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271
‘Zubehör und Ausstattung der Häfen.
weiterem Maasse als bei der Anordnung Fig. 4385 der Raum auf dem Kai für
alle andern Zwecke insbesondere für den Verkehr auf den zwei, durch Weichen
verbundenen Eisenbahngleisen frei gehalten wird. Der drehbare und maschinelle
Theil dieser Krahne ruht auf einem TInterbau, dessen eine Laufbahn auf der
Kaimauer etwa 50 em von deren vorderer Kante, die andere aber in rd, 10,5 m
Entfernung und um etwa 4 m höher an der Aussenseite der Schuppen liegt. Die
Laufräder auf jeder Bahn liegen etwa 5” von einander entfernt, wogegen die
Plattform, die den eigentlichen Krahn trägt nur etwa 3,5m breit ist und an der
Schuppenseite einem dreieckförmigen Zug- und Druckstangen-System zum Stütz-
punkt dient, welches die Krahnsäule oben in ihrer Lage erhält.
Für die hinter
dem Schuppenlie-
2 genden Speicher
9 rt sind, Fig.438, 439
a i Y auiR ähnliche Krahne
dl | Al vorgesehen,
> welche auf festem
r Se Sic eisernem Gebälk
Fig. 438, 439. je || etwa 2m vor der
le | Speicherwand
frei über der 12m
breiten Lade-
strasse laufen
und, ohne auf
dieser im ye-
ringsten den Ver-
kehr zu stören,
die Perrons von
Schuppen und
Speichern, einam
Schuppen liegen-
des Eisenbahn-
gleis, sowie die
ganze übrige
Fahrbahn be-
herrschen. Bei
ihrer grossen
Höhe und ver-
möge besonderer
Einrichtung der
Luken oder Thü-
ren im Speicher
könnensiesowohl
in das Kellerge-
ER a 5%
schoss der Spei-
Dr ee. cher als in den
obersten Boden
desselben laden,
in so dass besondere
Fr BR Aufzüge in den
Speichern ent-
behrlich sind. —
Als Theile eines Wasserdruck-Krahns sind auch die fahrbaren Wasserdruck-
Winden oder Jigger zu betrachten, welche jedoch fast stets zum Betriebe von
Aufzügen dienen und deshalb weiterhin besonders beschrieben sind. s
= Fig. 440 stellt einen sogen. Fairbairn-Krahn dar, welcher gewöhnlich für
Handbetrieb eingerichtet wird. Krahne dieser Art kommen gewöhnlich nur ver-
einzelt in Häfen vor und sind zum Heben grösserer Lasten bestimmt; sie können
bis etwa 8m Ausladung erhalten. Ihr wesentlichster Vorzug ist der nahezu
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