c., bezogen aus Nach
nach Probe No.
aus... nach Probe Nov. .
aus... nach Probe No..
:h Probe No.
Der Unternehmer,
len keine Berücksichti rung.
zum Zweke des Verdinges
ler Proben).
'iss der Keller ete.
füllung.
ständige Fertigstellung des
deren Verarbeitung, Be
kungen, die Errichtung der
die Aufhöhung und Plani-
'h ist. Ausgeschlossen ist
sonders verdungen Wi rden.
seitens der Bauverwaltung
en Abzüge bez. Zuschläge
vereinb. Einh.-Preise.
rlichen Baukonsenses ist
ıs der Bau-Ausführung ete.,
auzaune, die Veranlassung
mers. Derselbe hat allen
erselben vorgeschriebenen
twässerung veranlasst die
usse der betr. Leitungen
forderliec
I.
ner je 1 Exemplar der für
dieselben sorgfältig zu
:n fu
der Bauverwaltung zur
orfindende Mängel können
rerden. Nach diesen und
iehmer d erforderlichen
n und Genehmigung vor-
elben, Termine der Ein
tets auf der Baustelle zuı
nd der ganzen Dauer deı
halten; alle Anordı ungen
werden, sind so zu b«
che dem Unternehmer von
die Haupf-Absteckungen
und ind dieselben von
ersten Haupt-Absteckung
verantwortlich
ar von einer Oflentlichen
ng, behuf Zuführung deı
werden ihm die erforder
im Vertrage anzureben
ırtstrasse für seine Trans
Abänderungen des Pro-
er rechtzeitig mitgetheilt
"ungen vorbehalten.
erlei Abweichungen von
zur Ausführung bringen.
vor Inangri
s;patestens
nach
ıg in Bezug auf Qualität
Verwendung senommen
ıe präzise Preis-Bestim
mieden werden. Detail-
die Schnitte und
ıgeheftet, ein Verfahren
ner zu empfehlen ist,
Verdingung der Bau-Arbeiten.
Fehlerhafte Arbeiten und Materialien. Fehlerhaft oder mangelhaft ausgeführte Arbeiten
sind in den vorbezeichneten Fristen zu beseitigen, nicht abnahmefähige Materialien binnen
3 Taven nach Zustellung betr. Aufforderung von der Baustelle zu entfernen.
Sonstire Bestimmungen, Der Bau ist bis zur Abnahme rein zu erhalten und die Licht- und
Thüröffnungen sind, wenn es von der Bauverwaltung für nöthig erachtet wird, in geeigneter
Weise zu schliessen; ebenso ist den Anweisungen derselben bezüglich einer rationellen Lüftung
des Baues nachzukommen.
GC. Ausführung im Ren
Bem. Wenn die Ausführung auf Grund eines Leistungs-Verze ichnisses erfolgt, sind hier die
ziellen Bestimmungen für die Ausführung der einzelnen Arbeiten anzuschliessen. Diese Be-
gabe der bisher mitgeth. Vorlagen in kürzester Form aufzustellen. *) Liegt
der einzelnen
spe2
dingungen sind nach Maass
ein Leistungs-Verzeichniss nicht vor so ist entweder eine detaillirte Beschreibun
Arbeiten beizugeben, oder eine eingehende Baubeschreibung getrennt anzufügen.
Termine
Konventionalstrafen irre
Abnahme. Nachdem die Arbeiten in allen Theilen vollendet sind, erfolgt die Abnahme auf
den schriftlichen Antrag des Unternehmers und unter seiner Zuziehung durch den ........
Zum Abnahme-Termin hat der Unternehmer das Gebäude vollständig bewohnbar, in gründlich
gereinigtem Zustande zu übergeben. In gleicher Weise ist der dem Unternehmer, während der
Ausführung als Baustelle überwiesene Theil des Grundstücks, sind die Lagerplätze, Zufuhrwege etc.
befreit von Bauzäunen, Materialien- und sonstigen Schuppen, von Schutt, übrig gebliebenen
Materialien, (auch nach Beseitigung und Verfüllung der Kalkgruben) gereinigt zu übergeben.
Haftung während der Ausführung. Bis zur vollzogenen Abnahme haftet Unternehmer für
‘ade an dem Gebäude vorkommende Beschädigung und Verschlechterung und hat er bis dahin
\lle zum Schutze des Baues erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Namentlich ist das Mauer-
werk in allen unfertigen Theilen beim Eintritt von Frost gehörig abzudecken. Auch hat der
Unternehmer für alle Nachtheile und Unglücksfälle, welche während oder in Folge der Bau-
Ausführung entstehen, einzig und allein zu haft er ist daher auch zur Schadloshaltung seiner
Leute und anderer Personen, sowie deren Eigenthum verpflichtet, - Der Unternehmer hat
sämmtliche Baulichkeiten bis 4 Wochen über die faktische Ablieferung bezw. Abnahme des Baues
hinaus bei einer anerkannt guten Assekuranz - Gesellschaft gegen Feuerschaden zu versichern,
der Baubehörde die betr. Police zuzustellen und derselben in r« ehtsgütliger Form eine Voll-
macht zur Erhebung der Versicherungs-Summe im Schadensfalle beizufügen.
Garantie. Der Untern.bleibt nach der Abnahme noch .. . Jahr für die Vorschriftsmässig-
keit und Tüchtiekeit aller das Gebäude betr. Arbeiten und Lieferungen verantwortlich.
EKaoson ....,...
Zahlung uud Abreehnung. Die Bezahlung der ausgeführten Arbeiten erfolgt abschlägig ent-
weder nach spezieller Berechnung auf Grund der Einheitspreise, jedoch in Raten, welche einen
bestimmten Betrag nicht unterschreiten, bei Vergebung gegen Pauschal-Summe ohne Preis-Ver-
zeichniss in fest zu setzenden Perioden der Bau-Ausführung und prozentue ‚lien Raten der Entreprise-
Summe, z. B.:
istor Termin, ; 2.3 nach Verlegung der Balkenlage 0,2 der Kontrakts-Summe etc.
‚ der wirklich ausgeführten
Die Abreehnung geschieht bei Einheitspreisen unter Berechnung
Massen. Die bezüzlichen Revisions-Zeichnungen, Massen- und Kosten-Bereehnungen hat Unter-
nehmer in anzugebender Form zu fertigen und bis zu einem fest zu setzenden "Termin nach
der Abnahme (ev. zum Theil in duplo) einzureichen. Bei Verdingung gegen Pauschal-Summe
verzichtet Unternehmer auf den Einwand, dass im Leistungs - Verzeichniss enthaltene Angaben
nicht mit der Zeichnung bezw. der Ausführung überein stimmen.
34. Lieferung u. Verlegung der Rohre u. Fo rmstücke, d. Absperrschieber
u. Hydranten für eine städtische Wa sserwerks- Anlage”),
Umfang der Leistungen: Herstellung der gesammten Rohrleitungen, d. h. des Druck
Pumpstation bei... . bis zum Hochreservoir; des Fallrohrs vom Hochreservoir
bis zur Stadt: des Stadtrohr-Netzes mit allen Verzweigungen, (ausgenommen die Zuleitungen zu
den Grundstücken); die Zuleitungsrohre von der Wassergewinnungs-Stelle zu den Maschinen
und die Saugerohre mit allen dazu gehörigen Absperrschiebern, Hydranten und Formstücken,
Lieferung der Rohre, Maschinentheile u. Materialien, Verlegung u. aller Erdarbeiten.
rohrs von der
einschl. deı
*) Man sollte indessen nie eine Vergebung in General-Entreprise ohne ein ganz spezialisirtes
Leistunes-Verzeichniss eintreten lassen, auch dann nicht, wenn die Vergebu für Pauschal-
Summe erfolgt. Es ist zu erwägen, dass das Leistungs- Verze ichniss die knappste und übersicht-
Bau-Beschreibung bildet, dass ferner die Offerenten für Abgabe der Offerte
einen Kostenanschlag aufstellen müssen, dense Iben also eine ganz ausserorde ntliche Arbeit zu-
remuthet wird, wenn die Verwaltung ihrerseits eine Massen - Berechnung und ein Arbeits-Ver-
zeichniss nicht vorlegt. Dieses kann alle Arbeiten inel. Material, die Fenster und Thüren incl.
Anstrich, Beschlag, Verglasung etc. zusammen fassen.
f Vorzügliche Vorlagen für knapp und präzise
Entreprise-Verträge, geben die Bedingnisshefte de
Tilp; Handbuch der Bedingnisse).
*:) Anch die nachstehende Fassung der Bedingungen (wie diejen. ad 34) entspric ht der Form
der „General-Entreprise*; die Bedingungen sind aber vermöge der einge haltenen Gliederung
leicht Verdingung von Einzel-Leistungen h: ındelt.
Es kann hier wie bei General-Entreprise-Verträ ‚en überhaupt Sache der Erw ägung sein,
ob dem General-Unternehmer die Verpflichtung aufzue rlegen sei, zu den für die Einzel-
Leistungen heran zu ziehenden Handwerkern (Sub-Unternehmern) nur solche Personen zu
wählen, gegen deren Zuziehung aus technischen Gründen von der Bauleitung keine Einwände
erhoben werden. Doch wird man zu diesem weit gehenden Eingriff in die Befugnisse des Unter-
nehmers sich nur in besonderen Fällen entschliessen.
lichste Form der
sefasste Spezial-Bedingungen für General-
- Eisenbahn-Verwaltungen. (Siehe hierzu u.a.
ir den Fall umzumodeln, dass es sich um