Städtische Strassen-Eisenbahnen.
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Schliesslich sind Gleiskreuzungen anzuführen. Dieselben sollten
thunlichst unter schiefem Winkel erfolgen, damit beim Durchfahren eines
Bahnwagens sich jeweils nur ein Rad ohne Führung befinde. Werden an
den Kreuzungsstellen die
Bahnschienen durchgeführt,
ar bezw. zusammen gestossen,
Mill I so sind gemeinsame Unter-
IE lagsplatten und Laschen zu
ei benutzen. Zweckmässiger ist
das Einlegen von Hartguss-
Stücken nach Fig. 152, je
4 Stücke für eine Gleiskreu-
zung. Am solidesten aber ist
es, das gesammte Viereck aus
Hartguss herzustellen, Fig.
153 mit sattelförmigem Profil
und Anschlusslappen. Bei
einer Kreuzung zwischen
Strassenbahn und Vollbahn
laufen die Fahrschienen der
letzteren, a in Fig. 154, glatt
durch; diejenigen der ersteren
werden unterbrochen, so dass
der Strassenbahnwagen von
b bis c auf dem ‚Radflansch
läuft, von c bis d in die Lücke
einsinkt. Beide Abmessungen
nach betreffenden Eisenbahn-
Vorschriften. Eine etwaige
Zwangschiene e des Haupt-
gleises. darf eingeschnitten
N
I
werden.
Fig. 149. 1:30.
Mitt
:30 und 1:10,
Fig. 148.
Zungenweiche rechts.
1
VIII. Gleis-Verzweigungen.
1. Ausweichstellen von eingleisigen Bahnen. Die verschiedenen An-
ordnungen in ‚Fig. 155 sind sämmtlich zum Ausweichen nach rechts, wie
es wohl allgemein üblich ist, gezeichnet. . a bedingt, um vollständig betriebs-
sicher zu seın, Weichen mit Zwangseinlauf (E VIIb), praktisch bei Gleisen,
welche neben der Kante der Strasse liegen. . b gestattet, gegen die ‘Spitze
stets in gerader Richtung zu fahren, erfordert etwas: mehr Länge ausser wo