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50 Uferbau.
Unterhaltungskosten in Prozenten von K ausgedrückt, m und n die Zahl von
Jahren, welche das Bauwerk von seinem Neubau bezw. vom gegenwärtigen
Zeitpunkte an gerechnet noch stehen kann. Für n — 0 gilt die Formel für neu
zu errichtende Bauwerke. Für gemischte Konstruktionen sind die einzelnen
Theile zu trennen. Für Holz kann m zu 10—30 Jahre, 8 zu 2—4, für Stein m
zu 75—200 Jahren und 8 zu 1/,—11/, gerechnet werden; n folgt aus m, z ist = 4
zu nehmen. Danach belasten Holzbauten den Verpflichteten etwa um den vollen
Betrag, Steinbauten nur etwa um !/g des Betrages vom Neubaukapital höher
als dies allein.
Nach diesen allgemeinen, bei jedem grösseren neuen Uferbau anzustellenden
Betrachtungen lassen sich in übersichtlichster Weise alle verschiedenen Arten
von Uferbauten am besten nach dem wesentlichen Merkmal ihrer Bauweise ein-
theilen: in Böschungen, bei denen die Wirkung des Erddrucks ganz oder fast
ganz ausscheidet; in hölzerne und eiserne Bollwerke, bei denen der
Frrddruck von einzelnen Pfählen oder Ständern aufgenommen wird und endlich
in Nutz- und Futtermauern, bei denen der Erddruck von einer gegen Gleiten
und Drehen genügend gesicherten Mauerwerksmasse aufgenommen wirdt).
I. Bauliche Ausführung.
a. Böschungen.
Fig. 84.
Böschungen gewähren fast
stets die billigste Art der
Uferbefestigungund sindüber-
all da anzuwenden, wo der
nöthige Raum vorhanden oder
mitnichthohenGrunderwerbs-
Kosten zu beschaffen ist und
das Ufer nicht in besonderer
Weise benutzt werden soll.
Die etwa künstlich zu gebende Steile der Böschung richtet sich nach der
Erdart, dem Angriff des Wassers und der Bekleidung. Unbefestigte Böschungen,
die etwa nur besamt oder mit Flachrasen belegt werden, erhalten, wenn kein
Wasserangriff zu befürchten, bei Felsboden 1/,—®/,-, bei gebundenem Boden
1—1!/,-, bei sandigem Boden 11/;—3fache Anlage.
Wenn unbefestigte Böschungen, z. B. bei Hochufern von Flüssen, bei Ein-
schnitten von Kanälen (nicht von Dämmen) grosse Höhe haben, viel Regen-
oder Quellwasser bekommen und der Boden locker ist, dann ist es zweckmässig,
in 2--3m senkrechtem Abstand Bankette (in der Länge horizontal oder wenig
geneigt, in der Breite horizontal) 0,5—1m breit anzulegen, auf ihnen das Wasser
zu sammeln und an bestimmten Stellen in Mulden an der Böschung hinab zu leiten.
Bepflanzen mit Gesträuch ist zur besseren Erhaltung immer gut. Regen- und
Quellwasser ist oben thunlichst abzufangen und abzuleiten.
Eine Befestigung der Böschungen ist am Wasser fast stets und namentlich
in der Höhe des gewöhnlichen Wasserspiegels erforderlich; dieselbe geschieht
bei Schiffahrts- und Entwässerungs-Kanälen durch Bepflanzung mit Schilf (auch
das etwa in Wasserspiegel-Höhe liegende Bankett wird mit bepflanzt), Fig. 83,
ferner mit Kopfrasen, die in einer, oder besser in zwei Schichten hinter einander
zu legen sind, Fig. 84.
Bei Flussufern kommt ausser dem Wellenschlag die Strömung in Be-
tracht. Haben die Ufer auch eine flachere Böschung, so ist thunlichst zwischen
Niedrig- und Hochwasser eine Bepflanzung mit Weiden anzubringen. Es ist überall
durch Versuche zu ermitteln, welche Art von Weiden am besten gedeiht.
Weidenbusch gewährt nicht allein gegen Wellenschlag, Strömung und Eisangriff
einen wirksamen Schutz, sondern auch, durch zeitweiliges Schneiden, einen werth-
vollen Ertrag. Es hängt von örtlichen Umständen ab, ob 1-, 2-, oder selbst
1) Die, mit den für Verkehrszwecke dienenden Uferbauten meistens in enger Verbindung
stehenden Anlagen, wie Hebe- und Sturz-Vorrichtungen, Anlande-Vorrichtungen usw. werden
weiterhin unter „Schiffahrtsbetrieb“ besprochen.
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