178 . Der Stralsenbau.
Die Herstellung des Steinschlags geschieht meistens durch Handarbeit
und zwar entweder durch kurzstielige Hämmer von 3—4 ke Gewicht, mittelst
welcher der Arbeiter in sitzender Stellung (mit einer Hand) das Steinmaterial
auf einem gröfseren Stein — dem Ambos — zerkleinert, oder durch langstielige,
etwa 0,5kg schwere Schwunghämmer, welche mit beiden Händen von dem
— stehenden — Arbeiter geführt w. den. Die Ansichten darüber, welche Art der
Zerkleinerung den Vorzug verdient, sind getheilt. Mit dem Schwunghammer
soll eine grölsere Arbeitsleistung erreichbar sein, während der auf dem Ambos
hergestellte Steinschlag für gleichmäfsiger und besser gilt.
Gegen die bedeutend billigere Herstellung des Steinschlages durch Ma-
Fig, 9. schinen!) werden mancher-
: ‘lei Bedenken?) geltend ge-
macht. Besonders ist zu
berücksichtigen, dass die
durch Quetschen zerklei-
nerten Steinbrocken leicht
rissig sind und, wenn Was-
ser eingedrungen ist, zer-
frieren. Auch ist bei man-
chen Gesteinen die Maschi-
nenarbeit. der Handarbeit
gegenüber dadurch im
Nachtheil, dass sie eine zu
grofse Menge splitteriger
Stücke liefert. Dann ist
zu untersuchen, ob die bei
der Herstellung des Stein-
schlags durch Maschinen
eintretende Entwerthung
des Materials geringer oder
oröfser ist, als die der
EREEEIT] Handarbeit gegenüber er-
zielte Kostenersparniss.
Selbstverständlich kann
die Aufstellung von Stein-
brechmaschinen nur an sol-
chen Stellen lohnen, wo die-
selben ohne nennenswerthe
Unterbrechungen im ]
triebe gehal-
ten werden
können und
wo .aus dem
m
vom
bruche zur
Maschine er-
hebliche Ko-
sten nicht er-
wachsen. Die
Steinbrechmaschinen werden also immer nur für gröfsere Betriebe in Frage
kommen; die Zerkleinerung der geringen, in vereinzelten, kleinen Brüchen ge-
wonnenen Materialmengen muss stets mittelst Handarbeit geschehen.
Von den Quetschwerken verschiedener Konstruktion haben besonders die
Blake’schen sich Geltung verschafft.
Die Blake’sche Patent-Steinbrechmaschine in ihrer ersten Form zeigt
1) Deutsche Bauztg. 1872, S. 221, und 1876—1879.
2) Ahlburg, Der Strafsenbau, S. 122, u. v. aveu,S. 232, Anmerkung.
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