Anhang.
E. Anhang.)
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« Technische Bedingungen für die Herstellung von Konstruktionen
des Hoch-, Brücken-, Maschinen- und Schiffbaues.
a. Normal-Bedingungen für die Lieferung von Eisenkonstruktionen für
Brücken- und Hochbau.?)
Aufgestellt vom Verbande deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine unter Mitwirkung des Vereins
deutscher Ingenieure und des Vereins deutscher Eisenhüttenleute, 1886.
l. Beschaffenheit des Eisens.
$ 1. Schweisseisen.
Das Eisen soll dieht, gut stauch- und schweissbar, weder kalt- noch rothbrüchig, noch langrissig
sein, eine glatte Oberfläche zeigen und darf weder Kantenrisse, noch offene Schweissnäthe oder sonstige
unganze Stellen haben.
A. Zerreissproben.
Für die Beurtheilung sind in erster Linie Dehnungs- und Zerreiss-Proben maassgebend. Die
Dehnung ist auf eine Länge von 20 em zu messen.
Die Versuchsstücke sind von dem zu untersuchenden Eisen kalt abzutrennen und kalt zu bearbeiten.
Es müssen mindestens betragen:
1. Bei Flacheisen, [| -Eisen, Formeisen und Blechen, welche im wesentlichen nur
in der Längsrichtung beansprucht werden,
a) Zugfestigkeit in der Längsrichtung, wenn die Dicke beträgt:
a) 10 mm oder weniger, 3600 kg auf das qem,
ß) mehr als 10 mm his einschliesslich 15 mm, 3500 kg auf das qem,
y) mehr als 15 mm bis einschliesslich 25 mm, 3400 kg auf das qem,
b) Die Dehnung bis zum Bruche, in allen Fällen 12 %,.
2. Bei Blechen mit ausgesprochener Längsrichtung, welche vorwiegend Biegungsspannun-
gen aufzunehmen haben, z. B. bei Stegblechen von Blechträgern,
a) Zugfestigkeit iu der Längsrichtung, 3500 kg auf das qem,
b) Dehnung, 10 %;
ce) Zugfestigkeit in der Querrichtung, 2800 kg auf das qem,
d) Dehnung, 3 %o;
3. Bei Blechen ohne ausgesprochene Längsrichtung, welche vorwiegend durch Spannungen
in verschiedenen Richtungen beansprucht sind, wie z. B. bei Anschluss-Blechen,
a) Zugfestigkeit in der Hauptwalzrichtung, 3500 kg auf das qem,
b) Dehnung, 10 %o;
e) Zugfestigkeit in der Querrichtung, 3000 kg auf das qem,
d) Dehnung, 4 9%.
4. Bei Eisen für Niete, Schrauben und dergl.,
a) Zugfestigkeit in der Längsrichtung, 3800 kg auf das gem,
b) Dehnung bis zum Bruche, 18 9.
Diese Mindestbeträge der Zugfestigkeit sind so zu verstehen, dass die Versuchsstücke die ange-
gebenen Belastungen für die Dauer von 2 Minuten tragen müssen, ohne zu reissen.
B. Sonstige Proben.
1. Bei Flacheisen, [|_-Eisen, Formeisen und Blechen:
Ausgeschnittene Längsstreifen von 30—50 mm Breite, mit abgerundeten Kanten, müssen über
eine Rundung von 13 mm Halbmesser winkelföürmig gebogen werden können, ohne dass sich an der
Biegungsstelle ein Bruch im metallischen Eisen zeigt. Der Winkel a, welchen ein Schenkel bei der
Biegung zu durchlaufen hat, beträgt in Graden
a) für Biegung in kaltem Zustande:
a=50° bei Eisenstärken d= 8 bis 11 mm,
a 4 E32, 5I0- ;
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a2" , = 0a=21,..28 ,
b) für Biegung in dunkelkirschrothem Zustande:
a—= 120° bei Eisenstärkend= bis 25 mm,
en 9087, 5 d==:: über: 25,
In rothwarmem Zustande muss ein auf kaltem Wege abgetrennter, 30 bis 50 mm breiter Streifen
eines [| -Eisens, Flacheisens oder Bleches mit der parallel zur Faser geführten, nach einem Halb-
*) Verfasser hat, wo es angängig erschien, Fremd-Ausdrücke des Wortlauts der Urschriften zu ver-
deutschen gesucht.
2) Vergl. hierzu auch S. 128—133 in Bd. I der Hülfswissenschaften.