Erfolge und Kosten der Berieselung. 355
gleichende Ueberschläge bestätigt, dass chemische Klärungsanlagen theurer
zu stehen kommen würden als Rieselfelder und gleichwohl weniger Erfolg ver-
sprechen.!) Anders freilich, wenn die Chemikalien weggelassen werden; denn
wo eine blos mechanische Klärung genügt, wird man wohl immer mit ge-
ringeren Kosten wegkommen, als bei der Berieselung. Jedenfalls ist neben den
finanziellen Rücksichten zu beachten, dass eine zweckmässig angelegte und be-
triebene Berieselung sowohl dem gesundheitlichen als dem landwirthschaft-
lichen Ziele näher kommt, als andere Reinigungs-Verfahren, sowie dass der Riesel-
betrieb im allgemeinen noch entwickelungsfähig ist, während die Zukunft von
Kläranlagen in Bezug auf Beseitigung und Verwerthung des Schlammes eine
unsichere ist.
Behufs vollständiger Darlegung der Kosten einer Kanalisation müssen nun
die auf 8. 306 besprochenen Ausgaben für das Kanalnetz mit dem Aufwand
für Reinigung des Kanalwassers zusammen gestellt werden. Wir thun dies
beispielsweise mit Berlin in nachfolgender Rechnung, welche leicht für andere
Städte nachgeahmt werden kann. Es waren im Jahr 1885/86 für 1 Kopf der
kanalisirten Stadttheile zu bestreiten:
Verzinsung und Amortisation des Kanalnetzes 4),
VSESM . N. urn. er en Be
Betriebskosten des Kanalnetzes einschl, Pumpen . 0,67 „
Aufwand zur Reinigung des Kanalwassers . . . 0,62 „
3,21 M.
Zur Deckung dient zunächst die jährliche Abgabe der Grundbesitzer
(8. 307), welche auf den Kopf berechnet 1,45 M. ausgemacht hat, und ist
ferner die Ersparniss zu beachten, welche mittelst der Kanalisation an der
Strassenreinigung erzielt und auf 0,60 M. für 1 Kopf geschätzt wird,
Nachträge,
betr. Aenderungen, welche während des Druckes eingetreten sind.
8.41. Nach der 1890 neu aufgestellten Bauordnung für Karlsruhe gilt die
Regel h = 1!/, b nur noch für die: derzeit überbauten Grundstücke;
sonst a = b. Das Maximum für h ist 20".
S. 43. Zufolge derselben Quelle soll auf bisher schon bebauten Grundstücken
für nothwendige Fenster b = !/; h, gegenüber einer Nachbargrenze
b— 5m genommen werden; auf neuen Bauplätzen bezw. 2); h und 8”,
In allen Fällen gilt als geringster Abstand für nothwendige Fenster
4m, für untergeordnete Fenster 3,6”.
8, 45. Seit 1890 ist auch Karlsruhe in die Reihe derjenigen Städte getreten,
welche für den unbebauten Theil eines Grundstücks sowohl eine Ver-
hältnisszahl als ein absolutes Maass vorschreiben und zwar mindestens
1/, bezw. 50m. Ausnahmen, insbesondere für Eckhäuser und inner-
halb der alten Stadttheile, werden dem Ermessen der Behörden von
Fall zu Fall. überlassen.
S, 54. Nach dem 1890 revidirten Ortsstrassen-Gesetz von Baden ist nun auch
in diesem Lande. der Grundsatz eingeführt, dass diejenigen, welche
1) Verwaltungsbericht vom 29. März 1886. Vergl. auch die Angaben der Tabelle S.. 337.
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