Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

  
  
  
   
   
     
   
  
      
   
    
      
    
  
  
176 jauführung. 
Für die Reichs-Behörden ist zu amtlichen Schriftstücken ein Papier - Format 
von 35 «m Höhe und 21m Breite vorgeschrieben. Dieses Format ist später auch 
für die preussischen Behörden eingeführt worden. In Uebereinstimmune damit muss 
das Format von, Zeichnungen gehalten sein, die den Akten einverleibt werden. 
Im schriftlichen Verkehr der Beamten innerhalb des Dienstkreises einer 
Bau-Ausführung muss, so weit die Form der Randschreiben nicht zur Anwendung 
kommen kann, stets die knappste und einfachste Form gewahrt bleiben: vielfach 
ist auch der Gebrauch des gebrochenen Bogens entbehrlich: Curialien sollten auf 
das unerlässliche Minimum beschränkt werden. *) 
Durchaus verwerflich ist die bei manchen Beamten beliebte übertriebene 
Pflege des schriftlichen Verkehrs, welche oft so weit geht, dass in demselben 
Zimmer die unerheblichsten Dinge schriftlich verhandelt werden. Unbedinet muss 
überall da, wo man mit dem mündlichen Verkehr schneller und einfacher zur Fr 
ledigung der Sache kommt, dieser stattfinden und die relativ immer schwerfällige 
schriftliche Behandlung auf das absolut Nothwendige beschränkt bleiben. 
c. Registratur - Ordnung. 
Im Vorstehenden ist alles Prinzipielle über die Art der Behandlune des 
schriftlichen Verkehrs mitgetheilt. Eine wichtiee FEreänzung dazu bildet die 
Kenntniss der Registratur - Behandlung, welche gewissermaassen den Schlüssel für 
das Verständniss des Getriebes einer grossen Verwaltung liefert. Nachstehend ist 
ein Auszug aus der Registratur-Anweisune einer sehr grossen Verwaltung segeben, 
es erscheint dazu die Bemerkung nothwendie, dass bei geringerem Umfane der 
Geschäfte etc. die qu. Instruktion sich in einzelnen Punkten einfacher »estaltet. 
Registratur- Anweisung. 
I. Eintheilung der Akten. Die Akten werden in Abtheilungen, Sektionen und Titel getheilt: 
die Abtheilungen werden mit römischen Ziffern I, II, III,.. .) die Sektionen mit arabischen 
Ziffern (1, 2, 3,...) die Titel mit grossen lateinischen Buchstaben bezeichnet. In den Titeln 
werden die einzelnen Volumina mit fortlaufenden Nummern aufgeführt. Eine Eintheilung der 
Registratur in Einzel-Reeistraturen erfolgt im Anschlusse an die Akten-Eintheilune. Wenn eine 
Abtheilung in mehrere Reeistraturen zerlegt ist führen diese neben dem Abtheilu 
ngs-Zeichen 
die Buchstaben A,B,C,.. 
2. Einrichtung der Bücher. In der Registratur sind folgende Bücher zu führen: 
a. Ein Korrespondenz-Journal (Schema TI). d. Ein Akten-Repertorium (Schema II). 
b. Ein Termin- bez. Reproduktions-Kalender (Schemalf). e. EinAkten \usgabe-Journal (Schema IV). 
e. Ein Kalender für periodische Termine (Schema II). 
3. Behandlung neuer Sachen. Die zur Registratur gelangenden neuen Sachen werden von 
dem Registratur-Vorsteher auf der ersten Seite unten in der Mitte mit dem Aktenzeichen des 
jenigen Aktenstücks versehen, dem das Schriftstück nach der Erledigung einzuverleiben ist und 
demnächst von dem „Journalisten“ journalisirt, auch die Journ.-Nummern in den .„Rotulus* 
des betr. Aktenstücks eingetrasen. 
Falls irrthümlicher Weise Sachen ohne das Präsentatum und das Visum des Verwaltunes 
Chefs in die Registratur gelangen, so ist die betr. Sache durch das Sekretariat bei jenem noch- 
mals zur Vorlage zu bringen. 
Die neuen Sachen werden vor der Journalisirung von dem Verwaltungs-Chef mit dem Zeicl 
desjenigen Dezernenten versehen, welchem sie zur weiteren Bearbeitung vorzulegen 
mit einem Zeichen, welches die Wiedervorlage bei dem Verwaltungs-Chef anordnet 
Nach der Journalisirung hat die Reeistratur diese Vorlaee unter Beifügung der zur Bear 
beitung erforderl. Vorstücke zu bewirken. Sofern dieselben sich in Aktenstücken befinden ist 
auf der neuen Sache das Blatt des Aktenstücks in Blei zu vermerken ; auch sind bei den Vor 
stücken Aktenzeichen einzulegen und ist die neue Nummer des St icks an passender Stelle auf 
dem Vorstück zu konferiren. 
Ien 
sind, bezw. 
Neue Sachen, die keine Vorstücke haben, sind oben links mit d. Zeichen N. $. zu versehen. 
Fails die die betr. Vorstücke enthaltenden Akten dem Dezernenten vorliegen oder anderweit 
dringend gebraucht werden, ist die neue Sache mit einem entsprechenden Vermerk 
dem Dezernenten unverweilt vorzulegen. Sind zur Bearbeitung der Sachen 
behrlich, so wird von dem Dezernenten in einer Bleinotiz der Reeistratur 
Extrahirung der Akten aufgegeben werden. 
Das. Vorlegen der Sachen erfolgt stets in Mappen, welche 
versehen 
die Akten unent 
die Beifügung bezw. 
das Zeichen des Dezernenten und 
wenn mehrere Registraturen vorhanden sind, das besondere Zeichen der betr. Registratur trasen. 
t. Schleunige Sachen. Es sind zum Abeanee zu bringen 
a. die mit „heute“ bezeichneten Sachen an demselben Tage; 
b. die mit „eitissime* bezeichneten Sachen spätestens am 2t 
en Tage: 
e. die mit „cito* bezeichneten Sachen spätestens am 4ten Tage. 
Sofern ein anderer Termin bestimmt werden soll, erfolgt der Vermerk: 
„Spätestensam...ten Tage zum Abgang,“ 
Sachen, welche den Vermerk „sogleich* oder „sofort“ tragen, sind mit äusserster Be 
schleunigung der betr. Dienststelle zuzustellen. 
*) Die Bauordnung für den Bau der Bundesfestune Ulm 22: „Die 
Korrespondenz zwischen dem Festungsbau-Direktor u. den Offizieren erfolgt ohne alle Curialien 
mittelst Handbillets auf ordinärem Papier.* (v. Prittwitz u. Gaffron, 
bestimmt hierzu in 
Leitung grosser Banten 
    
   
    
  
  
  
  
  
  
     
     
   
  
  
  
  
   
     
     
  
  
   
   
  
   
       
        
   
      
    
   
    
   
   
    
           
        
    
   
   
    
       
   
       
   
   
  
        
         
  
  
    
    
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