Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

    
  
  
  
  
   
   
  
   
  
  
   
    
  
   
  
  
  
  
   
  
   
  
  
  
   
  
  
   
    
     
  
  
  
   
  
  
Städtische Strassen-Eisenbahnen. 
  
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Schliesslich sind Gleiskreuzungen anzuführen. Dieselben sollten 
thunlichst unter schiefem Winkel erfolgen, damit beim Durchfahren eines 
Bahnwagens sich jeweils nur ein Rad ohne Führung befinde. Werden an 
den Kreuzungsstellen die 
Bahnschienen durchgeführt, 
ar bezw. zusammen gestossen, 
Mill I so sind gemeinsame Unter- 
IE lagsplatten und Laschen zu 
ei benutzen. Zweckmässiger ist 
das Einlegen von Hartguss- 
Stücken nach Fig. 152, je 
4 Stücke für eine Gleiskreu- 
zung. Am solidesten aber ist 
es, das gesammte Viereck aus 
Hartguss herzustellen, Fig. 
153 mit sattelförmigem Profil 
und Anschlusslappen. Bei 
einer Kreuzung zwischen 
Strassenbahn und Vollbahn 
laufen die Fahrschienen der 
letzteren, a in Fig. 154, glatt 
durch; diejenigen der ersteren 
werden unterbrochen, so dass 
der Strassenbahnwagen von 
b bis c auf dem ‚Radflansch 
läuft, von c bis d in die Lücke 
einsinkt. Beide Abmessungen 
nach betreffenden Eisenbahn- 
Vorschriften. Eine etwaige 
Zwangschiene e des Haupt- 
gleises. darf eingeschnitten 
N 
I 
werden. 
Fig. 149. 1:30. 
  
  
Mitt 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
:30 und 1:10, 
Fig. 148. 
Zungenweiche rechts. 
  
1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
VIII. Gleis-Verzweigungen. 
1. Ausweichstellen von eingleisigen Bahnen. Die verschiedenen An- 
ordnungen in ‚Fig. 155 sind sämmtlich zum Ausweichen nach rechts, wie 
es wohl allgemein üblich ist, gezeichnet. . a bedingt, um vollständig betriebs- 
sicher zu seın, Weichen mit Zwangseinlauf (E VIIb), praktisch bei Gleisen, 
welche neben der Kante der Strasse liegen. . b gestattet, gegen die ‘Spitze 
stets in gerader Richtung zu fahren, erfordert etwas: mehr Länge ausser wo 
  
  
  
   
 
	        
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