Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

  
  
  
  
  
  
   
368 Ent- und Bewässerung von Ländereien (Meliorationen). 
unter fest gesetzter Druckhöhe durch den geöffneten Einlauf in das zu bewäs- 
sernde Revier zugeführt, von der genaueren Zumessung der Wassermenge aber 
abgesehen. In anderen Ländern (Italien, Frankreich usw.) erfolgt die Wasser- 
abgabe nach Sek.-Lit., davon eine bestimmte Anzahl unter fest gesetzter Druck- 
höhe den sogen. Modul bilden (der neue italienische Modul liefert 100 Sek.-Lit.) }). 
g. Preis des Wassers. 
Wie bei der Abgabe wird auch bei der Bezahlung des bezogenen Wassers 
in Deutschland mehr summarisch vorgegangen, indem gewöhnlich nur Entschä- 
digungen für das auf gewisse Zeiten überlassene Wasser vereinbart werden, 
während anderweitig in der Regel Wasserzinse nach der bezogenen Wasser- 
menge entrichtet werden. Diese betragen in Oberitalien 23—70 WM. für 1 Sek. 
Lit. gleichbleibenden Zufluss während des Sommerhalbjahres (vom 1. April 
bis 1. September), für Winterwasser nur 2—3 M. So weit dem Verfasser be- 
kannt, sind in einzelnen Gegenden Deutschlands Wasserzinse in der Höhe von 
6—10 M. für 1 Sek.-Lit. gleichbleibenden jährlichen Zufluss in Aufnahme 
gekommen, sofern das Wasser bis an die Grenze der Grundstücke geliefert und 
die Anlage von Vertheilungs- und Wässerungs-Gräben usw., sowie die Aufleitung 
des Wassers innerhalb der einzelnen Grundstücke den Besitzern derselben 
überlassen geblieben ist 2). 
h. Zeit der Bewässerungen. 
Die Zeitdauer der jedesmaligen Bewässerung hängt zum grossen Theil 
von den örtlichen Verhältnissen ab. Im allgemeinen ist anzugeben, dass in 
Deutschland ein einigermaassen fest stehender Bewässerungs-Modus nach den 
Jahreszeiten sich heraus gebildet hat. 
Die Herbst-Bewässerung, mit welcher nach der Grummet-Ernte, nachdem 
vorher noch .die Gräben ausgebessert, die zu bewässernden Flächen geebnet, 
die Kunstbauten wieder in Stand gesetzt worden sind, begonnen wird, ist eine 
düngende Bewässerung, bei welcher jedes Revier wenigstens einmal gründlich 
(10—14 Tage lang) bewässert werden soll; dieselbe wird bis zum Eintritt der 
Winterwitterung, bei milden Wintern also auch während desselben fortgesetzt. 
Vor Eintritt stärkeren Frostes sollen aber sämmtliche Wässerwiesen trocken 
gelegt sein. 
Die Frühjahrs- Wässerung ist zwar auch eine düngende; namentlich 
soll aber durch sie ein Schutz der im Wachsthum befindlichen Graspflanzen 
gegen Frost erreicht werden. Der Beginn der Wässerung tritt erst nach der 
Schneeschmelze ein und hängt im übrigen von der Wärme des Wassers ab. 
Spätfröste lassen sich durch eine starke Ueberrieselung unschädlich machen. 
Sobald wärmere Tage eintreten, ist eine anhaltende Wässerung nicht mehr zu- 
lässig. Das Wasser ist dann öfters umzustellen, damit sich der Boden erwärmen 
kann. Bei anhaltend warmer, aber nicht heller Witterung darf während des 
Tages nur schwach, bei starkem Sonnenschein gar nicht gewässert werden. 
Sobald die Gräser zu blühen beginnen, ist unter öfterer Umstellung nur noch 
eine Anfeuchtung, bei 'bedecktem Himmel und bei Nacht, am Platze; 14 Tage vor 
der Heuernte aber, welche dann vorzunehmen ist, wenn die Mehrzahl der Gräser 
in der Blüthe steht, wird jegliche Wässerung eingestellt. Nur zum Zwecke dse 
leichteren Mähens darf die Nacht zuvor das Wasser schwach eingelassen werden. 
Die Sommer-Wässerung hat erst 8—10 Tage nach der Heuernte zu be- 
ginnen und 8 Tage vor der Grummet-Ernte aufzuhören. In dieser Wässerungs- 
periode ist jede Abtheilung 2—3 Tage, jedoch womöglich nur während der 
Nachtzeit oder bei bedecktem Himmel, bis zur Sättigung des Bodens stark zu 
überrieseln.. Nach erfolgter Durchwässerung ist solche nur bei anhaltend 
trockener Witterung zu wiederholen. Stärkere Regen machen diese Wässerung 
entbehrlich 3). 
1) Markus. Das landwirthsch. Meliorationswesen Italiens. Target. Experiments on a neu 
form of module for irrigation pwrposes.“ Excerpt Minutes of Proceedings etc. 1880—1881. 
2) Ueber Entschädigungen der Triebwerk-Besitzer für zeitweise überlassenes Wasser s. a. 
Heuschmid. Erfahrungen auf dem Gebiete der Bewässerungs-Unternehmungen. 
3) Rheinhard. Die Wiesenbewässerung; Zeitschr. f. Bauk. 1883. 
      
    
   
   
  
  
     
   
  
    
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
    
  
    
  
  
   
  
     
	        
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