Full text: Ergänzungen zum Grundbau (Abtheilung 3, 1. Heft, 2. Theil)

    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
     
  
   
   
  
   
   
  
   
  
  
  
   
     
  
Der Grundbaü. 
c. Schutz’ gegen Feuchtigkeit. 
Zum Sehutze gegen die Feuchtigkeit der Wände werden im Centralbl. d. 
Bauverw. 1885 S. 356 die Rabitz’schen Patent-Putzwände in Abständen von 6 m 
von den Innenflächen der feuchten Mauern empfohlen. Dieselben sollen sich 
sehr gut bewährt-haben. Der Raum zwischen den Putzwänden und den Aussen- 
wänden muss mit der Aussenluft in Verbindung gebracht werden. Durch dies 
Verfahren werden allerdings nur die unangenehmen Folgen der Feuchtiekeit 
der Wände für. die Bewohner vermindert oder beseitigt, nicht aber die Feuchtig- 
keit selbst. 
Letzteres ist bei einem alten Patrizierhause aus Sandstein-Quadern, das 
seit 30 Jahren theilweise bis zur: Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses an 
Aurchnässten Mauern litt, in folgender Weise erreicht. Der Ursprung des Uebels 
wurde «darin erkannt, dass 
Fig. 199. durch das Trottoir, welches 
schadhaft war, fortwährend 
Wasser versickerte, dann längs 
der Südmauer (Fig. 199) bis 
unter dieselbe (sie zumtheil 
durehäringend) versank und 
sodann der Felsoberfläche 
folgend, die im Keller unter 
der Anschüttung zutage trat, 
sich weiter ausbreitete. 
Zum Ableiten des Wassers 
und zur Austrocknung der Wände traf man folgende Maassregeln: 
1. Im Abstande von 70 <m führte man längs der beschütteten Seitenwände 
bis zur Fundamenttiefe eine Bruchsteinmauer auf, die gegen die Fundamentmauer 
gehörig versteift jwurde. Die Sohle des so gewonnenen Isolirgrabens erhielt 
eine Zementrinne "mit Gefälle nach der nächsten Entwässerung, während der 
Graben oben durch Zementplatten abgedeckt wurde, die von 2 zu2® durch 
| m lange gusseiserne Gitter unterbrochen wurden. Die Fugen der blossgelegten 
Hausmauer wurden möglichst tief ausgekratzt; längs «der Kellersohle wurden 
zahlreiche Luftlöcher aurehgebrochen. 
2, Anstelle des schadhaften Trottoirs wurde ein solches aus Zementguss 
30 em starkem Steinbett ausgeführt. 
-3. Nachdem der Kellerboden durchweg aufgebrochen und der vorhandene 
nasse Sand entfernt war, wurden den Mauern entlang von Süd nach Nord 
(Richtung des Gefälles der Erdoberfläche) und in möglichst starkem Gefälle 
Drainröhren mit entsprechenden Abzweigungen verlegt. Der Kellerboden wurde 
darauf mit trockenem, grobem Flusskies angeschüttet. An allen durchnässten 
Mauern wurde der Putz beseitigt und die Fugen ausgekratzt; durch Ausbrechen 
von Luftlöchern in den Zwischenwänden, sowie Offenhalten der Fenster und 
Thüren bis zum Winter sorgte man sodann für kräftigen Luftzug durch 
alle Räume. 
4. In derselben Weise wurde im Erdgeschoss und 1 Obergeschoss, soweit 
die Wände durchnässt waren. vorgegangen. Die durchnässten Schuttfüllungen 
über den Fussbodenplatten wurden durchweg durch feinen trocknen Kies ersetzt, 
auf den dann die feuchten Platten ohne weiteres wieder verlegt wurden. Nach 
einigen Monaten waren diese gleichfalls völlig getrocknet. Zur Beschleunigung 
der Trocknung stellte man ausserdem an den feuchtesten Stellen während 
5 Tagen Kokes-Glühkörbe auf. 
Der Erfolg zeigte sich darin, dass die Feuchtigkeit der Mauern sich: langsam 
aber stetig nach unten zurückzog. Nach 2!/, Jahren war an 3 Seiten das ganze, 
an der ungünstigsten das halbe Erdgeschoss bereits vollständig trocken. Das- 
selbe gilt von den Fussbodenplatten und Treppenstufen. Auch die Kellerräume 
sind trocken, frisch und luftig.!) 
   
    
Trottoir 
  
  
  
  
rn 
au 
) Deutsche Bauztg. 1887 S. 621.
	        
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