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Entwässerung von Ländereien. 351
Die Sammeldrains sind in der Regel an den tiefsten Stellen des, einem
System zugehörigen Gelände-Abschnitts mit einem, nirgends unter den Kleinst-
satz herab gehenden Gefälle, und in einer nach der vorhandenen Vorfluth, nach
der Tiefe der Saugdrains und nach dem Gelände-Gefälle zu regelnden Tiefe an-
zulegen. Bei sehr breiten Abdachungen kommen event. Zwischen-Sammeldrains
zur Auwendung, Fig. 580. Bei muldenförmigem Gelände werden die Sammeldrains
in den unteren Schnittlinien der Gelände-Abdachungen angeordnet, Fig. 581.
Die Zahl der Ausmündungen der Sammeldrains ist möglichst zu beschränken
an den Ausmündungen werden auf 1,25 bis 1,75 m Länge Thonröhren, Holzröhren
oder Eisenröhren (event. vergittert) zum Schutze gegen Frost, muthwillige Be-
Fig. 582. Fig. 583
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schädigung und zur Abhaltung kleiner Thiere so eingelegt, dass sie um etwa
15 em aus der Mündungswand hervor treten, Fig. 582, 583.
Brunnenstuben, Fig. 584, können an
den Vereinigungsstellen mehrer Sammeldrains
oder bei Ausmündung des Hauptdrains auf
fremden Grund und Boden vor dem Ueber-
tritte des Drains über die Grenze verwendet
werden; der Kosten und des geringen Nutzens
wegen vermeidet man ihre Anlage gern.
Die Saugdrains sind im allgemeinen
in der Richtung des stärksten Gelände-
gefälles, also senkrecht zu den Horizontal-
kurven, und innerhalb nahezu gleich ge-
neigter Abdachungen parallel zu einander
anzuordnen, Fig. 580, 581; es hängt übrigens
von örtlichen Verhältnissen ab, in wie weit
diese Anforderungen strenge eingehalten wer-
den können!).
Die Tiefe der Saugdrains unter Gelände-
höhe beträgt bei der Acker-Drainage gewöhn-
lich 1,25 m, bei der Wiesen-Drainage 0,95 m2).
Bei diesen Tiefen sind die Entfernungen der
Saugdrains unter sich je nach dem Grade der Bindigkeit oder Durchlässigkeit
des zu drainirenden Bodens passend fest zu stellen. Auf Grund seitherigeı
Erfahrungen müssen diese Entfernungen?) betragen:
!) Bei sehr starken Gefällen sind die Saugdrains quer zur Richtung desselben aber mit
Gefällen von mindestens 1/00 anzuordnen,
2) Geringere Tiefen sollten mit Rücksicht auf eine frostfreie Lage thunlichst vermieden
werden; bei gröss Tiefen werden die Anlagekosten zu gross.
3) Die zulässigen Entfernungen, ebenso auch die Boden-Unterscheidungen werden ziemlich
verschieden angegeben; wir sind in diesen, sowie in andern die Drainage betr. Fragen 'haupt-
sächlich der mehrfach genannten schlesischen Instruktion beigetreten. Anderen Angaben gegen-
über sind die Abstände ziemlich gross.
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