EEE;
Technische Bedingungen für die Herstellung
oO
von Konstruktionen usw. 361
B. L-Eisen.
1. Zerreiss- und Dehnungsprobe.
Güteziffer Langfaser 52
nämlich
Zerreissfestigkeit Langfaser = 36 kg
Dehnung Langfaser = 16 °%,
2 Biegeprobe.
3ei der warmen Biegeprobe müssen sich die Schenkel des [_-Eisens sowohl vollständig
zusammen biegen als auch derart aus einander breiten lassen, dass beide Schenkel eine ebene Fläche bilden.
3ei der kalten Biegeprobe sollen sich die beiden Schenkel unter der Presse mindestens um
18° aus einander biegen lassen.
Bei beiden Proben dürfen sich in der Kehle und in den Schenkeln nur Anfänge von Rissen zeigen.
3. Schmiede- und Lochprobe.
Schenkelstreifen von | -Eisen müssen dieselben Schmiede- und Lochproben bestehen wie
Blechstreifen.
C. Nieteisen und Niete.
1. Zerreiss- und Dehnungsprobe.
Güteziffer 58.
nämlich
Zerreissfestigkeit = 38 kg
Dehnung FE 20,9,
2. Biege- und. Schmüedeprobe.
Bei der kalten Biegeprobe muss das Nieteisen, ohne Risse zu erhalten, so gebogen und platt
aufeinander geschlagen werden können, dass die beiden Enden der Länge nach parallel laufen.
Ein Stück Nieteisen mit zweifachem Durchmesser zur Höhe muss sich kalt auf die halbe Höhe
zusammen stauchen lassen, ohne dass die Oberfläche reisst.
Bei der warmen Biegeprobe muss sich ein Stück Nieteisen von 2fachem Durchmesser zur Höhe
auf 1/,; bis 1/ der Höhe nieder stauchen und sodann lochen lassen, ohne aufzureissen.
Halle a. d. Saale, am 16. und 17. Juni 1881.
c. Auszug aus der Anweisung für die Prüfung und Abnahme der für
Kessel bestimmten Eisenbleche, L-Eisen, T-Eisen, Stangeneisen
(Rund-, Vierkant- und Flach-Eisen), Nieteisen und Nieten,!)
Für die Kaiserl. Marine am 5. Jan. 1878 erlassen.
$1. Zusammensetzung der Kommission.
Technische Prüfungsvorschriften.
I. Für Bleche.
$2. Besichtigung. Jedes eingelieferte Eisenblech ist zunächst auf beiden Seiten genau zu
besichtigen, um fest zu stellen, dass seine Oberfläche glatt, eben, ohne Blasen, Beulen, Risse, Walzfehler
oder Schiefer ist.
Jedes in dieser Beziehung fehlerhafte Blech ist sofort zu verwerfen. In einer Ecke jedes Bleches
muss der Name des Fabrikanten und die Zahl 1 für Bleche 1., sowie die Zahl 2 für Bleche 2. Güte
eingestempelt sein.
$ 3. Prüfung aufinnere Fehler. Die von den in $ 2 aufgeführten Fehlern frei gefundenen
Bleche werden demnächst auf unganze Stellen im Innern untersucht. Die als unganz befundenen sind
zu verwerfen.
$4. Aufmessung. Die bis dahin für die Abnahme fähig befundenen sind aufzumessen.
Die Bleche müssen die verlangten Abmessungen haben; Abweichungen in der Länge und Breite
bis zu 10mm sind gestattet. Bleche, bei denen mehr als 10 mm an den verlangten Abmessungen fehlen,
sind zu verwerfen.
Demnächst ist noch fest zu stellen, dass die Bleche die verlangte Stärke haben. Abweichungen
bis zu 0,3mm sind hierbei gestattet.
$5. Wägung. Die Bleche sind genau zu wiegen, um fest zu stellen, ob ihr Gewicht mit dem
aus den wirklichen Längen und Breiten der angelieferten Bleche und den verlangten Stärken zu berech-
nenden überein stimmen.
Als Rechnungs-Gewicht g lt 7763 kg für 1 cbm, Ueberschreitet eine Lieferung bezw. Theil-Lieferung
das nach vor genannter Grundlage ermittelte Rechnungs-Gewicht, so sind von den Blechen mit grösstem
Uebergewicht so viel zu verwerfen, dass der Rest das Durchschn'tts-Gewicht behält. Das Mindergewicht
kann bei einer Lieferung bezw. Theil-Lieferung bis zu 4°/, betragen. Ueberschreitet es diese Grenze,
so sind diejenigen Bleche mit Mindergewicht, welche diese Ueberschreitung verursacht haben, ebenfalls
zu verwerfen.
$6. Auswahl für die Zähigkeits-Probe. Behufs Prüfung der Zähigkeit der nach den
Bestimmungen der vorher gehenden $$ für gut befundenen Bleche ist aus je einer x Menge von höchstens
12 000 kg von Blechen gleicher Güte ein beliebiges Blech zu wählen. Ist die Auswahl von mehreren
Probeblechen nach Obigem erforderlich, so ist darauf zu sehen, dass in den auszuwählenden Blechen
auch die verschiedenen in der Lieferung vorkommenden Stärken möglichst vertreten sind.
$ 7. Zurichtung der Probestücke zu den Zähigkeits- Proben.
$ 8. Vornahme der Zähigkeits-Probe. Die erste Belastung des eingespannten Probestücks
hat 25 kg für ] amm zu betragen und ist allmählig um je 1,5 kg für 1 qmm zu vermehren. Hat die Be-
1) Nach Ann. f. Gew. u. Bauw. 1883, I, S. 280.
UEOT,