Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

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bede 
finde 
und 
Fowler’s und Boll&e’s System angestellt und zwar 
Der Strafsenbau. 
Für den Strafsenbau-Techniker .ist besonders 
die Fraee wichtige, ob eine 
4 I L s En . Aı a 1 
utende Abnutzung der Steinbahnen durch die Stralsendampfwagen statt- 
et.. Darauf bezügliche Versuche wurden 1881 bei Gelegenheit einer land- 
forstwirthschaftlichen Ausstellung in Hannover mit Versuchs- Zügen nach 
schlagbahn, auf abeenutzten Steinsc a 
zeiote sich dabei trotz günstigsten nn ein 
schlae! jahnen und fanden sich an der Oberfläc] 
viele zerdrückte Steinstücke. Das Maafs 
bahn 
lich 
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erst nach längerer Erfahrung festgestellt werden können. 
2 Grund für die anger ichteten Beschädi 
itsächlich in der Anbringung schräg geriefe 
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— besonders der neuen Basa 
auf einer neuen Basaltstein- 
und auf Pflasterbahnen. Es 
» orolse Abnutzung der Stemm- 
  
der Abnutzung 
  
ıngen der Steinbahnen ist wohl 
er Radreifen an den Triebrädern 
zu Ender ‚n, deren Dean im Interesse der Stralsen erwünscht ist. Dagegen wird 
von 
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1 A 
der anderen Seite behauptet, dass bei Anwendung glatter Radre ifen nicht 
die ausreichende Reibung zur Fortschaffung der 
Wenn es sich darum handelt, den Verkehr mit Stralsen-Dampfwagen zu ge- 
statten, so wird bei der Feststellung der Bedingungen jedenfalls nicht nur auf 
hinr 
Stra 
:eichende Sicherung des Verkehrs, sondern 
fsen Rücksicht zu "nehmen sein. 
grolsen Lasten vorhanden sel. 
auch auf die Abnutzung der 
e) Die Mitbenutzung der Stra[sen zur Anlage von Eisenbahnen 
untergeordneter Bedeutung. 
Während die Anlage von Pferdeisenbahnen 
auf den Landstralsen seltener 
vorkommt, sind in letzter Zeit vielfach öffentliche Wege zur Anlage von Dampf- 
Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung benutzt worden. Maalsgebend für 
solche Anlaeen in Preufsen ist ein Ministerialerlass!) vom 8. März 1881, dessen 
Hauptbestimmungen bier kurz mitgetheilt 
  
  
werden ‚mögen. 
Die Mitbenutzung öffentlicher Wege für Dampfeisenbahnen ohne völlige 
Trennung von dem für das gewöhnliche Fuhrwerk übrig bleibenden Theile des 
Weoes ist nur gestattet, wenn die Gröfst- 
übersteigt. 
bleiben, so 
  
  
  
  
  
Ist der v 
oeschwindigkeit 20km in der Stunde nicht 
Neben dem Eisenbahngleise 
muss ein Raum von mindestens 4 m frei 
dass ein Landfuhrwerk von. der 
orössten vorkommenden Ladebreite (etwa 
3,0 m) neben dem Eisenbahnzuge fahren 
kann, Fig. 20, und dass unter Mitbenutzung 
des Eisenbahnplanums 2 Landfuhrwerke 
einander ausweichen können, wenn kein 
Bahnzug die Stelle passirt. 
on dem Bahngleis in Anspruch 
genommene Raum für Landfuhrwerk nicht benutzbar, so nn ein Raum von 
6,0 m frei bleiben und es müssen (je nachdem Langsc hwellen oder Querschwellen 
zur 
Verwendung kommen) die in Fig. 21 oder 
32 angegebenen Maalse einge- 
halten werden; dabei ist normale Spurweite angenommen. 
Innerhalb der Ortschaften soll, wenn thunlich, das Gleis in der Mitte der 
  
1) Zentralbl d. Bvwltg. 1881, S. 21. 
        
  
    
   
   
   
   
   
   
   
   
   
  
  
  
    
  
  
  
   
   
  
  
  
  
   
    
  
  
  
   
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
   
    
     
	        
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