Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

   
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Entwässerung von Ländereien. 339 
tragsfähige Güter durch richtig angelegte Drainagen so verbessert wurden, dass 
sich der gemachte Aufwand durchschnittlich mit 30% verzinst. 
Diese bedeutende Vermehrung des Bodenertrags wird dadurch erzielt, dass 
in dem von stauender Nässe befreiten Boden die atmosphärische Luft, deren 
Sauerstoff-, Kohlensäure- und Ammoniakgehalt wesentliche Faktoren für die 
Zubereitung der Pflanzennährstoffe sind, reichlicher eintritt; dass die Erwärmung 
des trockenen Bodens eine raschere ist als die des nassen Bodens, da das 
Wasser als schlechter Wärmeleiter die Wärme nur langsam aufnimmt und ab- 
giebt und da in Folge der Verdunstung und Boden-Feuchtigkeit eine beträcht- 
liche Temperatur-Erniedrigung letzterer stattfindet und zudem, wegen der durch 
Ausstrahlung abgegebenen Wärme das abgekühlte und spezif. schwerere Wasser 
das untere wärmere Wasser nach oben verdrängt und somit eine tiefer gehende 
Abkühlung des Bodens veranlasst wird — daher nasse Böden gleichbedeutend 
mit kalten Böden sind —; dass weiter, unter sonst gleichen Verhältnissen, das 
Regenwasser dem trockenen Boden in grösserer Menge zugeführt; dass die 
Bestellung der Grundstücke erleichtert, die Entwickelung der Kulturpflanzen 
beschleunigt, die der Unkräuter aber hintan gehalten wird. Die Besorgnisse, 
dass dem drainirten Boden durch Auslaugen viel Nährstoffe entzogen werden, 
sind in der Regel nicht gerechtfertigt, da gerade die wichtigsten derselben, 
Kali, Ammoniak, Phosphorsäure und Kieselsäure, von den meisten Bodenarten, 
besonders den mit Eisenoxyd und Kalksalzen uutermengten, thonhaltigen Böden, 
theils chemisch, theils mechanisch zurück gehalten werden, 
b. Vorarbeiten zur Planverfassung. 
Zum Entwurfe und der Ausführung zweckmässiger Entwässerungs-Anlagen 
sind im allgem. sorgfältige und umfassende Vorerhebungen undMessungen 
nöthig, welche sich zu erstrecken haben auf: 
1. Feststellung der Ursachen der Versum'pfung oder der zu 
starken Durchfeuchtung; 
2. die geometrische Aufnahme der zu entwässernden Fläche 
(Horizontalprojektion, Längen- und Querprofile, Horizontalkurven) ; 
3..die hydrographische Untersuchung der nächst gelegenen 
Wasserläufe und: 
4. die geognostischen Verhältnisse des zu entwässernden Geländes. 
Zu 1. Die Ursachen schädlicher Wasser-Ansammlungen, wie sie hier in 
Frage stehen, können auf zu bedeutende Niederschläge allein nicht zurück- 
geführt werden; sie wurzeln sogar vorwiegend in rein örtlichen Einwirkungen, 
hervor gerufen durch ungünstige Bodengestalt und Boden-Beschaffenheit (2B, 
muldenförmige, Wasser zurück haltende Gestaltung), oder in Verwahrlosung von 
Flussläufen oder ungünstigen Einmündungen von Flüssen und vielfach in fehler- 
haften Bauten in undan den Flüssen (festen Wehren, willkürlichen oder mangel- 
haften Korrektionsbauten und Deichanlagen). Nach der jeweiligen Ursache hat 
sich das Mittel zur Abhilfe zu richten. 
Zu 2 und 3. Die geometrische Aufnahme der zu entwässernden 
Fläche und die hydrographische Untersuchung der nächt gelegenen Ge- 
wässer hat im allgem. ganz den im Bd. I der Hilfswissenschaften unter „Hydro- 
metrische Arbeiten“ hierüber gegebenen Anhaltspunkten entsprechend zu erfolgen. 
Je nach Umständen treten nur kleine Abweichungen, z. B. in der Wahl der 
Maassstäbe und in der Art der Aufnahmen ein. 
Die Lagepläne für Drainagen werden vorzugsweise im Maassst. 1:1000 
oder 1:2500 aufgetragen. Der Abstand der Horizontal-Kurven wird bei diesen 
Plänen zwischen 0,8—1,5 m genommen !); ausgedehnte Tiefenmessungen in Seen 
können bei genügend fester Eisdecke vorgenommen werden. Zu den hydro- 
!) Bezüglich der Aufstellung von Drainplänen ist insbesondere auf die „Instruktion der 
kgl. General-Kommission für Schlesien zur Entwerfung und Ausführung von Drainplänen“, 
Berlin 1834, hinzuweisen. Hiernach sind die folgenden Anforderungen zu erfüllen: die Drain- 
pläne sollen die der Drainirung zu unterwerfenden Grundstücke, nebst deren nähere Umge- 
bung, bis zu den Vorfluthpunkten hin, genau nachweisen und die Grenzen der Grundstücke 
und deren Benutzungsweise ersehen lassen. Zur Orientierung ist die Mittagslinie einzutragen 
und die Lage im Kartennetze‘ der Landes-Vermessungen kenntlich zu’ machen. 
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