. Nach dem Trocknen des Strohlehms sind
die Balkenfelder mit reinem trockenen Sand (oder Coaksasche)bis
Beim Eintreiben der Staakhölzer ist darauf zu achten,
drängt
vorgebohrten Löchern zu versenken
des Arbeits-Verzeichnisses, entweder
gespalten, mindestens 8 stark, oder
1
Balkenoberkante zu verfüllen.
dass die Balken nicht seitwärts x
werden; dazu müssen dieselben untereinander abgespreizt werden.
Die Reinigung der Staakungen vor dem Einbringen
des Staakungs-Materials ist Sache des
Unternehmers,
17. Schmiede-Arbeiten
Die abzugebenden Preise beziehen sich auf die Lieferung frei Baustelle,
Das Schmiedeisen muss von guter Qualität, zäh und sehnig sein und hakigen Bruch zeigen
Es darf weder kalt- noch rothbrüchig sein und muss eine rein ausgewalzte weder durch
Schieferungen noch durch Schlacken verunreinigte Oberfläche zeigen. Biegungen, Drehungen
und Kröpfungen müssen in rothglühendem Zustande ausgeführt und frei von Sprüngen und
Rissen oder verbrannten Stellen sein. Alle Schweissungen
müssen besonders sorefältivr aus
geführt se
n, so dass innige Verbindung der Eisentheile erzielt wird. Rund-, Quadrat- und
Flacheisen muss an allen Stellen gleichen normalen Querschnitt zeigen; die Kanten müssen
geradlinig und scharf sein. Alle Schraubengewinde müssen vollständie ausgeschnitten sein, die
Muttern sich leicht aufdrehen lassen, ohne jedoch zu schlottern.
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