Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

   
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Die Bau-Ausführung. 
des Sockel- Geschosses vorgesehen, so muss mit dem Versetzen der Platten stets 
von den Ecken aus begonnen werden. - Profilirungen von Werksteinen werden 
durch Bretterschalung oder im Lehm geleste Backsteine oder Lehmschlag vor 
Beschädigungen geschützt. Zur Sicherheit gegen Eindringen von Kalk werden 
Werksteinflächen mit einer wässerigen Auflösung von Lehm überzogen. Steinerne 
oder eiserne Treppen sind durch Belegen mit Brettern gegen Beschädigungen zu 
sichern. Anker sind so einzulegen, dass sie nicht über Fenster-Oeffnungen treffen. 
Die Stösse der Mauerlatten für die Balkenlagen sollen über den Fensterpfeilern 
liegen. Fensterbänke in Haustein und dergleichen werden anfangs nur an beiden 
Enden untermauert und erst nach 'erfoletem Setzen des Baues unterlegt. 
Es ist das Bestreben bei jeder Bau-Ausführung, den Bau so schnell wie 
möglich unter Dach zu bringen. Wenn man vor Eintritt des Winters die Ein- 
deekung nicht vollenden kann, muss eine provisorische Eindeckung vorgenommen 
werden. Dabei ist besonders auf gute Ableitung des Regenwassers von der Mauer- 
eleiche zu achten und sind jedenfalls provisorische Abfallrohre anzubringen, da 
wenn diese fehlen, leicht schwere Schäden am Bau durch Eindringen von Feuch- 
tirkeit ins Mauerwerk entstehen können. Im übrigen ist erst nach Aufstellen des 
Dachverbandes, Befestigen der Schraubenbolzen, Hängeeisen, Zugeisen u. 8. W., 
das Aufmauern der Giebel und Schornsteine vorzunehmen, worauf die Klempner- 
Arbeiten und das Eindecken der Dachflächen folgen. 
Die Ausführung der Kellergewölbe und der sonstigen Decken-Einwölbungen 
erfolet am besten nach Eindeckung des Daches. Oeffnungen im Dache oder auch 
seitliche, durch welche Regen auf die Gewölbe fallen kann, sind Abends sorgfältig 
zu schliessen, um Wasser- Ansammlungen in den Zwickeln vorzubeugen, die bei 
frisch gemauerten Wölbungen leicht den Einsturz bewirken können. Die Aus- 
führung der Wölbungen erst nach ausgeführter Dach-Eindeckung hat ferner die Vor- 
theile, dass die Widerlager dann besser erhärtet sind und dass die Gefahr von 
Beschädigungen durch herab fallende Stücke wesentlich gemindert ist. Bei Tonnen- 
und Kreuzgewölben mauert man die Widerlager vor, bei den flachen Kappen 
werden die Gurtbogen von vorn herein ausgeführt; da, wo sich die Kappen-Anfänge 
anschliessen, wird das Mauerwerk so zurück gesetzt, dass man die erste Steinschicht 
der Kappen hier einsetzen kann. 
Der Deckenputz ist immer früher als der Wandputz auszuführen. — Die Gas-, 
Wasser- und Entwässerungs-Leitungen sind, sofern sie verdeckt angebracht werden, 
vor Beeinn der Putzarbeiten in den bezüglichen Räumen herzustellen, — Die Kloset- 
becken lasse man nicht eher aufstellen, als bis die Kloset-Räume von den übrigen 
Handwerkern fertige gestellt sind und halte die Räume sorgfältig unter Verschluss, 
um eine Benutzung und Beschmutzung der Klosets zu verhindern. 
Es ist strenge zu verhüten, dass einzelne Räume von Handwerkern eigen- 
mächtige mit Beschlag „eleet werden, um darin Handwerkzeuge, Kleider etc. auf- 
zubewahren. Nach Bedarf sind einzelnen Handwerkern, (wie Malern) verschliessbare 
Räume im Keller zur Aufbewahrung ihrer Geräthschaften zu überweisen. Räume, 
in welchen nicht gearbeitet wird, müssen unter Verschluss gehalten werden. 
Das Leeen der Fussböden muss bei trockenem Wetter und auf ganz ausge- 
trockneter Unterlage auseeführt werden. Feinere Fussböden werden durch Belegen mit 
Pappe, Schwellen und bessere Treppen durch Schutzbretter vor Beschädigung gesichert. 
Luxus-Drücker und Oliven der Thür- und Fenster-Beschläge werden nach dem 
Anschlagen eingebunden. 
Bei Ausführung der Tapezier-Arbeiten sind die Fenster geschlossen zu halten; 
ebenso beim Streichen der Fussböden und Legen der Parkett-Fussböden. Der 
Tapezierer muss unter seinem Tisch eine Decke etc. legen, auf welche alle Ab- 
fälle zu werfen sind. Es ist besonders darauf zu achten, dass die Maler nicht 
die Wasserkasten der Fenster zum Anmachen der Farben benutzen und Pinsel im 
Keller an den Wänden und Thüren ausstreichen. 
Fensterglas darf nicht in Kisten aus stark harzigem Holz, auch nicht in Räumen 
aufbewahrt werden, welche feucht sind, da in beiden Fällen Erblindung stattfindet. 
Hinsichtlich mancher sonstieen bei der Bau-Ausführung zu beachtenden Rück- 
sichten praktischer Natur vergl. die „Speziellen Bedingungen“ S. 115 ff., welche viel 
Bezügliches enthalten. 
   
   
  
   
    
    
  
  
  
  
    
  
   
    
  
  
  
  
  
  
   
    
   
   
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
    
  
    
    
    
   
  
   
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
     
  
    
    
   
   
    
   
   
   
  
  
  
     
   
  
   
  
  
   
  
   
   
   
  
  
  
	        
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