Full text: Hülfswissenschaften zur Baukunde (Abtheilung 1, Band 1)

    
   
   
   
   
  
   
   
  
   
   
   
  
  
     
  
  
   
  
  
   
  
  
   
   
    
   
   
   
   
    
   
    
    
    
   
  
  
  
  
  
   
   
   
   
    
   
  
   
     
   
    
  
  
  
  
   
   
   
     
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20| 230) 260 
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3erlin 1884 
  
Statik der Baukonstruktionen. 
Der grösste zulässige Achsdruck für Lokomotiven beträgt (nach den 
technischen Vereinbarungen) für Hauptbahnen 14t, für normalspurige 
Nebenbahnen 10t; bei Im Spurweite 7,5t und bei 0,75 m Spurweite 5, 
Bei der neuern Methode der Querschnitts-Berechnung wird der Einfluss der 
Stösse der Verkehrsmittel in der rationellsten Weise berücksichtigt. 
e. Horizontalkräfte bei Eisenbahnbrücken. 
Die Grösse des der Berechnung zu Grunde zu legenden Winddrucks auf eine 
zur Windrichtung senkrechte ebene Fläche ist im Einzelfalle der Oertlichkeit ent- 
sprechend zu bestimmen. Für die Bestimmung der erösst möglichsten Werthe 
bieten die bei Orkanen vorgekommenen Unfälle den meisten Anhalt. Es sind nicht 
nur Eisenbahnwagen durch den Wind umgeworfen, sondern auch viele Brücken- 
Einstürze durch Winddruck herbei geführt worden. Eine Zusammenstellung solcher 
Unfälle und der einschl. Litteratur findet sich in: Winkler; Querkonstruktionen 
II. Aufl. S. 308 u. ff. Für die belastete Brücke kann der Winddruck zu 150 k# pro 
qm, für die unbelastete Brücke zu 150 — 250%s in Ansatz gebracht werden, 
voraus gesetzt, dass bei einem Winddruck > 150 k# die Brücke von Fahrzeugen 
nicht mehr passirt wird. In besonders geschützter Lage kann man bis auf 120Kks 
p. am heruntergehen. Ebenso wird wohl eine Verminderung bei sehr grossen 
Spannweiten zulässig sein. 
Ueber die Grösse der in Rechnung zu bringenden Fläche ist im Abschnitt 
„Brückenbau“ näher einzfigehen. 
Ist G der Achsdruck, r der Kurvenradius, v die Zug-Geschw. und y die Erd- 
. . } In - Gv? 33 £ 
akzeleration, so ist die Zentrifugalkraft: (= uns Gi! IR) N). 
or : 
Denkt man sich nun für Spannw. über 20 m die Verkehrslast bezüglich der 
Transversalkraft an beliebigen Stellen durch eine gleichförm. vertheilte Last von 
1,43 t pro m und eine am Kopfe des Zuges wirkende Einzellast von’ 28% ersetzt, 
so ereiebt Gleich. (9) als Ersatz für die Wirkung der Zentrifugalkraft eine 
a ’ 7 nn 
gleichförm. vertheilte Horizontallast = (t) pro Im Träger und eine am 
5 
924 
Kopfe des Zuges anzubringende Horizontal-Einzelkraft= —, \) 
Die Horizontaldrücke durch Bremsen des Zuges und durch Seiten- 
schwankuneen der Fahrzeuge kommen meistens nicht zur Berechnung (vergl. 
übrigens die Note zu S. 646). 
@ 
£. Verkehrslast bei Strassenbrücken. 
Sie besteht aus der Belastune durch Menschen und Fuhrwerke. Für die 
Hauptträger der Brücken bis ca. 20m Spannw. wirken die Einzellasten der Achsdrücke 
ungünstiger, als eine Belastung durch Menschen-Gedränge; bei grössern Brücken 
wirkt letztere Belastung ungünstiger. Für die Berechnung derQuerkonstruktiönen 
sind in jedem Falle die ungünstiger wirkenden Einzellasten einzuführen. Für 
a ae ar Menschen-Gedränge rechnet man durchschn. 
ON En Fir. 555. (5—6 Menschen auf 1 am) rund 100 ks pro am, 
0 on Bei Lage der Brücken in einem Dorte weniger 
ri hen = F ae); (300 kg), in Städten mehr (bis 500 Ks). 
08.1.1008 EL Hilfen Die Belastune durch Fuhrwerke (Schema 
mm Ä m 20) (0: Fie. 555) wird oft durch eine gleichförm. vertheilte 
Br 40 } 45 rn Last ersetzt eedacht, die für einen Wagenzug 
9,8 0,8 A on. ; : 
annähernd folgende ist: 
; = 1A 
Sehr schwere Wagen . .. ., . pP=1l0 77 
; 6 
Schwere Wäben. „2 „Ne 2 De0 92 t pro qm 
| rd ra 
Leichte Wagen u... 2 er DEN SA 
Bei Berechnung eines Trägers sind die Wagenzüge, welche auf der vorhandenen 
Brückenbreite Platz finden, so gestellt gedacht, dass der Druck auf den Träger 
möelichst eross wird. Der etwa neben den Zügen noch vorhandene Raum ist mit 
Menschen besetzt anzunehmen. Breite des Wagenkastens für sehr schwere und 
schwere Wagen 2,3, für leichte Wagen 2,0%; Spurweite bezw. 1,4 m und 1,5", 
   
	        
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