Bauführung.
| tragenden Zwischenwände, die Gewölbe, das Kellerpflaster ete,, bezogen aus... Nach & Fehle
Probe No... gezeichnet sind in
il b. Dsgl. 2. Qualität für die übrigen Zwischenwände, bezogen aus... nach Probe No. . ; 3
Ina c. Verblendst. für die äussere Verblendung der Fagaden, bezogen aus... nach Probe No... ; ran
! | EB d. Sandsteine für die Steinmetz-Arbeiten an der Fagade, bezogen aus... nach Probe No... 1 hüröffm
| il e. Schiefer für die Eindeckung der Dächer bezogen aus... nach Probe No... Weise zu
\ Hi etc, etc des Baue
| ii gs den . ... a 32er I nternehmer. Ba
IM) Offerten ohne Beifügung der sub a bis e aufgeführten Proben finden keine Berücksichti rung. e
ni Die Proben müssen in der Qualität den im Büreau des Baubeamten zum Zweke des Verdinres spezielle
ausliegenden mindestens entsprechen. (Bestimmung über Rückgabe der Proben). nr
‚eist'
2. Spezielle Bedingungen für .... =
Hierzu ... Bl. Zeichnungen.*) Bl. 1. Situation. Bl. 2
. 4 Arbeiten
3l. 2. Grundriss der Keller ete.
Tern
A. Gegenstand der Unternehmung und Vertrags-Erfüllung. Konvy
Umfang der Unternehmung. Die Unternehmung umfasst die vollständiee Fertigstellung des Abna
Gebäudes, einschl. Lieferung und Transport der Materialien,
sowie deren Verarbeitung, Be den schr
schaffung des W;
‚sers, Herstellung der Gerüste, die erforderl. Absteckungen, die Errichtung der Zum Abı
Schuppen für Mörtel-Bereitung und zum Aufenthalt für die Arbeiter, die Aufhöhune und Plani gereinigt
rung der Terrains, kurz alles, was zur Vollendung des Baues erforderlich ist. Ausgeschlossen ist Ausführu
nur die Herstellung der Zentralheiz. u. Ventila
t.-Einrichtungen, welche besonders verdungen werden. befreit v
Von etwaigen Mehr- und Minderleistungen, welche in Folge von Seitens der Bauverwaltung Materiali
j angeordneten Abänderungen der Projekt-Zeichnungen eintreten, erfolgen Abzüse bez. Zuschläge Haft
| an der Pauschal-Summe nach Maasssabe der bezügl.
Massen und der vereinb. Einh.-Preise. jede an «
B. Bau-Ausführung im allgemeinen. alle zum
i Beziehungen zu der Polizeibehörde. Die Einholune des erforderlichen Baukonsenses ist werk en
Sache der Bauverwaltung. Die weiter erforderlichen Anzeigen des Beginns der Bau-Ausführung etec., L OENE}
! die Einholung der Genehmigung zur Aufstellung der Gerüste und Bauzäune, die Veranlassung Ausführı
1 der etwa erforderlichen Rohbau-Abnahme etc, ist Sache des Unternehmers. Derselbe hat allen Leon u
! Anordnungen der Baupolizei nachzukommen, alle erforderlichen, von derselben vorgeschriebenen sämmtlic
Vorkehrungen ohne Entschädigung zu bewirken. **) hinaus b
Die baupolizeiliche Genehmigung der projektirten Grundstücks Entwässerung veranlasst die der Baul
| Bauverwaltung. Dieselbe beantragt auch die Herstellung der Anschlüsse der betr. Leitungen macht za
an die Öffentlichen Entwässerungs-, Wasser- und Gasleitungen. Die erforderlichen Anzeieen für Gara
den Beginn der betr. Anlagen hat Unternehmer rechtzeitig zu machen. keit un
Werkzeichnungen. Mit der Zuschlags-Ertheilung erhält Unternehmer je 1 Exemplar der für Kaut
die Bau-Ausführung maassgebenden Zeichnungen. Unternehmer hat dieselben sorgfältig zu Zahl
prüfen, und etwaige Fehler, Widersprüche und Unklarheiten rechtzeitig der Bauverwaltung zur weasr a
Entscheidung oder Erläuterung vorzulegen. In der Ausführung :h vorfindende Mängel können bestimm
durch Unklarheiten oder Fehler der Zeichnungen nicht entschuldigt w« rden. Nach diesen und zeichniss
den ihm etwa später überwiesenen Detail-Zeichnungen hat Unternehmer die erforderlichen te
u Werkzeichnungen herstellen zu lassen und dem . * . . zur Revision und Genehmigrune vor- ö
Hl zulegen. (Event. sind die zu fertigenden Zeichnungen, Maasstäbe derselb« n, Termine der Ein Die
" reichung speziell aufzuführen). Die Bau- und Wei rkzeichnungen sind stets auf der Baustelle zur Massen,
Einsicht bereit zu halten.
nehmeı
Aufsicht auf der Baustelle. Der Unternehmer: ist gehalten, während der ganzen Dauer der Io
il Bau-Ausführung einen sachverständigen Vertreter auf der Baustelle zu halten; alle Anordnungen, en
Al welche von der Bauverwaltung diesem Vertreter gegenüber getroffen werden. sind so zu be nicht mi
1 trachten, als seien sie dem Unternehmer selbst gegeben. : 34. Li
I i Absteekung. (Angabe der Absteckungen und der Höh« npunkte, welche dem Unternehmer von :
MN, der Bauverwaltung übergeben werden.) Wenn der Unte rnehmer auch die Haupf-Absteckungen
j 1? ausführt, so ist von deren Ausführung rechtzeitig Anzeige zu machen und sind dieselb« n von Umf
ni dem Baubeamten zu kontrolliren. Nach der bau tigen Kontrole der ersten Haupt-Absteel ung rohrs vi
'# bleibt Unternehmer für die Richtigkeit aller Maasse ohne Unterschied verantwortlich. bis zur
| Zufuhrwege und Lagerplätze. Falls die Baustelle nicht unmittelbar von einer Öffentlichen den Gr
I Strasse zugänglich ist, wird dem Unternehmer durch die Bauverwaltung, behuf Zuführung deı und die
Kl erforderlichen Materialien eine Zufahrt zur Baustelle beschafft. Zugleich werden ihm die erford: 1 einschl.
Il il lichen Lagerplätze für Materialien (welche in der Situationszeichnung im Vertrage anzureben
N sind) sofort nach Zusehlag überwiesen. Die Fahrbarmachung der Zufahrtstrasse für sein« Trans *\ 7]
N) I porte ist Sache des Unternehmers. Fir ET
1133 Projekt-Aenderungen und ausserkontraktliche Leistungen. Kleine Abänderungen des Pro- Summe
jekts sind der Bauverwaltung vorbehalten, sollen aber dem Unternehmer rechtzeitig mitgetheilt lichste ]
werden. Bezüglich grösserer Aenderungen bleiben besondere Vereinbarungen vorbehalten. einen K
Ohne schriftlichen Auftrag des . . . . darf Unternehmer keinerlei Abweichungen von remuthc
den Vertrags-Zeichnungen auch keine ausserkontraktlichen Arbeiten zur Ausführung bringen. Zahn
So weit für letztere Einheitspreise nicht vorresehen sind, sind solche vor Inahgriffnahme der
Leistungen zu vereinbaren.
Anstric}
Rechnungen über ausserordentliche und Tagelohns-Arbeiten sind spatestens 14 Tage nach
der Ausführung einzureichen.
Entrepr
Tilp;
| Materialien-Abnahme. Alle Materialien werden vor der Verwendung in Bezug auf Qualität kr
| kontrollirt. Vor stattgehabter Kontrolle dürfen dieselben nicht in Verwendune genommen der .G&
‚Il werden. Bezügliche Anträge sind rechtzeitig zu stellen. licht fi
| Es
| | *) Die Zeichnungen müssen alle Details, so weit klar stellen, dass eine präzise Preis-Bestim ob den
Hl mung möglich ist und Abänderungen während der Bauausführung vermieden werden. Detail- Leistun
il Zeichnungen können z. Th. schematisch gehalten sein. Es sollen wenigstens die Schnitte und wählen.
N Ansichten den Maassstab 1:50 erhalten.
erhobeı
nehmer
*) Ortspolizeiliche Vorschriften werden mitunter den Bediı
ıgungen angeheftet, ein Verfahr: n,
das bei etwa zu erwartender Bewerbung entfernt wol
inender Unternehmer zu empfehlen ist.