Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
  
  
  
  
  
102 Städtische Strassen-Eisenbahnen. 
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also r = a 7 der sog. „ 
messer würde das äussere Rad etwas schleifen, in Kurven von grösserem Halb- 
messer das innere. Gewöhnlich ist d = 0,85, D = 0,875, s = 1,435, daher 
r=50 m. Aeussersten Falles mit D = 0,885 und s— 1m ergiebt sich r—=25 m, 
Man findet als kleinsten Halbmesser : 15m in Berlin, Breslau, Bremen, 
Mülhausen, Genf, Chemnitz; 12 m in Hannover, Lübeck, Köln, Mannheim, Wien; 
10 m in Elberfeld, in englischen und amerikanischen Städten (selbst bei normaler 
Spur). Mit Halbmessern von mindestens 30m giebt es aber auch schon manche 
Bahnen, welche das beschriebene Hülfsmittel nicht anwenden, selbst solche 
mit Dampfbetrieb (Kassel), In sehr flachen Kurven gewährt es überhaupt 
keinen Vortheil mehr; natürlich tritt dann um so mehr die Rücksicht auf den 
Radstand ein und können in dieser Beziehung bei Halbmessern von 12m Rad- 
stände von 1,3 m, bei Halbmessern von 25m Radstände von 1,8m als zulässig 
gelten. Aber selbst bei Radständen von 4m, nämlich mit Güterwagen von 
Vollbahnen fährt man auf Kurven mit nur 60m Halbmesser bei Zwangschienen 
und mässiger Geschwindigkeit (Salzburg, Ungarn). Auf dem Netz der Frank- 
furter Waldbahkn wurden 50 m 
als kleinster Halbmesser ange- 
nommen, in einem Falle auch 
nur 40 m, dagegen auf solchen 
Strecken, wo Güterwagen fahren, 
7, 150m und wo künftige erheb- 
7; liche Verlängerungen denkbar 
a herr A-- sind (freies Land) 200 m. 
ne Oo Hi Bahnlinie und Strassenlinie 
Be brauchen nicht nothwendig zu- 
j //, sammen zu fallen, man kann sich 
daher stets möglichst des Nor- 
malradius bedienen oder einen 
flachen Bogen durch gerade 
Linien und Normalkurven er- 
setzen. An Strassenecken ist 
7, nach Fig. 101 die Fusswegkante 
einzuhalten und eventuell auszu- 
VL biegen, um auf einen grösseren 
“  Halbmesser zu kommen. 
Wegen der Zentrifugalkraft wird in Kurven die äussere Schiene überhöht, 
wobei folgende Skala dienen kann: 
Halbmesser ... 100 60 40 30 20 15m 
Ueberhöhung . 1 2 3 4 5 6 em 
5. Bedarf an Strassenbreite. Die Breite von Strassenbahnwagen ist 
1,5—2,4m, allermeist genau 2m. Der Abstand zwischen 2 sich bewegenden 
Wagen ist verschiedenartig angenommen, man findet daher als Entfernung 
zwischen 2 Gleisaxen: das knappste Maass 2,3m in Bremen, Graz, Brüssel, 
Edinburg, anderseits das stärkste Maass 2,8m in Hamburg, Hannover, Dresden. 
Vorschrift in Berlin 2,625, in England 2,74. Die meisten Bahnen zeigen, 
sowohl bei schmaler als bei normaler Spur, 2,5m, welche runde Zahl wohl als 
Norm gelten dürfte. Demnach ist die Breite für 2 Gleise in den Wagenkasten 
gemessen 2,5 +2 —= 45m, 
Wo zwischen Bahnwagen und Fussweg noch ein Strassenfuhrwerk Platz 
finden soll, hat man für dasselbe 2,0—2,6 ängesetzt, hier sollen, ebenso wie 
in BIII, 2,5m angenommen werden. Liegt aber das Gleis nahe am Fussweg, 
so ist zwischen Bahnwagen und Fusswegkante ein Schutzraum erforderlich, 
dessen Breite meistens 0,2—0,6m, hier zu 0,5m gewählt werden soll. Aufkurzen 
Socken. bei knappem Raum, sowie an Halteplätzen sinkt dieser Raum selbst 
auf O. 
Normalradius“, In Kurven von kleinerem Halb- 
  
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