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Allgemeines. 201
Steine sind zu unterscheiden in beliebig geformte oder rohe Schüttsteine
und in mehr oder weniger bearbeitete Pflastersteine, welche etwa 25— 35m
Seitenläuge haben und in Kies oder festen Thon zu versetzen und bei unregel-
mässiger Form auszuzwicken sind.
Faschinen, am besten lange von 3—4m Länge, aber theurer als kurze
von 2—3m Länge; erstere 3—4 mal, letztere 2—3 mal durch Bindweiden fest
umschnürt, 25—30 m dick. Von den grössern gehen etwa 9—10 auf 1cbm, von
den kleinern die doppelte Zahl. Unbedingt muss bei Ankauf der Inhalt zu-
grunde gelegt werden, wenn auch nur nach Messung von einzelnen Haufen von
einigen Metern Länge und Breite und darnach zu ermittelnder Durchschnittszahl
für 1chm, Das Strauchwerk der Faschine kann von allen Arten Laub- und
Nadelholz genommen werden; dasselbe muss jedoch möglichst frisch und
biegsam, keinenfalls alt und trocken sein. Die stärksten Aeste sollen am
Stammende je nach dem Zweck nicht stärker als 3—4 m sein. Zu den Würsten
sowie oft zuSpreutlagen und Rauhwehr dienen am besten grüne Weiden-Faschinen.
Die Würste werden in 12—18 «m Stärke als ein beliebig langes Seil
(20—830 m) aus den Faschinen hergestellt, indem diese auf einer langen Reihe
von zwei sich gabelförmig kreuzenden Stockpfählen (der „Wurstbank“) so
ausgebreitet werden, dass sich die Wipfel- und Stammenden möglichst gegen-
seitig verschiessen, worauf sie in etwa 20 «m Abstand mit Bindweiden fest
umschnürt werden.
Flechtbänder werden aus 4—6m langen Gerten von Weiden, Eichen
usw. in der Regel in 3 Strängen geflochten, mit verschiessenden Wipfel- und
Stammenden.
Flechtzäune erhalten etwa in je 20-25em Abstand einen Buhnenpfahl,
worauf etwa 5—7 Flechtstangen, am besten aus Eichenholz, in wechselnder Lage
um die Pfähle herum geflochten und mit Gabeln nieder gedrückt werden. Die
Pfihle müssen oben einen natürlichen oder künstlichen Querpflock erhalten.
Die Pfähle sind für Packwerk und Sinkstücke meist 1,25—1,5 m lang
und 5—7em am Kopf stark, für Spreutlagen und Rauhwehr nur etwa im lang
und 5—6em dick für Flechtzäune, zur Einfassung von Pflaster usw. dagegen, je
nach den Umständen, bis 1,6m lang und 10—15em dick. Sie werden sämmtlich unten
scharf zugespitzt, am Kopfe genau rechtwinklig abgeschnitten, zum Theil gepflöckt
(Flechtzäune) und mit hölzernen Hämmern oder Handrammen eingetrieben.
H. Häfen.
I. Allgemeines, insbesondere über Anordnung der Häfen.
Der Zweck aller Häfen mit Ausnahme der Kriegshäfen, Zufluchts-
häfen und Quarantäne-Häfen ist der, für die Schiffe einen Ort zu schaffen,
an welchem sie nicht nur sicher still liegen, sondern auch ihre Ladung ab-
geben oder löschen, d.h. los werden oder neue einnehmen und laden
können. Zur Ladung im weitern Sinne gehören auch Menschen, indem die Ver-
mittelung des Personenverkehrs für einige Häfen die Hauptaufgabe bildet,
während für andere nur ganz bestimmte Handelsartikel in Frage kommen.
Wie die Kriegs- und Zufluchtshäfen haben auch die Handelshäfen
den mit Havarie angekommenen Schiffen Gelegenheit zu bieten, ihre Schäden
auszubessern. Mit den Schiffsreparatur-Anstalten sind in der Regel
auch die zum Neubau der Schiffe dienenden Anlagen usw. verbunden, zumal
für beide Zwecke zuweilen dieselben Anlagen benutzt werden könnten.