1725
Fig. 138. Feste Weiche rechts zum Rechtsfahren.
Da
am —
6
IN
B
Städtische Strassen-Eisenbahnen.
1:25.
Fig. 140. Zungenweiche links,
Q
R
b) Feste Zunge mit Zwang zum
Einlaufen in eine bestimmte Rich-
tung, sei es die Grade oder die Kurve.
In Fig. 138 sind diese angenommenen
Fahrrichtungen durch Pfeile bezeichnet,
nämlich Richtung z gradlinig, in ent-
gegengesetzter Richtung y nach der
Kurve. Um nun von der Geschicklich-
keit des Pferdes unabhängig zu sein, be-
steht das Konstruktionsprinzip darin,
zwischen C und D die gerade und die
gekrümmte Schienenfläche in etwas ver-
schiedene Höhe zu legen, so dass für