176 jauführung.
Für die Reichs-Behörden ist zu amtlichen Schriftstücken ein Papier - Format
von 35 «m Höhe und 21m Breite vorgeschrieben. Dieses Format ist später auch
für die preussischen Behörden eingeführt worden. In Uebereinstimmune damit muss
das Format von, Zeichnungen gehalten sein, die den Akten einverleibt werden.
Im schriftlichen Verkehr der Beamten innerhalb des Dienstkreises einer
Bau-Ausführung muss, so weit die Form der Randschreiben nicht zur Anwendung
kommen kann, stets die knappste und einfachste Form gewahrt bleiben: vielfach
ist auch der Gebrauch des gebrochenen Bogens entbehrlich: Curialien sollten auf
das unerlässliche Minimum beschränkt werden. *)
Durchaus verwerflich ist die bei manchen Beamten beliebte übertriebene
Pflege des schriftlichen Verkehrs, welche oft so weit geht, dass in demselben
Zimmer die unerheblichsten Dinge schriftlich verhandelt werden. Unbedinet muss
überall da, wo man mit dem mündlichen Verkehr schneller und einfacher zur Fr
ledigung der Sache kommt, dieser stattfinden und die relativ immer schwerfällige
schriftliche Behandlung auf das absolut Nothwendige beschränkt bleiben.
c. Registratur - Ordnung.
Im Vorstehenden ist alles Prinzipielle über die Art der Behandlune des
schriftlichen Verkehrs mitgetheilt. Eine wichtiee FEreänzung dazu bildet die
Kenntniss der Registratur - Behandlung, welche gewissermaassen den Schlüssel für
das Verständniss des Getriebes einer grossen Verwaltung liefert. Nachstehend ist
ein Auszug aus der Registratur-Anweisune einer sehr grossen Verwaltung segeben,
es erscheint dazu die Bemerkung nothwendie, dass bei geringerem Umfane der
Geschäfte etc. die qu. Instruktion sich in einzelnen Punkten einfacher »estaltet.
Registratur- Anweisung.
I. Eintheilung der Akten. Die Akten werden in Abtheilungen, Sektionen und Titel getheilt:
die Abtheilungen werden mit römischen Ziffern I, II, III,.. .) die Sektionen mit arabischen
Ziffern (1, 2, 3,...) die Titel mit grossen lateinischen Buchstaben bezeichnet. In den Titeln
werden die einzelnen Volumina mit fortlaufenden Nummern aufgeführt. Eine Eintheilung der
Registratur in Einzel-Reeistraturen erfolgt im Anschlusse an die Akten-Eintheilune. Wenn eine
Abtheilung in mehrere Reeistraturen zerlegt ist führen diese neben dem Abtheilu
ngs-Zeichen
die Buchstaben A,B,C,..
2. Einrichtung der Bücher. In der Registratur sind folgende Bücher zu führen:
a. Ein Korrespondenz-Journal (Schema TI). d. Ein Akten-Repertorium (Schema II).
b. Ein Termin- bez. Reproduktions-Kalender (Schemalf). e. EinAkten \usgabe-Journal (Schema IV).
e. Ein Kalender für periodische Termine (Schema II).
3. Behandlung neuer Sachen. Die zur Registratur gelangenden neuen Sachen werden von
dem Registratur-Vorsteher auf der ersten Seite unten in der Mitte mit dem Aktenzeichen des
jenigen Aktenstücks versehen, dem das Schriftstück nach der Erledigung einzuverleiben ist und
demnächst von dem „Journalisten“ journalisirt, auch die Journ.-Nummern in den .„Rotulus*
des betr. Aktenstücks eingetrasen.
Falls irrthümlicher Weise Sachen ohne das Präsentatum und das Visum des Verwaltunes
Chefs in die Registratur gelangen, so ist die betr. Sache durch das Sekretariat bei jenem noch-
mals zur Vorlage zu bringen.
Die neuen Sachen werden vor der Journalisirung von dem Verwaltungs-Chef mit dem Zeicl
desjenigen Dezernenten versehen, welchem sie zur weiteren Bearbeitung vorzulegen
mit einem Zeichen, welches die Wiedervorlage bei dem Verwaltungs-Chef anordnet
Nach der Journalisirung hat die Reeistratur diese Vorlaee unter Beifügung der zur Bear
beitung erforderl. Vorstücke zu bewirken. Sofern dieselben sich in Aktenstücken befinden ist
auf der neuen Sache das Blatt des Aktenstücks in Blei zu vermerken ; auch sind bei den Vor
stücken Aktenzeichen einzulegen und ist die neue Nummer des St icks an passender Stelle auf
dem Vorstück zu konferiren.
Ien
sind, bezw.
Neue Sachen, die keine Vorstücke haben, sind oben links mit d. Zeichen N. $. zu versehen.
Fails die die betr. Vorstücke enthaltenden Akten dem Dezernenten vorliegen oder anderweit
dringend gebraucht werden, ist die neue Sache mit einem entsprechenden Vermerk
dem Dezernenten unverweilt vorzulegen. Sind zur Bearbeitung der Sachen
behrlich, so wird von dem Dezernenten in einer Bleinotiz der Reeistratur
Extrahirung der Akten aufgegeben werden.
Das. Vorlegen der Sachen erfolgt stets in Mappen, welche
versehen
die Akten unent
die Beifügung bezw.
das Zeichen des Dezernenten und
wenn mehrere Registraturen vorhanden sind, das besondere Zeichen der betr. Registratur trasen.
t. Schleunige Sachen. Es sind zum Abeanee zu bringen
a. die mit „heute“ bezeichneten Sachen an demselben Tage;
b. die mit „eitissime* bezeichneten Sachen spätestens am 2t
en Tage:
e. die mit „cito* bezeichneten Sachen spätestens am 4ten Tage.
Sofern ein anderer Termin bestimmt werden soll, erfolgt der Vermerk:
„Spätestensam...ten Tage zum Abgang,“
Sachen, welche den Vermerk „sogleich* oder „sofort“ tragen, sind mit äusserster Be
schleunigung der betr. Dienststelle zuzustellen.
*) Die Bauordnung für den Bau der Bundesfestune Ulm 22: „Die
Korrespondenz zwischen dem Festungsbau-Direktor u. den Offizieren erfolgt ohne alle Curialien
mittelst Handbillets auf ordinärem Papier.* (v. Prittwitz u. Gaffron,
bestimmt hierzu in
Leitung grosser Banten
„S0f
die
Sac
Dez
sınd
thei
nac
zu
sch
unte
wire
Feh
Reiı
No
Lfd.
a
selb.
Zeie
der
Ziffe
Im i
dem
einli
sind.
so i:
Anza
sie |]
nach
Schr
in B
in de
ange
]
gege
wele
demı
Dien
eineı
Jourı
werd
Verw
Vor ı
gelös