Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

    
  
   
  
  
   
  
  
  
   
  
  
   
   
  
     
    
    
     
    
    
   
     
    
    
     
   
    
   
     
   
   
   
         
           
  
   
      
  
  
  
  
  
  
      
   
  
     
  
     
   
         
  
  
  
  
  
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Bauführung. 
Material gespart werden, dass die Forderung eines derartigen Nachweises fast 
immer gut begründet‘ sein wird. Wenn für typische Bauten eine Statistik des 
Materialien-Bedarfs geführt wird, kann die Aufstellung des Nachweises auf die Fälle 
beschränkt bleiben, in welchen erhebliche Abweichungen von den Erfahrungs- 
Sätzen stattgefunden haben. — 
Zu der Rechnungslegung ist auch die Aufstellung einer statistischen Nach- 
weisung zu rechnen, welche in grossen Zügen, auf Grund charakteristischer rela- 
tiver Zahlen, ein Bild des mit der Ausführung erreichten Effekts in Bezug auf 
Zweck-Erfüllung, allgemeine Anordnung und Baukosten eiebt. (Spezielleres hierüber 
enthält der folgende Abschnitt.) 
y.:. Bau-Inventarisation. 
Die Bau-Inventarisation dient zur Darstellung des faktischen zeitiven Bestandes 
des Bauwerks hei seiner Vollendung. Hiezu werden Inventarisations-Zeich- 
nungen und die Bau-Beschreibuug benutzt. Bezüelich der Inventarisations- 
Zeichnungen gelten in Preussen im Bereiche der Alleemeinen Bauverwaltung 
tolgende Bestimmungen.*) 
Invent.-Zeichnungen sind erforderlich bei Bauten über 10,000 M.. wenn die Ausführung nu 
auf Staatskosten erfolgte; bei Bauten über 30,000 M., wenn Gemeinden oder sonstige Bauptflichtige 
Zuschüsse ertheilten, es sei denn, dass dieselben auch bei geringerem Betrage der Baukosten 
bereit sind, einen entsprechenden Kosten-Antheil für Anfertirung der Zeichnungen zu tragen. In 
gleicher Weise ist bei grösseren Bau-Anlagen zu verfahren, wenn die Kosten des Hauptgebäudes 
über jenen Betrag hinaus gehen. Bei Bauten von besonderer Eigenthümlichkeit und Wichtigkeit 
sind die Invent.-Zeichn. auch bei geringeren Baukosten erforderlich. 
Diese Bestimmungen gelten auch für Wasser- und Brückenbauten. mit \usschluss von Strom- 
Regulirungen. 
Die Kosten für Herstellung und Umdruck der Zeichnungen sind in den Anschlägen in be- 
sonderer Pos. vorzusehen. 
Anzufertigen sind: 
a. Bei Hochbauten: Die Grundrisse sämmtlicher Geschosse inel. Keller und Dachboden 
unter Einzeichnung der eisernen Träger, Gewölbe, Rauch-, Ventilations-Rohre, der H« izapparat« 
und Oefen, der Entwässerung u. Wasserzuführung, unter Angabe der Abmessungen und der Be 
stimmungen der einzelnen Räume. Die Lage der Balken ist, wenn nicht rechtwinklig zur Front 
mauer, durch Bemerkungen auf den Zeichnungen kenntlich zu machen. 
Die wesentlichsten Ansichten und Durchschnitte, letztere mit Angabe der Höhen, sowie der 
Beschaffenheit des Baugrundes unter Einzeichnung des bekannten höchsten Grundwasserstandes 
Ein Situationsplan, in welchem die wichtigsten zur Beurtheilung der Terrain-Gestaltung un« 
anstossenden Strassen erforderlichen Höhenzahlen eingetragen, auch die Entwässerungs-Verhält- 
nisse angedeutet sind. 
Bemerkenswerthe Details der architektonischen und konstruktiven Anordnung, der Heizunes- 
Anlagen etc. 
b. Bei Wasser- und Brücken-Bauten: Alle zur Klarlegung der Gesammt-Anordnung 
sowie der Details erforderlichen Grundrisse, Ansichten und Sehnitte nebst Situations- und 
Nivellements-Zeichnungen. 
Die Zeichnungen sind in mindestens 10 Exemplaren herzustellen. 
Je 1 Exemplar ist dem Ressort - Minister, dem Arbeits-Minister und der bauleitenden Be- 
hörde zu überweisen: 3 Exemplare erhält die bei Benutzung und Instandhaltung des Bauwe 
betheiligte Behörde; der Rest ist von dem Lokal-Baubeamten in Verwahrung zu nehmen. 
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Die Bau-Beschreibune enthält eine gedrängte Aufzählung der wichtieeren Be- 
standtheile des Bauwerks, nebst Angabe über deren Beschaffenheit und Anordnung, 
wobei man mit dem Hauptbau, bezw. den Haupttheilen eines Baues beeinnt und 
stufenweise bis zu den Einzelheiten vorschreitet, zu denen noch die Beschläge, An- 
striche der Thüren und Wände und Derartiges mit rechnen. Möbel bleiben unberück- 
sichtigt; Inventarien-Stücke, sofern sie ihrer Individualität nach zum Bau eehören, 
(beispielsw. Aufzugs - Vorrichtungen, Dachleitern. abnehmbare Läden-Verschlüsse, 
Reserve-Thüren, Fensterflügel für Ventilationszwecke voreerichtet. Schornstein- 
Aufsätze, Fahnenstangen, Feuerlösch- Geräthe ete., ete.) sind aufzunehmen. 
Es ist möglichst klare Gliederung und Vollständigkeit, bei grösster Knappheit 
der Fassung anzustreben: Ziele die auf verschiedene Weise erreichbar sind und 
auf verschiedenen Wegen angestrebt werden müssen, je nach der Eigenart die 
das betr. Gebäude, namentlich in Bezug auf seine allgemeine Disposition bietet. 
\us diesem Grunde und weil die Arbeit einfacher Art ist. ist es unzweckmässig, 
bezw. unnöthig erschienen, ein Schema oder Beispiel für eine Bau-Beschreibunge 
hier anzufügren. 
Erl. d. Ministerien für Öffentl. Arb., für Landwirthschaft ete, des Innern, d. Justiz, des 
Kultus und der Finanzen, v. 15. Sept. 1883. betr. d. Anfertigune d. ev. Invent.-Zeichnungen. 
Zentral-Bl. d. Bauverw. 1883 S. 367. 
      
   
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