Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
  
1725 
Fig. 138. Feste Weiche rechts zum Rechtsfahren. 
Da 
am — 
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IN 
B 
  
  
  
  
  
  
  
  
Städtische Strassen-Eisenbahnen. 
  
  
   
1:25. 
  
  
  
Fig. 140. Zungenweiche links, 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Q 
R 
  
b) Feste Zunge mit Zwang zum 
Einlaufen in eine bestimmte Rich- 
tung, sei es die Grade oder die Kurve. 
In Fig. 138 sind diese angenommenen 
Fahrrichtungen durch Pfeile bezeichnet, 
nämlich Richtung z gradlinig, in ent- 
gegengesetzter Richtung y nach der 
Kurve. Um nun von der Geschicklich- 
keit des Pferdes unabhängig zu sein, be- 
steht das Konstruktionsprinzip darin, 
zwischen C und D die gerade und die 
gekrümmte Schienenfläche in etwas ver- 
schiedene Höhe zu legen, so dass für 
  
    
    
    
      
       
      
 
	        
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