Full text: Städtisches Strassenwesen und Städtereinigung (Abtheilung 3, 3. Heft)

  
  
  
Einläufe. 
       
267 
steigschacht) und das Wasser vom Einlauf mittelst Seitenkanal hinzuleiten 
(München). 
Die Abmessungen eines Strasseneinlaufs hängen von seinem Niederschlags- 
gebiet ab. Bei den üblichen Entfernungen der Einläufe 
Fig. 103. Paris. 1: 150. 
   
    
   
  
  
   
    
     
      
NN 
S 
N 
\ 
DI x 
\ NRIIQ 
N N 
  
Fig. 105. Hamburg. 
    
Fig. 104. Hamburg. 1:150. ; 
BERGER, 
1EP2 ORTE 
Fig. 107. Brüssel. 
L, \INEANNY) I 
  
   
     
Maasstab für Fig. 105°—114 1:50. 
   
und Breiten der 
Strassen (s. den 
Abschnitt Städti- 
sche Strassen) 
beträgt dasselbe 
400 — 800 ım 
harte Fläche. 
Zuschläge für 
Rasen und Vor- 
gärten, welche 
das Gebiet wohl 
bis 1200 «m stei- 
gern, kommen 
hier nicht in Be- 
tracht. Quer- 
schnitt rund oder 
quadratisch, zu- 
weilen mit abge- 
rundeten Ecken. 
Lichte Weite 0.4 
bis 0,6%, selten 
bis 08m, Nach 
einer empirischen 
Regel ebenso 
viele mm Weite 
(Durchmesser) 
wieqm Entwässe- 
rungsgebiet. Er- 
heblich geräu- 
miger müssen 
solche Einläufe 
hergestellt wer- 
den, in welche 
„Bergwasser"von 
steilen Strassen 
und Abhängen 
gelangt und 
grosse Mengen 
von Sinkstoffen 
mitbringt. Es 
kommt hier unter 
Umständen zu so- 
gen. Einlaufkes- 
seln und Schot- 
terfängen. 
Der Wasser- 
spiegel sollte we- 
gen Frost 0,8 bis 
1,2% unter der 
Strasse liegen; 
dazu kommt eine 
Höhe des Wasser- 
verschlusses von 
15—20 m, die Weite des Ablaufrohrs 15—20 und die Tiefe der eigentlichen 
Senke 0,5—0,8", so dass sich als Gesammthöhe des Objekts 1,8 bis 2,4 m 
ergeben. Wo ein geringeres Mass gewählt wird, setzt man sich eben der 
Gefahr des Einfrierens aus, abgesehen von besonderer Gunst des Klimas (Wies- 
   
  
  
    
  
   
  
  
  
  
   
   
   
  
   
  
   
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
  
  
  
   
  
  
   
  
    
  
   
     
  
  
  
   
  
  
   
  
  
    
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.