196 Der Strafsenbau.
Entschädigungs-Berechnung gesondert anzuführen, wobei ihre örtliche Lage
besonderen Lageplan thunlichst durch Nummerirung zu bezeichnen ist. Auch
die Kosten für Abschätzung und Vermessung, sowie die Fortschreibung sind
hier zu berechnen. ;
X. Anlegung von Interimswegen.
XI. Insgemein, unvorhergesehene Ausgaben, Aufsichtskosten u
Rendantur-Gebühren. Werden die Kosten für die Ausarbeitung des Emtwur
nicht besonders aufgebracht, so sind sie hier mit auszuwerfen. Die in Ansatz
zu bringenden Beträge sind so zu bemessen, dass eine Abrundung der Bau-
summe erzielt wird.
Muthmafsliche Einnahmen aus dem Verkauf von übrig bleibenden Ma-
terialien, alten Geräthen und dergl. sind in Abzug zu bringen.
VII. Die Walzung der Strafsen.
a) Nutzen der Walzung.
Wenn auch das Walzen neu gebauter oder alter, mit neuen vollen Deck-
lagen versehener Steinbahnen jetzt allgemein üblich und das Verfahren, solche
Steinbahnen unbefestiot dem Verkehr zu übergeben, als veraltet anzusehen ist,
so scheint es doch erforderlich, die Hauptvortheile der Walzung kurz zusammen
zu stellen:
1. Die gewalzten Bahnen sind besser und dauerhafter als diejenigen, welche
allmählig durch den Strafsenverkehr befestigt worden sind. Je mehr im Wasser
lösliche Schlammtheile in einer Steinschlagbahn enthalten sind, desto leichter
wird dieselbe bei feuchter Witterung erweichen und nicht mehr im Stande
sein, den Angriffen des Verkehrs ausreichend zu widerstehen. Es bilden sich
Löcher und Gleise und im Innern des Steinkörpers muss ein Zermalmen der
gegen einander verschobenen Steinbrocken stattfinden. Auch sind solche
Bahnen der Auflockerung durch den Frost in höherem Grade ausgesetzt. Man
muss deshalb durch die Walzung dafür sorgen, dass der Steinschlag möglichst
schnell und dicht zusammen gepresst wird, bevor eine Verunreinigung durch
Eindringen grofser Mengen erdiger Theile stattfinden kann.
2, Durch die Walzung wird eine beträchtliche Menge Steinmaterial er-
spart. Wenn der Steinschlag im Laufe langer Zeit unter dem Drucke der
Wagenräder sich verbinden soll, so wird vor dem Festwerden ein nicht geringer
Theil zerdrückt oder rund geschliffen werden. Er vermag nach Verlust der
scharfen Kanten überhaupt nicht mehr einen festen Steinkörper zu bilden. Das
durch solches Verfahren vergeudete Steinmaterial hat in der Regel einen Werth,
welcher die Kosten der Walzung mehrfach übersteigt. Die Grölse des Verlustes
an Gestein ist freilich zahlenmälsig schwer zu ermitteln, doch soll derselbe nach
Schätzung bis zu 50 0%), steigen können.
3, Den Fuhrwerken und Zugthieren, welche gezwungen sind, lose liegende
Steinschüttungen allmählig fest zu fahren, wird ein empfindlicher Schaden zuge-
fügt, der allerdings der Strafsenbau-Verwaltung nicht fühlbar wird, aber volks-
wirthschaftlich schwer ins Gewicht fällt.
Sinngemäls gilt das Vorstehende auch für die im Strafsenunterhaltungs-
Betriebe auszuführenden Neubeschüttungen.
bp) Die Pferdewalzen.
Im Jahre 1787 soll de Cessart die künstliche Dichtung der Steinbahnen
zuerst empfohlen und mittelst hohler gusseiserner Walzen von etwa 2,3 m Länge,
0,9 m Durchmesser und 3500 ks Gewicht durchgeführt haben. Obgleich von
dieser Zeit an in Frankreich und Deutschland stets weitere Versuche gemacht
worden sind, so ist doch erst 1830 durch Polonceau das Walzverfahren in
gröfserem Umfange zur Anwendung gebracht worden und zwar unter Benutzung
hölzerner Walzen.
Auch in der folgenden Zeit bestanden die Walzen meistens noch aus Holz
(theils hohl, theils voll) und waren zur Erreichung des nöthigen Gewichts mit