Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

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50 Uferbau. 
Unterhaltungskosten in Prozenten von K ausgedrückt, m und n die Zahl von 
Jahren, welche das Bauwerk von seinem Neubau bezw. vom gegenwärtigen 
Zeitpunkte an gerechnet noch stehen kann. Für n — 0 gilt die Formel für neu 
zu errichtende Bauwerke. Für gemischte Konstruktionen sind die einzelnen 
Theile zu trennen. Für Holz kann m zu 10—30 Jahre, 8 zu 2—4, für Stein m 
zu 75—200 Jahren und 8 zu 1/,—11/, gerechnet werden; n folgt aus m, z ist = 4 
zu nehmen. Danach belasten Holzbauten den Verpflichteten etwa um den vollen 
Betrag, Steinbauten nur etwa um !/g des Betrages vom Neubaukapital höher 
als dies allein. 
Nach diesen allgemeinen, bei jedem grösseren neuen Uferbau anzustellenden 
Betrachtungen lassen sich in übersichtlichster Weise alle verschiedenen Arten 
von Uferbauten am besten nach dem wesentlichen Merkmal ihrer Bauweise ein- 
theilen: in Böschungen, bei denen die Wirkung des Erddrucks ganz oder fast 
ganz ausscheidet; in hölzerne und eiserne Bollwerke, bei denen der 
Frrddruck von einzelnen Pfählen oder Ständern aufgenommen wird und endlich 
in Nutz- und Futtermauern, bei denen der Erddruck von einer gegen Gleiten 
und Drehen genügend gesicherten Mauerwerksmasse aufgenommen wirdt). 
I. Bauliche Ausführung. 
a. Böschungen. 
Fig. 84. 
Böschungen gewähren fast 
stets die billigste Art der 
Uferbefestigungund sindüber- 
all da anzuwenden, wo der 
nöthige Raum vorhanden oder 
mitnichthohenGrunderwerbs- 
Kosten zu beschaffen ist und 
das Ufer nicht in besonderer 
Weise benutzt werden soll. 
Die etwa künstlich zu gebende Steile der Böschung richtet sich nach der 
Erdart, dem Angriff des Wassers und der Bekleidung. Unbefestigte Böschungen, 
die etwa nur besamt oder mit Flachrasen belegt werden, erhalten, wenn kein 
Wasserangriff zu befürchten, bei Felsboden 1/,—®/,-, bei gebundenem Boden 
1—1!/,-, bei sandigem Boden 11/;—3fache Anlage. 
Wenn unbefestigte Böschungen, z. B. bei Hochufern von Flüssen, bei Ein- 
schnitten von Kanälen (nicht von Dämmen) grosse Höhe haben, viel Regen- 
oder Quellwasser bekommen und der Boden locker ist, dann ist es zweckmässig, 
in 2--3m senkrechtem Abstand Bankette (in der Länge horizontal oder wenig 
geneigt, in der Breite horizontal) 0,5—1m breit anzulegen, auf ihnen das Wasser 
zu sammeln und an bestimmten Stellen in Mulden an der Böschung hinab zu leiten. 
Bepflanzen mit Gesträuch ist zur besseren Erhaltung immer gut. Regen- und 
Quellwasser ist oben thunlichst abzufangen und abzuleiten. 
Eine Befestigung der Böschungen ist am Wasser fast stets und namentlich 
in der Höhe des gewöhnlichen Wasserspiegels erforderlich; dieselbe geschieht 
bei Schiffahrts- und Entwässerungs-Kanälen durch Bepflanzung mit Schilf (auch 
das etwa in Wasserspiegel-Höhe liegende Bankett wird mit bepflanzt), Fig. 83, 
ferner mit Kopfrasen, die in einer, oder besser in zwei Schichten hinter einander 
zu legen sind, Fig. 84. 
Bei Flussufern kommt ausser dem Wellenschlag die Strömung in Be- 
tracht. Haben die Ufer auch eine flachere Böschung, so ist thunlichst zwischen 
Niedrig- und Hochwasser eine Bepflanzung mit Weiden anzubringen. Es ist überall 
durch Versuche zu ermitteln, welche Art von Weiden am besten gedeiht. 
Weidenbusch gewährt nicht allein gegen Wellenschlag, Strömung und Eisangriff 
einen wirksamen Schutz, sondern auch, durch zeitweiliges Schneiden, einen werth- 
vollen Ertrag. Es hängt von örtlichen Umständen ab, ob 1-, 2-, oder selbst 
   
1) Die, mit den für Verkehrszwecke dienenden Uferbauten meistens in enger Verbindung 
stehenden Anlagen, wie Hebe- und Sturz-Vorrichtungen, Anlande-Vorrichtungen usw. werden 
weiterhin unter „Schiffahrtsbetrieb“ besprochen. 
  
  
  
       
   
   
   
   
  
  
   
  
  
  
   
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
  
  
  
  
    
  
   
   
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