Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

   
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Schiffahrts-Zeichen. 318 
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zeitigem Auslaufen abhalten sollen. In Deutschland z. B. werden von der 
deutschen Seewarte, aufgrund der ihr von einigen 90 meteorologischen 
Stationen zugehenden telegraphischen Wetterberichte, an 39 deutsche Küsten- 
Stationen telegr. Mittheilungen über das in der Nähe der letztern zu erwartende 
Wetter insbesondere einen Sturm gerichtet, worauf die in Fig. 499 dargestellten 
optischen Signale, an einem weit sichtbaren Mast aufgezogen werden. Es sind 
durch einfache Kombination von zwei konischen und einem zylindrischen, 
se schwarz gefärbten Körpern 8 ver- 
schiedene Angaben möglich, und zwar 
EW. MO. für die4 Haupt-Windrichtungen, sowie 
für 2 verschiedene Stärken, indem je- 
”% desmal die einfachen Figuren (links) 
Windstärken von 8—10 (See-Skala) 
und die zusammen gesetzten von 
10—12 entsprechen. Ausserdem be- 
en So deutet eine schwarze, als Scheibe er- 
w scheinende Kugel, dass eine atmosph. 
I Störung vorhanden, ferner eine 
schwarze Flagge, dass der Wind 
vermuthlich rechts drehend, zwei 
Flaggen, dass er links- oder rück- 
wärtsdrehend sein wird. — 
ndlich sei der Stationen für Rettung Schiffbrüchiger gedacht, 
welche im wesentlichen aus Privatmitteln unterhalten werden und Rettungs- 
boote, Raketen- und Mörserapparate zum Abschiessen von Verbindungsleinen 
vom Ufer zum Schiff in Thätigkeit setzen. An der englischen Küste werden 
z. Z. mit 561 Stationen durchschnittlich 4000 Menschen jährlich gerettet. In 
Deutschland sind mit 64 Bootstationen, 43 Raketen-Stationen und 17 Mörser- 
Stationen in 10 Jahren nahezu 900 Menschenleben gerettet worden. 
= 
111. Schiffahrts- Zeichen. 
Sie haben den Zweck, dem Schiffer die Nähe des Ufers oder besonders 
gefährlicher Punkte im Meer erkennbar und dadurch zugleich seinen 
eigenen Ort bekannt zu machen, Nach der Wirkungsweise, der baulichen 
Anordnung und den Umständen, unter denen sie zu dienen haben, sind zu 
unterscheiden: 
a. Sichtbare (optische) Zeichen, 
«, feste Zeichen oder Landmarken, 
1. Tagesmarken (Baken, Kape, Thürme), 
2. Nachtmarken (Leuchtthürme), 
ß. schwimmende Zeichen, 
l. Tagesmarken (Tonnen, Bojen, Spieren), 
2. Nachtmarken (Leuchtkörper, Feuerschiffe), 
b. Hörbare (akustische) Zeichen, 
a. am Lande stehende (Kanonen, Gongs, Glocken, Pfeifen, Hörner, 
Sirenen), 
8. schwimmende (Glockenbojen, Pfeifen oder Heulbojen). 
a. Regeln für Stellung und Formen der sichtbaren Zeichen. 
Alle sogen. Hauptmarken (also nicht Nebenmarken, Hafenfeuer usw.) müssen 
von See aus möglichst früh erkennbar sein, damit das ankommende Schiff seinen 
Kurs noch ändern kann. Ein an der Küste entlang fahrendes Schiff sollte bei 
ungünstigem Wetter fortwährend mindestens ein Zeichen bemerken können. 
Nach Fig. 500 ergiebt sich die nöthige Höhe b eines Seezeichens über dem 
Meeresspiegel aus der grössten Sichtweite und dem Erdhalbmesser: 
       
   
     
  
  
    
  
   
   
  
    
   
   
    
   
   
  
  
   
    
   
  
   
     
   
    
    
    
     
    
   
  
  
  
   
   
    
    
   
   
	        
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