Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
  
  
  
  
  
  
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258 Kanalisation. 
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dahin geht, die Anschlussröhren von Häusern und Strasseneinläufen als „Injek- 
toren“ in den Strassenkanal einzuführen, um die Geschwindigkeit zu steigern, 
die Kanäle wagrecht zu legen und sie stets voll Wasser und ohne Kanalgas 
zu haben. Dieser Vorschlag beruht jedoch auf unrichtigen hydraulischen 
Anschauungen und verspricht gegenüber der einfachen Druckhöhe keinen 
Vortheil.!) 
3- Nothauslässe. Es ist zuerst der Verdünnungsgrad des Schmutz- 
wassers festzusetzen, bei welchem dasselbe anfangen darf durch den Nothauslass 
auszutreten, d. i. das Volumen Regenwasser, mit welchem 1 Vol. Brauchwasser 
gemischt sein muss (DI4), und zwar in denjenigen Tagesstunden, wo den Kanälen 
am meisten Brauchwasser zufliesst. Dividirt man die Zahlen in den letzten 
Spalten der Tabellen von D II und III durch einander, so erhält man fragliche 
Mischungszahl für die Hauptkanäle von: 
Chemnitz 5 Köln (Entwurf) 2,2—3,5 
Düsseldorf 2,12) Königsberg „ 4,5 
Emden T München „ 5—7 
Frankfurt 4 Wien 48) 
Hamburg 3,4 Wiesbaden & 
Für Berlin ergiebt sich 6,4, indem das Brauchwasser 9°/, eines Eiprofils 
füllt,*) und der Nothaulass gewöhnlich auf Kämpferhöhe liegt, bis wohin 67 /, 
Profilfläche reichen (Fig. 71), nn = 6,4. In Freiburg (Entwurf) sollen die 
Nothauslässe in Thätigkeit treten, sobald der Kanal eine Wassermenge führt, 
welche 3501 pro Kopf und Tag entspricht. 
Da das Hauswasser etwa 50, und dessen Stun- 
denmaximum etwa 100 betragen mag, so er- 
giebt sich die Mischungszahl 3,5. 
Mit Hülfe einer geeigneten Mischungszahl 
n lässt sich nun an einem gegebenen Kanal- 
profil diejenige Höhe berechnen, welche das 
Brauchwasser-Maximum + der nfachen Menge 
Regenwasser einnimmt, welche demnach auch 
die Ueberfallschwelle des Nothauslasses erhal- 
ten muss. Sofern diese Rechnung an allen 
Nothauslässen einer Stadt genau durchgeführt 
wird, fängt bei gleichförmig verbreitetem Re- 
gen das Kanalnetz an allen diesen Punkten 
gleichzeitig an sich zu entlasten. Selbstver- 
ständlich ist die Rechnung zu wiederholen, so- 
bald wesentliche Aenderungen in den Grund- 
lagen der Aufgabe vorkommen. Wird z. B. 
ein Entwässerungsbezirk stärker bebaut oder 
sonst mehr Brauchwasser einem Kanal zuge- 
führt, so müsste die Nothauslassschwelle an 
letzterem erhöht werden, wenn man die 
gleiche Mischungszahl behalten, bezw. keine 
stärkere Verunreinigung des Rezipienten dulden 
will. Eventuell daher statt fester Ueberfälle Absperrschieber oder bewegliche 
Schwellen, s. u. 
Ueber die Konstruktions - Grundsätze von Nothauslässen ist an der Hand 
der Fig. 88 — 92, in welchen die wesentlichsten Unterschiede dargestellt sind, 
Folgendes zu bemerken. 
  
!) Aufsatz des Verfassers in der Deutschen Bauzeitung 1884, 245; ferner: Hajnis historisch- 
kritische Studien über das Liernur-System, Prag 1886; Entgegnung in Liernur, Rationelle 
Städteentwässerung 2. Band 1887, bezw. in seinem „Archiv“ IV, V. Die hier erzählten Ver- 
suche, um den Nutzen von Injektoren darzuthun, können nicht als Beweismittel gelten. 
2) abgesehen von der Altstadt, deren Bedeutung nicht erheblich ist. 
®) Billigung dieser Ziffer durch den obersten Sanitätsrath mit Bezug auf die Regulirung 
des Wienflusses; Wochenblatt des öster. Ingenieur-Vereins 1889, 21. 
% Hobrecht, ara. O. 8. 158.
	        
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