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Allgemeines. 49
Nach dem Zwecke ist insbesondere zu unterscheiden, ob das betr. Ufer nur
gegen äussere natürliche Angriffe (gewaltsame, durch Kriegszwecke begrün-
dete Angriffe kommen hier nicht in Betracht) zu schützen ist, oder ob etwa
daneben auch das Ufer für eine bestimmte Benutzung, namentlich für den
Verkehr von Personen und Waaren (Hafenkais usw.) anzulegen ist. In dieser
Hinsicht kann man unterscheiden zwischen Schutz-Ufer und Nutz-Ufer.
Die Wahl der konstruktiven Mittel richtet sich zunächst nach der
3elegenheit. Hiernach ist namentlich zu unterscheiden, ob das Ufer dauernd
oder zeitweilig am Wasser oder stets im Trocknen liegt, und wenn ersteres der
Fall, ob das Wasser ein stillstehendes oder fliessendes, in der Oberfläche ruhiges
oder von starken Wellen bewegtes ist. Bei stillstehendem Wasser ist nur
die Durchnässung des Ufers und Wirkung des Frostes und etwa die Höhen-
schwankung des Wasserstandes zu beachten, bei fliessendem Wasser vorzugs-
weise die Gefahr der Unterwaschung und der Auswaschung in’s Auge
zu fassen, also die Natur des Gewässers selbst, sowie die Widerstandsfähigkeit
des natürlichen Bodens und der Baumaterialien ganz besonders. Bei den Meeres-
ufern. kommt endlich ausser den vorgenannten. Angriffen und Gefahren noch
die Stosswirkung der Wellen als Zerstörungs-Mittel in Betracht.
Eine weitere Rücksicht auf die Belegenheit ist begründet in der Beschaffen-
heit des Bodens hinsichtlich der Tragfähigkeit und des Erddrucks.
Weicher Untergrund und schwere aber kohäsionslose Hinterfüllungserde zwingen
zu ausserordentlichen Vorsichtsmassregeln in Bezug auf die Standfestigkeit, wo-
gegen fester und zusammen hängender Boden, wie Fels und trockner Thon, die
Bildung eines künstlichen Ufers in hohem Maasse begünstigen.
Von näher liegendem und leichter erkennbarem Einfluss, jedoch nicht immer
maassgebend ist der Anspruch auf das Aussehen. Ufermauern an vornehmer
Lage in grossen Städten erfordern oft eine bessere Ausbildung, im Gegensatze
zu solchen in einsamer Gegend und in Häfen von untergeordneter Bedeutung, die
nur mit Rücksicht auf Haltbarkeit herzustellen sind.
Zu allen bereits betrachteten Rücksichten kommt endlich diejenige auf die
örtliche Zweckmässigkeitdeszu verwendenden Baumaterials. Stein,
Holz und Eisen sind jedes für sich, an einem Orte billig und gut, am andern
theuer oder von mangelhafter Beschaffenheit. Es können daher zu gleichen
Zwecken steinerne, hölzerne eder eiserne Konstruktionen an verschiedenen Orten
mit gleichem Nutzen angewandt werden, während das eine oder das andere
Material (abgesehen von Hülfskonstruktionstheilen) an andern Orten gänzlich
auszuschliessen ist.
Die schon nach dem Vorigen sehr verwickelte K ostenfrage wird endlich
noch schwieriger, wenn nicht allein die Anlagekosten, sondern auch die Unter-
haltungs- und Neubaulast in Betracht zu ziehen sind. Letzteres ist der
Fall, wenn zwar für denselben Zweck zwei oder mehrere Konstruktionsarten von
verschiedener Dauerhaftigkeit zulässig sind, der zur dauernden Erhaltung des
Ufers Verpflichtete aber den wirthschaftlichen Vortheil der einen oder andern
Bauweise möglichst genau ermitteln will.
Es ist zwar ohne weiteres klar, dass die solidere Bauweise meistens in der
Anlage theuerer, in der Unterhaltung und der Häufigkeit der nothwendigen
Erneuerung aber verhältnissmässig billiger wird. Dieses Verhältniss ist aber
nur mit Berücksichtigung der Verzinsbarkeit des Geldes zu finden. Nähere An-
leitung hierzu ist in Hülfswissenschaften I. S. 71 u. #. mitgetheilt.
Etwas weniger genau als dort angegeben, aber doch mit hinreichender
Annäherung, lässt sich die Frage für ein schon bestehendes Bauwerk und unend-
liche lange Zeitdauer unter Benutzung der allgemeinen Formel lösen:
em
ER: (1 A oe £
er Be AnYT z\m ||
(1 = on) ( 1 10 ) zu. |
In dieser bezeichnen: x den Gesammtbetrag der Neubau- und Unterhaltungs-
kosten, K das Neubaukapital, z den Zinsfuss, 8 die durchschnittlichen jährlichen
III. 4