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Bewässerung von Ländereien. 365
Fig. 618. Bo Zu- und
%; Ableitung.
EL a an
WI, ewässernden
” Grundstücke
ZH nicht unmit-
H telbar an der
Wasserbe-
zugsstelle
(Quellen, Bäche, Flüsse,
Sammelteiche), so ist das
Wasser in Kanälen an
die Verwendungsstellen
zuzuführen. Es ist zu
7949 beachten, dass die Ge-
DR schwindigkeit(gewöhnlich
m 0,6—1,0 m) nicht zu gross
A genommen werden darf,
um Angriffe auf Sohle und
Wände zu vermeiden, aber auch
nicht zu klein, damit die Schwe-
bestoffe nicht am unrechten Orte
zur Ablagerung kommen.
Bei Bewässerungs - Kanälen
unter 0,5 an Querschnitt sind Ge-
fälle üblich von Yeo—Hiooo
‚5—1 am L/,ooo —"/aooo» 11,5 am /pooor
‚—2 am Yoogg über 2am 1/zogp UNC
weniger.
Die Kanäle werden so geführt, dass
sämmtliche Theile des Gebiets möglichst
vom Wasser bestrichen werden können;
zwischen derEntnahmestelle desWassers
und dem Bewässerungs-Gebiet haben sie
gewöhnlich gleich bleibende Abmes-
sungen; überall wo Abzweigungen noth-
wendig, wird die Wasservertheilung
durch Schützen und Schleusen (Stau-
fallen) sicher gestellt und werden Haupt-
und Nebenleitung nach den ab-
zuführenden Grösst - Wasser-
mengen in ihren Abmessungen
bestimmt. Die Erdarbeiten sucht
man thunlichst abzumindern.
Die Böschungen sind 1!/, bis
2fach, die Dammkronen 1—1,5m
breit zu nehmen; am und im
Gebiete sind die Kanäle wenig-
stens theilweise im Auftrage zu
führen; nöthigenfalls sınd
nächst, aber
nicht zu nahe
den Dämmen
Hintergräben
zur Aufnahme
des Qualmwas-
sers anzulegen
oder Dichtun-
ZZ
RE
2
ZIG:
Fig. 619. 0
1