76 Uferbau.
und zur Vergrösserung der Standfähigkeit wirksam gemacht werde.
Das breite,
zwischen kräftigen Spundwänden geschüttete Betonfundament ist in seinem
vordern Theile um etwa im tiefer gelegt worden, damit hier bei einer durch
vorgelegte Senkfaschinen zwar erschwerten Vertiefung des Flussbettes bis zu der
grössten beobachteten Tiefe von 5m unter Null noch ein festes Fundament ver-
bleibe und nicht etwa der Sandboden durch die Fugen der Spundwand dringe.
Fig. 146. Fig. 147.
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Die gewöhnliche Tiefe der Flusssohle beträgt jedoch nur etwa 2m unter Null.
Bemerkt sei, dass grössere Seeschiffe nicht an die Mauer anlegen und dass
diese in einem Bassin ohne Strömung als übermässig stark zu betrachten sein würde.
Indem übrigens hinsichtlich solcher Mauern, bei denen der als Fundament
dienende Betonkörper nur einen geringen Theil der freien Gesammthöhe
der Mauer ausmacht, auf die S. 69, 70 besprochenen Mauern von Geestemünde, Kiel
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