Bauführung.
Bei Behandlung des Verdingungswesens ist der neuern bezüglichen Litte-
ratur und den in derselben erhobenen Anforderungen die entsprechende Beachtung
zugewendet worden. Die erolse Wichtigkeit einer sorgfältieen Bearbeitung der
sogen. speziellen Bedingungen in Bau-Kontrakten hat die Aufnahme einer
relativ grossen Anzahl von Vorlagen zu solchen veranlasst. Bei Formulirung dieser
Vorlagen haben die Verfasser sich allerdings dem Gefühl der Bedenklichkeit einer
solchen Arbeit nicht wohl entziehen können, da die richtige praktische Anwendung
der Bedingungen an die Voraussetzung persönlicher Erfahrung und Fähiekeit in
Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles gebunden ist.
Bei Besprechung der Bauleitung im engeren Sinne ist der Grundsatz
maassgebend gewesen, die Thätiekeit des Bauleitenden stets im Rahmen und als
Glied eines gröfseren Organismus zu zeigen und die Beziehungen desselben gegen-
über der oberen Instanz sowohl als gegenüber den betheiligten Handwerkern und
Unternehmern klar zu legen.
Das in der Beigabe litterarischer Nachweise verfolgte Prinzip ist ohne
weiteres aus der Form, in der diese Nachweise gegeben sind, erkennbar. Als Werke.
die das hier bearbeitete Gesammtgebiet berühren — wenn auch theils nur in sehr
abgekürzter Weise — werden an gegenwärtiger Stelle passend zu nennen sein:
Handbuch der Ingenieurwissenschaften. Bd.1. Kap. 4. Leipzig, Engelmann.
Busch. Die Bauführung. 3erlin 1875, E. Toeche, v. Prittwitz u. Gaffron. Die Leitung
grosser Bauten, mit besonderer Beziehung auf die Festungsbauten von Posen und Ulm. Berlin 1860,
Bath. — Grapow. Anleitung zur Aufsicht bei Bauten. Berlin 1872, Ernst & Korn.
” ® ”.
A. Maasse und Gewichte; Münzen.
Litteratur.
Chr. Noback und Fr. Noback. Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maass-
wichts-Verhältnisse. Leipzig 1876, Brockhaus.
Mäurer. Deutsches Maass- n. Gewichtsbuch. Weimar 1872, B. F. Voigt.
Hübner’s statistische Tafel.
und Ge-
1. Das metrische Maass- und G&ewichts-System.
a. Geschichtliches.
Das metrische Maass- u. Gewichts-System basirt auf der Absicht
stellung eines unveränderlichen Naturmaasses als Einheit. Eine Kommission der
französischen Akademie, der Borda. La grange, Laplace, Monge und
Condorcet angehörten, machte den Vorschlag, als Einheit des Maasses den
10. 000 000sten Theil des Erdmeridians mit dem Namen me’re und als Einheit des
Gewichts das Gewicht von '/ıoo„, cbm destillirten Wasser im luftleeren Raume bei
°C. Temperatur, zusammen mit der Zehntheilune der neu zu Schaffenden Maasse
anzunehmen. Diese Vorschläge wurden am 31. März 1791 in Frankreich zum
(Gesetz erhoben und nach Beendigung der umfanereichen Messungs-Arbeiten ward
die Länge des mötre auf 443,296 alte pariser Linien fest gestellt. Das be-
zeichnete Maass ist am 9. Frimaire des Jahres VIII. (29. November 1300)
wahres und definitives mötre gesetzlich proklamirt worden.
Obwohl die Resultate späterer Gradmessungs-Arbeiten auf eine Ungenauiekeit der
ersten Bestimmung hinwiesen Bessel hat den Fehler zu mindestens — 0.025 par.
Linien berechnet so ist es doch bei der französischen gesetzlichen Definition
geblieben und alle Staaten, die später das Meter zum Landesmaass erhoben.
dieselbe adoptirt. Neuerdings ist von der internationalen Maass- und (
Kommission in Paris das Maass dahin fixirt worden, dass jene wahre Länge aus-
schliesslich nach dem im Archiv der Kommission befindlichen Normalmeter zu be-
stimmen sei.*) --
b. Bildung der Einheiten und Bezeichnung derselben.
Die Namen der Grundeinheiten des Systems werden durch
der Fest-
als
haben
rewichts-
Vorsetzung der
dem Griechischen entlehnten Zahlwörter: Deka Hecto Kilo — Myria zu
solchen der 10-, 100-, 1000-. 10,000fachen Einheiten, wie durch Vorsetzune der
dem Lateinischen entlehnten Zahlwörter: Dezi CGenti — Milli zu denen der
1/ 1
10 - 70 — "/ı00o — Einheiten gemacht.
*) Internationale Meter-Konvention zwischen Deutschland,
Portugal, Spanien,
amerika, Venezuela
Oesterreich, Belgien, Frankreich,
Italien, Schweiz, Dänemark, Schweden, Norwegen, Russland, Türkei, Nord-
‚ Peru u. d. Argentin. Conföderation v. 20. Mai 1875 (R. Ges. Bl. 1876 $, 191).
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Die Einführu
u. Gewichtsordnu
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Reichs-Ges. v. 7.
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in Deutschland ;
zeichnungen sind
zu je 3 Ziffern c
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meter oder Strich (
1 Decameter od
meter —= 10000 m].
sind die Quadrate d
benannt:
IAr (a) —
1 Heetar (h
[1 Myriar =
sind die Kuben der
mit ‚‚stere‘‘ bezeich
1 Liter ode
1 Heectolite
[Scheffel —
1 Kilogramm (
Dichte bei + 40 GC.
1 kg 1.006
18 10 De
1 Pfund :
1 Tonne (t)
*) Vielfach ist die
gekommen; im Verein
Berechnung der Tarifsä
Das metrisc
Bezeichnungen, 7
Aegypten
Belgien
Brasilien
Chile
In England ;
dieselbe im Eiseı
1
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*) Illing. Di:
Sammilg. 1869, S. 741
Zeitschr. für Bauw.