146 Bauführung.
Aufmessung. Die Berechnung der ausgeführten Leistungen erfolgt nach Aufmaass der
wirklich vorhandenen Längen der Leitungen, bez. nach Stückzahl der betr. Objekte. Die
Aufmessung und Abnahme aller Arbeiten, welche später verdeckt werden, hat Unternehmer
rechtzeitig zu dem Zeitpunkte zu veranlassen, wo dieselben noch sichtbar und kontrollirbar sind.
Abnahme und Garantie. Nachdem die sämmtlichen Rohrleitungen hergestellt sind, erfolgt
die vorläufige Abnahme derselben vor dem Verputzen durch den baul. Beamten unter Zu-
ziehung des Unternehmers, auf Grund einer Druckprobe, bei welcher die Wasserleitung einem
Druck von 5 Atm., die Gasleitung einen Luftdrucke von 150mm Wassersäulen-Höhe unterworfen
wird. Bei den Gasleitungen darf der bezeichnete Anfangsdruck innerhalb 15 Min. nicht weite
als bis auf 60mm gesunken sein und muss in dieser Höhe mindestens 30 Min. lang anhalten.
Diese Druckproben führt Unternehmer mit eigenen Apparaten und kostenfrei aus.
Nach Anbringung der Beleuchtungs-Gegenstände darf bei dem stärksten in der Leitung vor-
kommenden Gasdruck bei geschlossenen Brennerhähnen und bei geöffnetem Haupthahn der Gas
messer an der Index-Scheibe innerhalb 30 Min. keinen Gas-Durchgang angeben.
Erst nach Beseitigung etwaiger bei den Proben sich zeigender Fehler, nachdem die An
schlüsse an die städtischen Leitungen bewirkt sind und sämmtliche Gasflammen zur Probe ge
brannt haben, findet die Abnahme statt. Bis dahin haftet Unternehmer für jede an den Lei
tungen vorkommendc« jeschädigung oder Verschlechterung, sowie auch für Entwendungen.
Nach der vorläufigen Abnahme bleibt Unternehmer noch 1 Jahr für die Vorschriftsmässig
keit und Tüchtigkeit aller zur Unternehmung gehörenden Arbeiten und Lieferungen verpflichtet
30. Herstellung einer Entwässerungs-Leitung.
Umfang der Leistungen. Die Legung des Röhrenstranges geschieht theils in bestehenden
Wegen und Strassen, theils auf freiem Felde, in Aeckern u. Ss. w. Die vertragsmässieen Ein
heitspreise beziehen sich auf folgende Haupt- und Nebenleistungen:
l. die Begrenzung des Bauplatzes durch einen offenen Graben in allen Fällen, wo der
Röhrengraben im freien Felde hergestellt wird;
2. das Aufnehmen von Pflaster oder sonstiger Strassen-Befestigung und ordnungsmässige Bei
seitelegung dieser Materialien, sowie das spätere Wiedereinbauen derselben;
3. die Fortnahme und gesonderte Ablagerung des Mutterbodens von Ländereien in der
ganzen Breite des Arbeitsplatzes sowie das spätere Wiederaufbringen desselben;
4. die Erdaushebung für den Rohrgraben und die Herstellung der erforderlichen Ab
steifungen (Pölzungen);
5. den Transport der Rohre und der anderen Bestandtheile der Leitung vom Depotplatze
bis zur Baugrube;
6. die Lieferung des gesammten Materialbedarfs für den Betonkanal, der Ziegel, Röhren
Unterlagen und des Dichtungs-Materials der Rohre, bestehend aus Werg und Kohlentheeı
7. das Formen des Betonkanals, das Hinablassen der Rohre in die Baugrube, die Her-
stellung der Röhren-Unterlagen und Verbindungen:
8. die Zuschüttung des Rohrgrabens, die Verführung und Wegschaffung des übrig bleibenden
Erdmaterials und die Wiederherstellung der Oberfläche des verfüllten Rohrgrabens in ihreı
früheren Zustand;
9. das Vorhalten aller zu den gen. Arbeiten erforderlichen Gerüste, Laufbretter, Steifhölzeı
und Bretter, Geräthe und Werkzeuge, so wie deren Transport nach und von den Arbeitsstellen.
10. Schutzvorkehrungen gegen alle Elementarschäden, insbesondere auch Beseitigung der in
den Rohrgräben sich ansammelnden Reg Sicker- und Quellwasser;
11. die Bewachung der Baugrube und die Herstellung der von der Polizei geforderten Ueber
gangs-Brücken, Schutzgeländer, Warnungs-Tafeln, sowie deren Vorhaltung und die Unterhaltun
der erforderlichen Laternen. *
Der .. m lange aus Beton herzustellende Kanal erhält durchgehend das in beigefügten
Zeichnung dargestellte Profil, mit den gleichfalls darin angegebenen Wandstärken:; grösser«
Wandstärken sind zulässig, doch begründet die Ausführung derselben kein Reel
nehmers, auf Erhöhung des kontraktlichen Einheitspreises.
Der Beton soll bestehen: aus 1 Th. Portlandzement, 2 Theilen Sand und 5 Theilen Kies, üı
welchem alle Korngrössen von 1 bis 40 mm Durchmesser vertreten sind (Ueber die Qualität deı
Materialien sind die bezüzl. Vorschriften von S. 14, über die Bereitung des Mörtels ete. die Vor
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schriften von $. 120 einzufügen). Das Wasser zur Mörtel-Bereitung hat Unternehmer auf eigen«
Kosten zu beschaffen und dabei an Stellen zu entnehmen, welche bauseitig angewiesen werdeı
Die Profilfassung wird in der Baugrube selbst geformt. Wenn bei der Aushebung letztereı
Stellen mit bedenklicher Boden-Beschaffenheit angetroffen werden, so ist davon dem Bau-Beamten
Vorkehrungen anordnen wird
Wenn der Unternehmer die betr. Anzeige unterlässt so geht er damit seines sonst bestehendeı
Anzeige zu machen, der die event. erforderlichen Sicherungs
Rechtes zur Erhebung von. Einreden, welch: sich auf Bedenklichkeit des Baugrund«
stützen, verlustig. Die Herstellung der Lehren und Einschalungen it nach Material und
Arbeit ausschliesslich Sache des Unternehmers; es wird jedoch vorgeschrieben, dass derselb:
diese Theile in ausreichender Solidität herzustellen hat, damit Verdrückungen oder sonstig«
Ungenauigkeiten in der Form des Kanals vermieden werden; die Schalbretter sollen nicht
grössere Breiten als 10 em und keine geringeren Stärken als 2 em haben
Die innere Kanalwandung erhält einen Zementabputz von 8 mm Stärke, aus Mörtel bestehend
aus 1 Th. Portlandzement und 2 Th. scharfem Sand: der in einer einzigen Lage aufzutrarend«
Putz ist mit blankem Eisen zu glätten
Nach der Fertigstellung des Kanals, aber vor Verschüttung desselben, soll eine Probe übeı
*) In Bezug auf die polizeilich geforderten Sicherheits - Vorkehrungen ur um dem Unten
nehmer nicht unberechenbare Risiken aufzuerlegen, empfiehlt es sich, vor der Submission Seiten
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der Bauverwaltung möglichst präzise Bestimmungen mit der Polizei-Behörde zu vereinbareı
und die bezüglichen Bestimmungen den Submissions-Bedingungen beizufügen. Bei nicht sehı
umfangreichen Arbeiten werden die in den Leistungen sub 10 und 11 liegenden Risiken oft
billiger von der Bauverwaltung getragen
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