beim
cehrt
die
Zur
auch
ıseln
ınter
man
mpor
sich,
üben
gem
, Be-
kraft
mme,
t der
, Be-
e der
Bar
orm
ınde
ellen
und
tlich
Auf-
auch
den
Fälle
, WO
Iräge
le zu
elben
der
e be-
ı des
vandt
Zeit,
rost-
ı Ort
siten-
sind
stem
‚herei
ein-
n ge-
gend
| man
iefem
vor-
ı dem
fläche
ıSsern
ıdern.
ichen
daher
Tiefe,
Seehäfen. 227
in welcher die Wellenbewegung nur noch unbedeutend, das ist etwa gleich der
Höhe der höchsten an der betr. Stelle vorkommenden Wellen ist, und benutzt die
Schüttung im wesentlichen zur Herstellung einer gleichmässigen Tiefe für die
darauf zu setzenden regelmässigen Blöcke der steil aufgeführten Mauer.
Unter besondern Umständen (s. w. u.) kommen auch Hafendämme von
durchbrochener Bauart zur Anwendung, wenn nämlich die Bewegung des
Wassers bis zu gewissem Grade durch die Dämme hindurch gehen soll. Es
kann z. B. zwischen zwei solchen Dämmen eine aus- und eingehende Strömung
zur Spülung des Fahrwassers erzeugt oder verstärkt werden, ohne dass der
etwa rechtwinklig dazu gerichtete Küstenstrom ganz abgeschnitten wird. In
andern Fällen lässt man durch einen durchbrochenen Damm, z. B. in einer
von starken Wellen heimgesuchten Einfahrt (Havre, Calais usw.), die Wellen
von der Seite hindurch treten, um sie in der Richtung des Fahrwassers abzu-
schwächen.
indlich könnten auch solche Bauten, welehe wie Brückenjoche aus Holz
oder Eisen in allerleichtester Form hergestellt werden und blos zum Anlegen
von Personendampfern dienen, zu den Hafendämmen gezählt werden. Dieselben
werden bei den Anlande-Vorrichtungen beschrieben.
Bei der weitern Ausbildung der Hafendämme ist hinsichtlich der Höhe
vorzugsweise zu unterscheiden, ob dieselben blosse Wellenbrecher sind oder
auch zum Anlegen der Schiffe und namentlich von Personendampfern dienen
sollen. Im ersten Falle genügt oft schon eine bis zum H.-W. reichende Höhe,
so dass nur noch,der obere Theil der Wellen hinüber schlägt, die Wasserfläche
dahinter aber genügend abgestillt wird. Nur in seltenen Fällen ist eine ge-
ringere Höhe zulässig und zwar, wenn der Damm vorzugsweise nur zur Zu-
sammenhaltung der Strömung dient, dagegen nicht von hohen Wellen getroffen
wird. Er liegt alsdann auf der Leeseite eines höhern Dammes, welcher insbe-
sondere das Fahrwasser gegen Wellen zu schützen hat. Solche niedrigen
Dämme können meistens in einfachster und rohester Weise aus Sinkstücken
gebildet werden. Die etwaige Steinbedeckung muss nur So gro88 sein, dass sie
nicht von den Wellen fortgerissen und namentlich nicht ins Fahrwasser ge-
worfen wird.
Die Krone der auch zum Anlegen von Schiffen dienenden Dämme
muss mindestens 1m über dem höchsten Wasserstande liegen; es ist aber als-
dann nach der Seeseite hin noch eine Brustwehr, in der Regel aus einer
1 bis 2m dieken Brustmauer, von etwa 2m Höhe erforderlich, damit der auf
der Krone stattfindende Verkehr gegen überschlagende massige Wellen (nicht
Spritzwasser) geschützt sei. Wenn man die dem Verkehr dienende Oberfläche
wesentlich höher legt, sei es in massiver oder durchbrochener Bauart, so wird
die Brustmauer entbehrlich. Bei grössern Anlagen kann dieselbe als Seiten-
wand zur Ueberdeckung des Hafendammes nutzbar gemacht werden, wie z. B.
in Fig. 356 beim Hafendamm von Dover. Dort ist die Aussenbegrenzung des
Profils der Brustmauer so gestaltet, dass die Wellen möglichst in sich zurück
fallen. In andern Fällen sind die überdachten Räume durch Querwände zur
Aufnahme von Waaren eingerichtet worden.
Den Zwecken entsprechend ist die Breite der Hafendämme sehr ver-
schieden: von der geringsten, für die Sicherheit des Baues noch gerade aus-
reichenden Breite, bis zu Breiten, welche die Aufnahme mehrerer Gleise,
Strassen und Schuppen gestatten. Die geringste zulässige Breite ist nach
Maassgabe des stärksten Wellenstosses zu berechnen und bei ungenügender
Grundlage hierfür nach andern, unter ähnlichen Umständen erbauten Dämmen
zu bemessen. Selbstredend kann die Breite eines und desselben längern Dammes
an verschiedenen Stellen verschieden sein.
Als Beispiele der verschiedenen Bauweisen mögen die in den folgenden
Figuren dargestellten Hafendämme von:
Friedrichsort an der Kieler Bucht, Fig. 351, für die Mississippi-Mündung,
Fig. 352, Dämme in Holz mit Buschwerk und Füllsteinen; von Portland,
Fig. 353, Marseille, Fig. 354, von Tynemouth, Fig. 355, für Dämme von besonders
grossartiger Steinschüttung; von Dover, Fig. 356, und vom Amsterdamer See-
15*