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Zubehör und Ausstattung der Häfen.
Die Neigung kann bei den meisten Schiffen so weit gebracht werden, dass der
Kiel aus dem Wasser tritt, so dass von Flössen aus Reparaturen am ganzen
Aeussern des Schiffes vorgenommen werden können. In Wasser mit veränder-
lichem Wasserstande kann man sich statt der festen Kielbank einer schwim-
menden bedienen; auch kann man bei hohem Stande Schiffe auf ein geeignetes
Ufer setzen und dort nach abgefallenem Wasser im Trocknen daran arbeiten.
Dies einfache aber rohe Verfahren nennt man banken.
An grössern und werthvollern Schiffen werden dagegen alle unter der
Wasserlinie auszuführenden Arbeiten mit Hülfe der Trockendocks, schwim-
menden Docks, hydraulischen Docks und Patentslips beschafft, weil
dabei die Schiffe geschont werden und die völlige Trockenlegung am raschesten
geschehen kann.
Trockendocks haben vor allen andern den Vorzug, dass ihr Boden
beinahe unbeweglich ist und keinen wesentlichen Veränderungen unterliegt, wassehr
wichtig, aber bei den andern genannten Vorrichtungen für sehr schwere Schiffe
nicht immer zu erreichen ist. Trockendocks bilden ein für ein oder mehrere
Schiffe geräumiges Becken, in welches das Schiff bei genügend hohem Wasser-
stand frei einfährt, worauf die Verschlussvorrichtung des Docks eingelegt und
letzteres trocken gelegt wird, während dessen das Schiff auf eine sogen. Kiel-
stapelung zu stehen kommt und von den Seiten aus abgestützt wird. Der
vordere Theil des Docks heisst die Kehle; häufig werden, um nicht durch
Schäden am dichten Schluss der Thore im Dockbetriebe Schwierigkeiten zu
erfahren, in der Kehle mehrere Anschläge oder auch Falze angebracht, welche
genügend weit auseinander liegen müssen, um zwei Verschluss-V orrichtungen
gleichzeitig anbringen zu können; es ist dann auch die Möglichkeit gegeben,
an dem innern Verschluss, selbst nach Trockenlegung des Docks an beiden
Seiten Reparaturen, Dichte- und Anstrichsarbeiten usw. ausführen zu können.
Die Dockkammer hat meistens nur die zur Aufnahme eines grössten Schiffes
erforderliche Länge und Breite; bei lebhaftem Betriebe wird jedoch die Länge
sowohl als auch die Breite vergrössert und zwar bis zur Verdoppelung beider
Abmessungen. Dies bedingt jedoch entweder unnützes Warten eines der zugleich
eingedockten beiden Schiffe oder eine erhebliche Vermehrung bezw. auch
Verlängerung der Trockenlegungs-Arbeit. Letztere ist in allen Fällen bei
Trockendocks, die mit der offenen See in Verbindung stehen, um. so geringer,
je grösser der Fluthunterschied. Dock-Anlagen sind daher da am zweckmäs-
sigsten, wo der Fluthwechsel am grössten.
Die Docktiefe ist durch den Tiefgang der zu dockenden grössten Schiffe
bestimmt; zu dieser Tiefe muss ein Spielraum von reichlich Im unter dem
Kiel für die Kielblöcke (auch Stapelklötze genannt) hinzu treten.
Die Dockbreite ist weniger bestimmt vorgeschrieben. Eine grosse Breite
ist günstig für Luft und Licht im Dock, was bei fast allen Arbeiten am Schiff,
namentlich für Anstrichs-Arbeiten von grossem Werth ist. Grössere Breite
erleichtert auch bis zu einem gewissen Grade das Arbeiten am Schiff, wiederum
erschwert dieselbe das seitliche Absteifen und die Wasserschöpfung.
Aus diesen Andeutungen ergiet sich, dass die günstigste innere Umriss-
linie des Querschnitts diejenige ist, welche sich der Form des Hauptspants des
grössten einzudockenden Fahrzeugs mit einem für die Möglichkeit des Arbeitens
am Aeussern erforderlichen Spielraum von ein paar Metern anschliesst. Nach
dieser Regel werden die Seitenmauern im untern Theile des Docks meist mit
einigen breiten, aber wenig hohen Sohlbänken beginnen, während sie im
obern Theile steilere Abtreppungen (Gallerien) zeigen, auf denen die Stützen
zum Halten des Schiffs gestellt werden. Bei der grössern Höhe, welche die
einzelnen Gallerien haben, sind noch Treppen erforderlich, welche am ganzen
Umfange des Docks zweckmässig vertheilt werden. Um Materialien (besonders
Hölzer) in das Dock hinab zu lassen, werden Rutschen (muldenförmige
Gleitbahnen) hinab geführt; im Dockscheitel liegt immer eine Gleitbahn, während
sie an den Seiten zuweilen fehlen. Die Docksohle muss der Trockenlegung
wegen Gefälle sowohl nach dem einen Ende hin als seitlich erhalten; beiderlei
Gefälle brauchen jedoch nur gering zu sein, etwa 1:200—1:300. Aus Rück-