Hydrometrie.
YI. Anhang.*)
a. Tabelle der Werthe 4; — V eh
Ü
Y | PR
I 7
in der Geschwindigkeits-Formel von Darcy-Bazin (zu S. 777, 778).
Kategorie: I, | Ir. IR | IV. V.
„ 1 1 k J k
0 | 0 0 | 0 | 0 0
0,01 | 40,8 | 25,7 12,6 | 5,3 3,8
0,03 | 57,7 39,7 | 21,1 | 9,2 6,5
0,05 | 64,6 46,8 26,4 11,7 8,3
0,07 | 68,3 51,3 30,2 13,8 9,8
0,10 71,6 55,6 | 34,5 | 16,8 11,6
0,15 74,5 59,9 39,5 19,6 14,0
0,2 | .76,1 | 62,4 43,0 22,2 16,0
0,3 | 77,9 | 65,: | 47,7 | 26,3 | 19,1
0,4 | 78,8 66,9 50,6 | 29,4 21,6
0,5 79,3 | 67,9 52,7 31,9 | 23,6
0,6 79,7 | 68,7 54,2 | 34,0 | 25,3
0,7 80,0 69,2 55,4 35,8 26,7
0,8 | 80,2 69,6 56,3 | 87.3 28,0
0,9 | 80,3 | 69,9 57,1 38,7 29,1
1,0 | 80,4 | 70,1 57,7 39.8 30,1
2,0 £ = a | 46,9 36,5
3,0 | _ | _ — | 50,2 39,7
4,0 | En | — — | 52.2 41,7
5,0 | = | en _ | 53,5 43,0
b. ‚Fluss- oder Stromkarten.
Diese zur Aufstellung einheitlicher Flussregulirungs-Projekte erforder-
lichen Karten sollen ein treues Bild eines Flusses oder einer Flussstrecke
innerhalb des Ueberschwemmungs-Gebiets liefern.
Neuaufnahmen sind auf eine Triangulirung zu stützen; zur Detailirung
dienen Messtisch- oder 'Theodolith- Aufnahmen.
Bei den aus Kataster-Blättern (Flurkarten) angefertigten Stromkarten handelt
es sich nur um Ergänzungen, also um Detail-Messungen, durch welche die
nach der Zeit der Flur-Aufnahmen eingetretenen Aenderungen fest zu stellen sind.
Als Maassstab der Darstellungen wird im allgem. 1:5000 gewählt; grössere
Maassstäbe, 1: 1000, verwendet man bei kleinern, kleinere Maassstäbe, 1: 10000
bei grossen Flüssen.
Die Original-Flusskarten werden auf Leinwand aufgezogen; sie erstrecken
sich, wenn thunlich, auf den ganzen Flusslauf, sind aber wegen bequemer Hand-
habung in Sektionen von ca. 3m Kartenlänge zu zerlegen.
Oft wird die Kartirung nur auf die zu regulirenden Flussstrecken mit ent-
sprechender Abgrenzung nach oben und unten ausgedehnt, manchmal auch das
Inundations-Gebiet nicht der ganzen Breite nach kartirt. —
Die Aufnahmen sollen bei niedrigen Wasserständen gemacht und die Haupt-
wasserläufe von links nach rechts gerichtet aufgetragen werden.
Auf einer Flusskarte sind anzugeben:
1. Die Haupt- und Nebenrinnen und die Altwasser des Hauptflusses und der
einmündenden Bäche und Flüsse; die Inundations-Grenzen; die Zeit der Aufnahme
und die während derselben herrschenden Wasserstände, bezogen auf den benach-
barten Hauptpegel; die Uferborde bezogen auf den mittlern Niedrigwasser-
stand während der Aufnahme;
2. die im Flussbett liegenden Sand- und Kiesbänke, Inseln und Felsen; die
in und an dem Flusse liegenden Korrektions-Bauten, Grundschwellen, Wehre,
Schleusen, Brücken, Stege, Fähren, Furthen, Landungsplätze, Hafenanlagen, Lein-
pfade, Pegel, Fixpunkte und Längeneintheilungs-Zeichen (s. Nivellement S. 153);
die im Inundations-Gebiet vorhandenen Häuser, Kanäle, Triebwerke, Kulturen etc.;
*) Vergl. hierzu auch den Abschn. „Bauführung*, S. 35 ff.
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