Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

   
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Aufmessung von Bautheilen, welche in weiterem Verlauf der Bau-Ausführung ver 
deckt werden; Feststellung des Standes der Arbeiten an den vertragsmässigen 
Vollendungs-Fristen, gleichgültig ob die Arbeiten fertig sind oder nicht; Uebergabe 
fertiger Arbeiten etc. An Stelle selbstständiger Protokolle können jedoch auch 
Notizen in enem „Baujournal“ treten, welche die verhandelnden Personen zu 
unterzeichnen haben. 
Aufmessungen, welche für die Abrechnung maassgebend sind, müssen im Beisein 
des Unternehmers oder eines Beauftragten desselben vorgenommen werden. 
3. Reihenfolge und Verlauf der Bauarbeiten. 
Vor Beginn der Projektirungs-Arbeiten zu einem Bau sind spezielle Ermitte- 
lungen über Boden-Beschaffenheit sowie Bohrversuche anzustellen: dabei müssen 
diejenigen Stellen des Bauplatzes, auf welche die grössere Belastung fällt (z. B. 
die Stellen, an welchen die Gebäude-Ecken lieeen), besonders genau untersucht 
werden. Bei Hochbauten braucht sich die Untersuchung sewöhnlich auf nicht 
mehr als 5m Tiefe zu erstrecken. Ist die Tragfähiekeit des Bodens für den 
beabsichtigten Bau nicht zweifelsfrei, so müssen Belastunges-Proben ausgeführt 
werden. Hierbei ist, wenn es sich um sehr wechselnde Boden- Beschaffenheit 
handelt, die Probe-Belastung in einer Art und Weise zu bewirken, die der späteren 
wirklichen Belastung einigermaassen nahe kommt. (Das Nähere hierzu s. im Ab- 
schnitt über Fundirungen; ferner ist zu vergl. Deutsche Bauzte. 1881 S. 403). 
Die Projektirungs-Arbeiten selbst sollten zweckmässig in dem, dem Baujahre 
vorher gehenden Jahre vollendet sein, damit zu Anfang des letzteren die Pläne 
und Anschläge genehmigt vorliegen, die Detail-Zeichnungen in Angriff genommen, 
die Arbeiten und Material-Lieferungen rechtzeitig verdungen werden können. 
Namentlich ist zu beachten, dass Fuhrlöhne je nach der Jahreszeit sehr veränder- 
lich, am höchsten zur Zeit der Ernte und der Feld-Bestellune sind. 
Für den Verlauf der Bau-Ausführung ist eine Disposition aufzustellen. Es 
ist unzweckmässig, die Disposition von vorn herein zu detaillirt zu gestalten; man 
beginnt besser mit einer General-Disposition, welche allmählich spezialisirt wird. 
Die General-Disposition kann meistens die Termine der einzelnen Stadien der 
Rohbau - Ausführung genau angeben. Die Disposition für den Ausbau darf nicht 
früher gemacht werden, als zu einem Zeitpunkte, wo sich die Frist- Bemessungen 
für die einzelnen Verträge mit Sicherheit fest stellen lassen. Man disponire über 
die Fristen aber so, dass man volle Sicherheit hat mindestens schon einige 
Wochen vor dem in Aussicht genommenen Uebergabe-Termine fertig zu sein. Man 
hüte sich besonders vor einer zu optimistischen Termins-Bemessung für die ein- 
zelnen Arbeiten des Ausbaues schon deshalb, weil ein stark foreirter Betrieb diesen stets 
gefährlich ist, sorge vielmehr bei beschränkter Bauzeit durch Foreirung des Roh- 
baues dafür, dass die Frist für den Ausbau möglichst lang wird. Die Frist-Bemessungen 
in den Verträgen wollen sehr sorefältie erwoeen sein: die Einhaltune muss dann 
aber auch unbedingt gefordert und durch ausreichende Kontrollen gesichert werden 
Sämmtliche Maurer-Materialien, vor allem aber Verblendsteine für Rohbau, sind 
alsbald zu verdingen, nachdem der Bau beschlossen ist. Hierher gehören auch die 
Steinmetz-Arbeiten, insbesondere Werkstücke welche mit vermauert werden müssen, 
terner Fenster-Vergitterungen, einzumauernde Stütz- und Schliesshaken der Keller- 
thüren, Anker etec., eiserne Säulen, Unterlags-Platten, Träger, Thürdübel und Deck- 
bohlen oder Zargen, demnächst die Balkenlagen und der Dachverband. 
Zur Dach-Eindeckung ist 4 bis 6 Wochen, zur Ausstaakung 2 Wochen Voraus- 
bestellung nöthig. Tischlerarbeiten besonders Fenster und Thüren erfordern 
bei einer Vertheilung, die dem Umfange des Baues und den Leistungen der Meister 
angemessen ist, 5 bis 5 Monate. Parkett-Fussböden sind 9 Monate, besser 1 Jahr 
vorher in Auftra@ zu eben, wenn der Bedarf nicht von grösseren Lagern bezogen 
werden kann. Schlosser - Arbeiten sind ebenfalls 3—-5 Monate, Glaser-, Töpfer- 
und Stuckarbeiten im allgemeinen 2—3 Monat vorher zu bestellen. 
In der Regel ist es zuerst die Anfertigung der Steinmetz-Arbeiten, der Ver- 
blend- und Formsteine, später die der Tischler- und Glaser- Arbeiten, welche die 
Bau - Ausführung verzögern. 
Die Reihenfolge und den zeitlichen Verlauf der einzelnen Arbeiten ersehe 
man aus der nachfoleenden beispielsweisen Zusammenstellung. 
   
   
  
     
    
  
  
   
   
   
  
   
  
   
  
  
    
   
  
   
   
   
  
   
      
  
    
   
  
  
   
  
   
     
  
  
       
    
  
   
  
  
   
  
   
  
  
   
    
     
  
  
  
   
  
     
   
    
     
      
      
    
    
   
	        
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