Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

  
   
Bauführung. 
Bei Behandlung des Verdingungswesens ist der neuern bezüglichen Litte- 
ratur und den in derselben erhobenen Anforderungen die entsprechende Beachtung 
zugewendet worden. Die erolse Wichtigkeit einer sorgfältieen Bearbeitung der 
sogen. speziellen Bedingungen in Bau-Kontrakten hat die Aufnahme einer 
relativ grossen Anzahl von Vorlagen zu solchen veranlasst. Bei Formulirung dieser 
Vorlagen haben die Verfasser sich allerdings dem Gefühl der Bedenklichkeit einer 
solchen Arbeit nicht wohl entziehen können, da die richtige praktische Anwendung 
der Bedingungen an die Voraussetzung persönlicher Erfahrung und Fähiekeit in 
Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles gebunden ist. 
Bei Besprechung der Bauleitung im engeren Sinne ist der Grundsatz 
maassgebend gewesen, die Thätiekeit des Bauleitenden stets im Rahmen und als 
Glied eines gröfseren Organismus zu zeigen und die Beziehungen desselben gegen- 
über der oberen Instanz sowohl als gegenüber den betheiligten Handwerkern und 
Unternehmern klar zu legen. 
Das in der Beigabe litterarischer Nachweise verfolgte Prinzip ist ohne 
weiteres aus der Form, in der diese Nachweise gegeben sind, erkennbar. Als Werke. 
die das hier bearbeitete Gesammtgebiet berühren — wenn auch theils nur in sehr 
abgekürzter Weise — werden an gegenwärtiger Stelle passend zu nennen sein: 
Handbuch der Ingenieurwissenschaften. Bd.1. Kap. 4. Leipzig, Engelmann. 
Busch. Die Bauführung. 3erlin 1875, E. Toeche, v. Prittwitz u. Gaffron. Die Leitung 
grosser Bauten, mit besonderer Beziehung auf die Festungsbauten von Posen und Ulm. Berlin 1860, 
Bath. — Grapow. Anleitung zur Aufsicht bei Bauten. Berlin 1872, Ernst & Korn. 
” ® ”. 
A. Maasse und Gewichte; Münzen. 
Litteratur. 
Chr. Noback und Fr. Noback. Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maass- 
wichts-Verhältnisse. Leipzig 1876, Brockhaus. 
Mäurer. Deutsches Maass- n. Gewichtsbuch. Weimar 1872, B. F. Voigt. 
Hübner’s statistische Tafel. 
und Ge- 
1. Das metrische Maass- und G&ewichts-System. 
a. Geschichtliches. 
Das metrische Maass- u. Gewichts-System basirt auf der Absicht 
stellung eines unveränderlichen Naturmaasses als Einheit. Eine Kommission der 
französischen Akademie, der Borda. La grange, Laplace, Monge und 
Condorcet angehörten, machte den Vorschlag, als Einheit des Maasses den 
10. 000 000sten Theil des Erdmeridians mit dem Namen me’re und als Einheit des 
Gewichts das Gewicht von '/ıoo„, cbm destillirten Wasser im luftleeren Raume bei 
°C. Temperatur, zusammen mit der Zehntheilune der neu zu Schaffenden Maasse 
anzunehmen. Diese Vorschläge wurden am 31. März 1791 in Frankreich zum 
(Gesetz erhoben und nach Beendigung der umfanereichen Messungs-Arbeiten ward 
die Länge des mötre auf 443,296 alte pariser Linien fest gestellt. Das be- 
zeichnete Maass ist am 9. Frimaire des Jahres VIII. (29. November 1300) 
wahres und definitives mötre gesetzlich proklamirt worden. 
Obwohl die Resultate späterer Gradmessungs-Arbeiten auf eine Ungenauiekeit der 
ersten Bestimmung hinwiesen Bessel hat den Fehler zu mindestens — 0.025 par. 
Linien berechnet so ist es doch bei der französischen gesetzlichen Definition 
geblieben und alle Staaten, die später das Meter zum Landesmaass erhoben. 
dieselbe adoptirt. Neuerdings ist von der internationalen Maass- und ( 
Kommission in Paris das Maass dahin fixirt worden, dass jene wahre Länge aus- 
schliesslich nach dem im Archiv der Kommission befindlichen Normalmeter zu be- 
stimmen sei.*) -- 
b. Bildung der Einheiten und Bezeichnung derselben. 
Die Namen der Grundeinheiten des Systems werden durch 
der Fest- 
als 
haben 
rewichts- 
Vorsetzung der 
dem Griechischen entlehnten Zahlwörter: Deka Hecto Kilo — Myria zu 
solchen der 10-, 100-, 1000-. 10,000fachen Einheiten, wie durch Vorsetzune der 
dem Lateinischen entlehnten Zahlwörter: Dezi CGenti — Milli zu denen der 
1/ 1 
10 - 70 — "/ı00o — Einheiten gemacht. 
*) Internationale Meter-Konvention zwischen Deutschland, 
Portugal, Spanien, 
amerika, Venezuela 
Oesterreich, Belgien, Frankreich, 
Italien, Schweiz, Dänemark, Schweden, Norwegen, Russland, Türkei, Nord- 
‚ Peru u. d. Argentin. Conföderation v. 20. Mai 1875 (R. Ges. Bl. 1876 $, 191). 
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meter —= 10000 m]. 
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1 Heetar (h 
[1 Myriar = 
sind die Kuben der 
mit ‚‚stere‘‘ bezeich 
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1 kg 1.006 
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1 Pfund : 
1 Tonne (t) 
*) Vielfach ist die 
gekommen; im Verein 
Berechnung der Tarifsä 
Das metrisc 
Bezeichnungen, 7 
Aegypten 
Belgien 
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In England ; 
dieselbe im Eiseı 
1 
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| 
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*) Illing. Di: 
Sammilg. 1869, S. 741 
Zeitschr. für Bauw. 
  
	        
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