Full text: Der Wasserbau (Abtheilung 3, 2. Heft)

    
  
      
      
     
     
   
     
   
    
     
     
  
  
  
76 Uferbau. 
und zur Vergrösserung der Standfähigkeit wirksam gemacht werde. 
Das breite, 
zwischen kräftigen Spundwänden geschüttete Betonfundament ist in seinem 
vordern Theile um etwa im tiefer gelegt worden, damit hier bei einer durch 
vorgelegte Senkfaschinen zwar erschwerten Vertiefung des Flussbettes bis zu der 
grössten beobachteten Tiefe von 5m unter Null noch ein festes Fundament ver- 
bleibe und nicht etwa der Sandboden durch die Fugen der Spundwand dringe. 
Fig. 146. Fig. 147. 
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Die gewöhnliche Tiefe der Flusssohle beträgt jedoch nur etwa 2m unter Null. 
Bemerkt sei, dass grössere Seeschiffe nicht an die Mauer anlegen und dass 
diese in einem Bassin ohne Strömung als übermässig stark zu betrachten sein würde. 
Indem übrigens hinsichtlich solcher Mauern, bei denen der als Fundament 
dienende Betonkörper nur einen geringen Theil der freien Gesammthöhe 
der Mauer ausmacht, auf die S. 69, 70 besprochenen Mauern von Geestemünde, Kiel 
  
    
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