der neuern bezüglichen Litte-
ı die entsprechende Beachtune
sorgfältigen Bearbeitung der
ten hat die Aufnahme einer
lasst. Bei Formulirune dieser
fühl der Bedenklichkeit einer
ichtige praktische Anwendung
‘ Erfahrung und Fähiekeit in
nzelfalles gebunden ist.
»n Sinne ist der Grundsatz
n stets im Rahmen und als
3eziehuneen desselben geeen-
etheilisten Handwerkern und
se verfolgte Prinzip ist ohne
sind, erkennbar. Als Werke,
wenn auch theils nur in sehr
e passend zu nennen sein:
Kap. 4 Leipzig, Engelmann,
twitz u. Gaffron. Die Leitung
n von Posen und Ulm. Berlin 1860,
ı 1872, Ernst & Korn.
Münzen.
buch der Münz-, Maass- und Ge-
372, B. F. Voigt.
chts-System.
t auf der Absicht der Fest-
heit. Eine Kommission der
Laplace, Monge und
s Einheit des Maasses den
n me/re und als Einheit des
ser im luftleeren Raume bei
ler neu zu schaffenden Maasse
z 1791 in Frankreich zum
ıen Messungs-Arbeiten ward
ıien fest gestellt. Das be-
[. (29. November 1500) als
den.
en auf eine Ungenauiekeit der
zu mindestens 0,025 par.
schen gesetzlichen Definition
‚andesmaass erhoben, haben
alen Maass- und Gewichts-
lass jene wahre Länge aus-
dlichen Normalmeter zu be-
g derselben.
den durch Vorsetzung der
ecto — Kilo - Myria zu
wie durch Vorsetzung der
ı — Milli zu denen der
’esterreich, Belgien, Frankreich,
wegen, Russland, Türkei, Nord-
ai 1875 (R. Ges. Bl. 1876 8. 191),
Maasse und Gewichte; Münzen. 3
Die Einführung des metrisch. Systems in Deutschland erfolgte durch die „Maass-
u. Gewichtsordnung für den Norddeutsch. Bund“ v. 17. August 1868”). Die Ueber-
tragung auf die süddeutschen Staaten erfolgte mit der Errichtung des deutschen Reiches,
doch durch spezielle Anordnungen, so für Bayern durch Gesetz v. 26. Nov. 1871.
Durch die preussische Bekanntmachung vom 13. März 1869”) wurden Vor-
schriften über die Verhältnisszahlen für die Umrechnung der bisherigen Landes-
maasse und Gewichte in metrisches Maass und Gewichte gegeben. — Den Bezeich-
nungen der französ. Maasse wurden im Gesetze deutsche hinzu gefügt, welche
indessen nicht in Aufnahme gekommen sind; auch hat das Gesetz eine Anzahl der in
Frankreich eingeführten metr. Einheiten — die in der nachfolgenden Uebersicht in
Klammern [-—-] beigefügten — weggelassen, dagegen andere Einheiten — ebenda
? ? 88 ’ ? % 5
in Kursivschrift angegeben — hinzu gefügt. — Durch ein im Mai 1884 im Reichstage
beschlossenes Gesetz ist die deutsche Maass- u. Gew.-Ordnung v. 17. Aug. 1868
in der Weise abgeändert worden, dass die deutschen Bezeichnungen sowohl,
als die besonderen deutschen Einheiten wieder beseitigt worden sind. Darnach
velten als gesetzliche Einheiten hinfort nur die in nachstehender Zusammenstellung
durch fette Schrift hervor gehobenen. Die „Meile“ von 7 500 m ist schon durch
Reichs-Ges. v. 7. Dez. 1873 beseitigt.
Die in Klammer (—) gestellten abgekürzten Bezeichnungen der Ein-
heiten sind auf Grund eines Bundesraths-Beschlusses in den einzelnen deutschen
Staaten für den amtlichen Verkehr obligatorisch gemacht worden, auch ausserdem
in Deutschland ziemlich allgemein in Gebrauch gekommen. Die abgekürzten Be-
zeichnungen sind auf die Zeile zu setzen, bei mehrstelligen Ziffern die Gruppen
zu je 3 Ziffern durch Zwischenräume zu markireı
c. Definitionen.
a. Längenmaasse.
| Meter oder Stab (m) = [10 Dezimeter] = 100 Centimeter oder Neuzoll (m) = 1000 Milli-
meter oder Strich (mm),
1 Decameter oder Kette = 10 m [1 Hectometer —= 100 m]; 1 Kilometer (km) —= 1000 m [1 Myria-
meter —= 10000 m].
ß. Flächenmaasse
sind die Quadrate der Eängenmaasse: Quadratmeter (akm, qm, gem, qum), Ausserdem sind besonders
benannt:
1 Ar (a) = 100 m,
1 Hectar (ha) = 100 a —= 10000 am,
[1 Myriar = 100 ha = 10000 a = 1 000 000 m.]
y. Raummaasse
sind die Kuben der Längenmaasse: Kubikmeter (cbm, cem, cmm), (Das ebm wird in Frankreich auch
mit „stere‘“ bezeichnet.) Ausserdem sind besonders benannt:
1 Liter oder Kanne (l) = 1000 com,
1 Heetoliter oder Fass (hl) = 1001 0,1 ebm,
[Scheffel l/g Al==80 1]
d. Gewichte.
1 Kilogramm (kg) ist das Gewicht von 1 Liter destillirten Wasser im Zustande der grössten
Dichte bei + 40 G., im luftleeren Raum gewogen.
1 kg 1000 Gramm (2).
L% 10 Dezigramm = 100 Centigramm = 1000 Milligramm (m2).
1 Pfund = 5008 = 0,5 K. 50 Pf. = 1 Zentner [100 ks 1 Quintal*)].
1 Tonne (t) 1000 kg.
*) Vielfach ist die Einheit von 100 kg unter dem Namen Meter-Zentner oder metrischer Zentner in Gebrauch
gekommen; im Verein deutscher Eisenbahn-Verwaltungen ist diese Einheit allgemein eingeführt und der
Berechnung der Tarifsätze zu Grunde gelegt (Beschluss zu Baden-Baden v. 2./4. August 1875).
d. Geltungsbereich des metrischen Systems.
Das metrische System ist aufserhalb Deutschlands, zum Theil mit anderen
Bezeichnungen, zur gesetzlichen Einführung gelangt in:
Aegypten | Ecuador | St. Marino | Mexico | Schweiz
Belgien | Frankreich | Monaco | Niederlande | Spanien
Brasilien | Griechenland Liechtenstein | Oestr.-Ungarn | Venezuela.
Chile | Italien Luxemburg | Portugal |
In England ist die Anwendung des metrischen Systems zulässig, in Russland
dieselbe im Eisenbahnwesen obligatorisch.
*) Illing. Die deutsche Gewerbe-Ordnung. Berlin 1884, A. Haack. — **) Preuss. Gesetz-
Sammig. 1869, S. 746. =>) Ministerial-Bl. f. die innere Verwaltg. in Preussen 1878, S. 12, sowie
Zeitschr. für Bauw. 1878, $. 145.
1 Er