Der Strafsenbau.
n Verwendungszweck sind Angaben erforderlich.
. Das spezif. Gewicht der Probestücke ist zu bestimmen.
4. Da die Wasseraufnahme, sowie der Frostangriff von der Oberflächen-
zur Ermittelung der Frostbeständigkeit Proben
werden und wird dafür das Maafs von 7 em
oröfse abhängige sind, müssen
von einheitlicher Grölse verwandt
in tn nn. r 4 4
Kantenlänge bestimmt.
Die Frostprobe besteht in der Ermittelung der Druckfestiekeit an 6 wasser-
gesättigten Steinen und der Vergleichung mit der Trockenfestiekeit. Dann ist
die Druckfestigkeit von 6 getrockneten Steinen nach 25 maligem Gefrieren
(Temperatur von —10 bis —15° C©.) und Wiederaufthauen zu bestimmen. Von
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senkrecht, 3 wagrecht zum Lager zu zerdrücken.
den 6 Proben sind jedesmal i
Der Gewichtsverlust der 25 mal gefrorenen Steine ist vorher festzustellen und
dieselben sind mit der Lupe auf Risse und Absplitterungen zu untersuchen.
5. Trottoirplatten sind nach Bauschingers Verfahren auf Abnutzbarkeit
ni
zu prüfen.
6. Der Werth von Schotter- und Pflastermaterial kann in erledieender
Weise nur durch Anlage von Versuchsstrecken ermittelt werden.
7. Für schnellere Ermittelung des Werths, als durch Versuchsstrecken mög-
lich ist, ist ein anderes Verfahren nothwendig. Da die Schotter- und Pflaster-
materialien gleichzeitig auf Abschleifen und Abschlagen in Anspruch genommen
werden, wird eine Untersuchung in Drehtrommeln (Deval’sches Verfahren) em-
pfohlen. Zur Erhöhung der Schlagwirkung erscheint jedoch eine Vergrösserung
der Abmessung dieser Trommeln auf 0,3w Durchmesser und 0,5 m Höhe noth-
wendig. Weitere Vorschläge sind von der Kommission auszuarbeiten.
8. Neben der 'Trommelprobe ist bei Schottermaterialien die Druckfestigkeit
(s. No. 4) zu ermitteln. Die Probestücke sollen in Würfelform von 5 bis 7 cu
Kantenlänge mit gehobelten Druckflächen hergestellt sein und ohne Zwischen-
lagen zwischen Druckplatten, von denen eine nach allen Seiten hin beweglich
sein muss, zerdrückt werden.
9. Für Pflastermaterial ist die Politurfähigkeit zu ermitteln, worüber die
Kommission weitere Vorschläge zu machen hat.
10. Die Prüfung ist auf die geringste, mittlere und beste zur Lieferung be-
stimmte Gattung des betr. Materials auszudehnen, da fast in erster Linie Gleich-
mälsigkeit des Gefüges von Werth ist.
d) Der Vergleichswerth verschiedener Gesteine.
Nachdem die Durchführung der Materialprüfungen mittels Anlesung von
Versuchsstrecken, sowie in Versuchsanstalten vorstehend besprochen ist, bleibt
die Ermittelung des Werthes der Gesteine auf Grund jener Versuche zu erörtern.
Aus der auf den Versuchsstrecken durch Messung festgestellten Ab-
nutzungsziffern kann der Materialwerth in einfachster Weise dadurch abgeleitet
werden, dass man die Abnutzung der Versuchsstrecke mit der Abnutzung an-
derer unter gleichen Verhältnissen (am besten im Anschluss an die Versuchs-
strecken) aus einem Normalmaterial hergestellter Steinbahnen vergleicht. Die
Maalse der Abnutzung ergeben hier unmittelbar den Vergleichswerth, sowie
den damit umgekehrt proportionalen Bedarf an Unterhaltungsmaterial, wobei
der Werth des Normalmaterials als Einheit angenommen wird.
Eine allgemeinere Einheit für die Werthbestimmung der Gesteine ist der
Materialverbrauch für das km und Jahr bei einem Zugthier täglich für Im
Stralsenbreite. Derselbe ist leicht zu berechnen, wenn der Verkehr auf der
Versuchsstrecke bekannt ist; zuverlässig aber ist (wio oben erörtert wurde) das
Ergebniss nur dann, wenn sowohl die Verkehrs- als auch die sonstigen Verhält-
nisse der Versuchsstrecke durchaus normale sind.
Ausgedehnte Ermittelungen dieser Art sind in Frankreich') gemacht worden.
Der Verbrauch schwankte dort auf 1 km Chaussee jährlich für 100 Lastthiere
täglich zwischen 15 ebm (Vogesen-Basalt) und 60 cbm (weicher Kalkstein).
In Baden?) sind schon seit 1851 genaue Nachweisungen über den Ver-
1) Ann. d. ponts et chauss. 1877 S. 700, 1378 S. 1222, 1879 S. 111, 132 u. 307, 1883 S. 5.
2) Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung im Grofsherzogth. Baden, Abth. Stralsen-
bau 1863, 1869 u. 1876.