Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

  
  
  
  
  
  
  
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Bauführung. 
Der vorstehend charakterisirte ist der ideale Typus für die Organisation 
einer Bau-Ausführung. Derselbe liegt nothwendiger Weise in den Hauptzügen 
immer zu Grunde, ist aber namentlich in der ständigen Organisation des staat- 
lichen Baudienstes oft bis zur Unkenntlichkeit verwischt, da sich diese Organi- 
sation nach ihrer historischen Entwickelung wohl oder übel in das vorhandene 
Schema der Organisation der Verwaltungs-Behörden hat einfügen müssen, ohne 
Rücksicht auf die eigenen speziellen Bedürfnisse. Namentlich ist die Bau - Ober- 
leitung meistens auf mehrere Instanzen vertheilt, mit den Funktionen des Bau- 
herrn in weit gehender Weise verquickt und hierdurch sowie durch ihre Verbindung 
mit den rein administrativen Körperschaften der Einheitlichkeit und Initiative 
besonders in den Zwischen-Instanzen vielfach beraubt. 
Dagegen werden den grossen Eisenbahnbauten nicht allein die hohe Ent- 
wickelung der modernen Technik, sondern auch die Ausbildung mustergültiger Formen 
der technischen Administration verdankt. 
Neuerdings ist oft bei anderen erösseren Bau-Ausführuneen eine aus dem 
Rahmen der ständigen Gliederung des Baudienstes fast eanz heraus «elöste Bau- 
leitung nach dem voraneeführten Typus gezchaffen worden. *) 
Da die Darstellung desthatsächlichen Bestandes der Organisation der staat- 
lichen Bauverwaltung noch im Abschnitt II näher berührt wird, so brauchen an 
‚egenwärtiger Stelle nur die typischen Verhältnisse der Details der formalen 
jsehandlune des Dienstes zur Sprache gebracht zu werden. 
b. Die Bau-Oberleitung und das Zentral-Büreau. 
Während für die Wahrnehmung der Geschäfte des äusseren Dienstes der 
Bau - Ober-- (Zentral) -Leitung die Spezial -Bauleitungen der einzelnen Baustellen 
- Bau-Abtheilungen unterstellt sind, ist für die Wahrnehmune des inneren 
Dienstes ein Zentral-Büreau erforderlich, welches sich im allgemeinen in eine 
administrative und eine technische Abtheilung gliedert. 
Die administrative Abtheilung umfasst bei grossem Personal und sehr 
spezieller Durchbildune der Orsanisation gewöhnlich die folgenden Büreaus: 
l. Das Sekretariat. Dasselbe besoret alle Geschäfte rein administrativer 
Natur, so weit dieselben nicht einem der nachstehend senannten anderweiten 
Büreaus zufallen; es führt ausserdem die Personalien der Beamten und besoret 
die Hausverwaltung. 
2. Die Registratur. Sie hat die Sammlung, Ordnung und Bewegung der 
Schriftstücke und Akten zu bewirken, also alle Aus- und Eingänge zu journalisiren 
und über den Verbleib aller Schriftstücke Kontrolle zu üben. Diese müssen daher 
stets bei Ein- und Ausgang, auch während ihrer Bewegung bloss in den Zentral- 
Büreaus, durch die Registratur gehen. Peinliche Ordnung in diesem Büreau ist uner- 
lässliches Erforderniss für die Promptheit des gesammten Geschäfts-Verkehrs. Bei 
grossen Verwaltungen wird die Registratur in kleinere Einzel-Reeistraturen zerlegt, 
deren Eintheilung sich nach derjenigen der Akten richtet. Die Einzel-Reeistraturen 
stehen unter einem Vorsteher der Haupt-(Gesammt-)Registratur. (Vergl. die weiterhin 
folgende Reeistratur-Ordnung). 
3. Die Kanzlei. Dieselbe besoret die Vervielfältieunge der Schriftstücke. 
sei es durch Abschreiben sei es auf mechanischem Weee, die Beförderung und 
Empfangnahme der Korrespondenz, sowie Inserate und Bekanntmachungen. Sie 
verwaltet die Schreibmaterialien und die Druck-Formulare und besorgt den Ankauf und 
die Auseabe derselben an die einzelnen Beamten. 
4. Die technische Rechnunes-Revision besoret die Revision der ein- 
gehenden Rechnungen nach technischen Gesichtspunkten, auch bezügl. Ange- 
messenheit u. Vertragsmässigkeit der Preise, Richtigkeit d. Rechnungs-Vermerke. 
5. Der Kalkulatur liegt ob die kalkulatorische Feststellung der Anschläge 
und Rechnungen sowie deren formale Revision und die Vorbereitung der auf das 
Rechnungswesen bezürlichen Vorlagen. 
6. Die Buchhaltung besorgt die Buchune der von der Zentralstelle ance- 
wiesenen Gelder. Die Spezialbuchung ist meistens Sache der Baustellen. 
7. Die Kasse. Ist nicht nothwendie mit der Bauleitung verbunden; meistens 
werden die Zahlungen durch eine besonders bestimmte anderweite Kasse eeleistet 
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Vergl. hierzu auch betr. Vorschläge in Deutsche Bauzeitg. 1884, S. 65 
  
    
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
   
  
  
   
   
  
  
   
   
    
   
   
  
  
   
   
  
   
     
     
    
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
       
  
  
  
  
   
   
    
    
   
   
  
   
   
  
      
    
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