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Statik der Baukonstruktionen.
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e. Zulässige Inanspruchnahme oder Methode der Querschn.-Bestimmungen im allgemeinen.
a. Die gewöhnliche Methode zur Festsetzung des Sicherheitsgrades.
Dieselbe geht von ziemlich willkürlichen Annahmen aus. Man rechnet als
zulässige Inanspruchnahme % pro Flächeneinh. einen bestimmten Theil der Festigkeit,
in der Regel bei definitiven Konstruktionen für Eisen und Stahl '/;—!J;,
für Gusseisen '/,, für Holz und Stein '/,„ der Bruch-Festigek., oder auch etwa !;
der Festigk. an der Elastizitäts-Grenze. Man muss diese Zahlen für provisorische
Konstruktionen, bei günstigen oder bei ungünstigen Umständen, bei vorkommenden
starken Erschütterungen u. s. w. mehr oder weniger abändern; allgemein gebräuchliche
Werthe für alle diese Fälle existiren nicht.
Bei Dächern wird die Inanspruchnahme der Konstruktions-Theile unter Vor-
aussetzung der ungünstigsten Vertheilung der Last: einseitiger Winddruck, Schnee-
last etc. bestimmt. Da die Verhältnisse sich in Wirklichkeit fast nie so ungünstig
heraus stellen, so kann für Dachkonstruktionen % verhältnissinässig hoch: für
Schmiedeisen zu 1000, Gusseisen zu 800, Holz zu 100 ks angesetzt werden.
Bei Holz-Konstruktionen ist der Werth von k insbesondere abhängig von
den Witterungs-Verhältnissen, denen der betr. Konstruktionstheil unterliegt.
Bei der Bau-Polizei in Berlin sind die aus folgender Tabelle ersichtlichen
Inanspruchnahmen der Baumaterialien im Gebrauch.
Tabelle 12. Zulässige Inanspruchnahme verschiedener Materialien.
kg pro, gem kg pro gem
Material - Absche- Material Nase
\ Zug Druck | rung Zug| Druck
Schmiedeisen . . . ... 750 750 | 525 | Nebraer Sandst.. hell. . . I— | 30
Eisenblech& 2.7 rs: 750 750 | 525 | Ziegelmauerwerk in Kalk,
Bisendraht, u. nr 1200 — | — gewöhnliche „4.5. „42... 7
Gusseisen. 2, Wan, 250 500 | 190 | Gutes Ziegelmauerw. (Unter-
Gussstahl, gehärtet . . ... 3000 | 3000 | 2.200 mauerg. v. Auflagerpl.) in | — 11
Eschenholz .! .- .. 27, ..2:1.100--120 66 = Zementmörtel KETTE
Eichenholz' . ... ...2......21.100—120 66 — Bestes Ziegelmauerwerk in | — |1%—14
BuchenholzU 5 2.0... 2,7% 100-120 "66 _ Zementmörtel EIER
Krefernholzrasse Bern 100 60 —_ PoröseWölbziegel, leichtgebhr. | 3
MAUNEenHolzue rer 60 50 = Desgleichen hart gebrannt . | — | 6
Glas. | | — Tuffstein aus dem Brohlthale | — | 6
Basalt Se en — | 70 Mäarmon u. 2 Sa ee 24
Granit. Wa ar | 5| — Steine aus Zement, Schlacken
Rüdersdorfer Kalkst. . . . = 25 u und scharfem Sand . . . I— 12%
Nebraer Sandst., roth . . . — 15 Guter Baugrund pro m .„ . 1 — | 25000
f. Die neuere Methode zur Bestimmung der Querschnitte
strebt eine wissenschaftlichere Bestimmung der Wahl der zulässigen Inanspruch-
nahme an, u. zw. mit besonderer Rücksicht auf folgende, durch die Wöhler’schen
Versuche (1559 — 70) geklärten Thatsachen:
1. Bei wiederholter Beanspruchung eines Stabes zerbricht derselbe
endlich bei einer geringern Spannung als derjenigen, die bei ruhender Last
seinen Bruch herbei geführt haben würde.
2. Die Anzahl der zum Bruche erforderlichen Beanspruchungen
ist um so grösser, je kleiner hierbei die Maximal-Spannung ist, (voraus gesetzt,
dass die Minimal-Spannung konstant bleibt) oder je grösser die Minimal-Spannung
ist (voraus gesetzt, dass die Maximal-Spannung konstant bleibt)
3. Diejenige Maximal-Spannung, bei der selbst nach einer nahezu unendlich
grossen Anzahl von Belastungs-Wechseln ein Bruch nicht eintritt (von Launhardt
Arbeitsfestigkeit genannt) ist um so grösser, je grösser die Minimal-Spannung ist.
Launhardt war der erste, der diese Resultate für die Dimensionirung von
Eisenkonstruktionen nutzbar machte; dann folgten Gerber, Schaeffer, Wey-
rauch und Winkler.**)
*) Nach vorherigem Nachweis durch Druckprobe.
**) In „Loewe, Die derzeitige Auffassnng des Woehler’schen Gesetzes“, Zeitschr. des bayer.
Archit.- u. Ingen.-Ver. 1876/77, ist eine Vergleichung der Launhardt-Weyrauch'schen und
der Gerber’schen Methode mitgetheilt. — Ueber die Schäffer’sche Methode vergl. Zeitschr. f.
Bauw. 1874 und Deutsche Bauztg. 1875/76. Ueber Gerber’s Methode vergl. Zeitschr, d. bayer,
Archit.- u. Ingen.-Vereins 1874.