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254 Eigenschaften und Prüfung des Eisens.
schaftlichen Prinzips auf Material-Prüfungsmaschinen und andre Apparate. Wochenschr. d,
österr. Ingen. u. Archit.-Ver. 1882, S. 191. Daselbst auch S. 116. — Grafenstadener. Ma-
terial-Prüfungsmaschine. Ann. f. Gew. u. Bauw. 1882, I: — Gollner. Festigkeits-
Probirmaschine, Techn. Blätter 1883. — Le Chatelier. Druckfestigkeits-Maschine. Ann. d.
ponts et chauss. 1885, I., S. 1082. — Pfaff. Ueber Maschinen zur Untersuchung der Festigkeit
der Materialien. Mittheil. d. Technol. Gewerbe-Museums. Wien 1885/86.
a. Aufgabe und allgemeine Einrichtung der Festigkeits-Maschinen.
1. Die zu besprechenden Maschinen werden Festigkeits-Prüfungsmaschinen
oder kurzweg Festigkeits-Maschinen genannt, weil ihre Hauptaufgabe
darin besteht, die Festigkeit des Eisens zu prüfen. Das Probestück wird zu
dem Zwecke in der Maschine einer Formänderung unterworfen, welche in der
Regel so weit fortgesetzt wird, bis der Bruch des Eisens eintritt.
„Jede zur technischen Prüfung von Materialien benutzte Maschine muss so
eingerichtet sein, dass sie leicht und sicher auf ihre Richtigkeit geprüft werden
kann. Die Konstruktion derselben muss eine derartige sein, dass bei richtiger
Behandlung stossweise Wirkung der Belastung ausgeschlossen ist“).
Während des Versuchs misst man die von der Maschine behufs Hervor-
bringung der Formänderung in jedem Augenblicke aufgewendete Kraft und
gleichzeitig auch die jedesmalige Grösse der Formänderung. Bei Zug-
proben, wie sie meistens zur Ausführung kommen, misst man danach z. B. die
Zugfestigkeit und Dehnung oder auch noch die Einschnürung (8. 240). Die
neuern Maschinen sind in der Regel mit selbstthätiger Schreibvorrichtung ver-
sehen, welche ein Schaubild der während des Versuchs geleisteten mechanischen
Arbeit, aus welchem sowohl die vorbenannte Kraft als auch der Formänderungs-
Weg entnommen werden können, verzeichnet. Aus einem solchen Arbeits-
Sehaubild, Fig. 405 8. 240, lassen sich auch andere Festigkeits-Grössen,
z. B. die Elastizitäts-Zifler (Koeffizient) und die Elastizitäts- Grenze (S. 239)
ermitteln.
Obwohl der Einfluss der Zeit auf die Ergebnisse der Festigkeits-Versuche
unverkennbar ist, so ist doch die Konstruktion einer Vorrichtung, welche den
Zusammenhang zwischen den Ergebnissen der Versuche und der Geschwindig-
keit der Belastung erkennen lässt, mit vielen Schwierigkeiten verknüpft.
Hrn. Prof. Hartig soll es dennoch gelungen sein, eine derartige Vorrichtung
zu ersinnen?).
Als Haupttheile der Festigkeits-Maschinen kann man danach den Form-
änderung verrichtenden, den Kraft messenden und den Form-
änderung messenden Theil unterscheiden. Der die Formänderung mittel-
bar oder unmittelbar verrichtende Theil ist in der Regel ein durch Wasser-
kraft bewegter Kolben oder eine durch mechanische Mittel bewegte Schraube;
er besitzt besondere zur Aufnahme des Probestücks erforderliche Angriffs-
Werkzeuge, sog. Einspann-Köpfe, deren Einrichtung möglichst verhindern
muss, dass das Probestück während des Versuches andere Beanspruchung erleide,
als diejenige, welcher es unterworfen werden soll. Je nachdem das Probestück
dabei in wagrechter oder senkrechter Lage eingespannt wird, unterscheidet man
liegende oder stehende Festigkeits-Maschinen. Für genaue Messungen
sind stehende Maschinen vorzuziehen, weil in ihnen das Eigengewicht des
Probestabes, der Einspann-Köpfe usw. die Versuchs-Ergebnisse nicht beeinflusst.
Der Kraft messende Theil ist entweder als Hebelwage mit Gewichts-
Belastung bezw. als Federwage gestaltet, oder er besteht aus einem Druck-
messer, in welchem die von der Maschine bei der Formänderung zu leistende
Kraft in Flüssigkeits-Druck umgesetzt wird. Dabei wird der Flüssigkeits-
Druck entweder, wie in Fig. 412, 413, unmittelbar im Antriebs-Zylinder oder, wie
in Fig. 414—417, in einem besondern Zylinder gemessen.
Der die Formänderung messende Theil ist meistens eine selbstthätige
Schreib-Vorrichtung oder ein Hebel-Zeigerwerk. Für feine Messungen, z. B. der
Dehnungen innerhalb der Elastizitäts-Grenze, gebraucht man gewöhnlich Faden-
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1) Beschlüsse der Konferenzen. A.a. O.S.
2) Beschlüsse der Konferenzen. A. a. O.S.
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