Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

    
  
  
  
  
196 Der Strafsenbau. 
Entschädigungs-Berechnung gesondert anzuführen, wobei ihre örtliche Lage 
besonderen Lageplan thunlichst durch Nummerirung zu bezeichnen ist. Auch 
die Kosten für Abschätzung und Vermessung, sowie die Fortschreibung sind 
hier zu berechnen. ; 
X. Anlegung von Interimswegen. 
XI. Insgemein, unvorhergesehene Ausgaben, Aufsichtskosten u 
Rendantur-Gebühren. Werden die Kosten für die Ausarbeitung des Emtwur 
nicht besonders aufgebracht, so sind sie hier mit auszuwerfen. Die in Ansatz 
zu bringenden Beträge sind so zu bemessen, dass eine Abrundung der Bau- 
   
    
  
summe erzielt wird. 
Muthmafsliche Einnahmen aus dem Verkauf von übrig bleibenden Ma- 
terialien, alten Geräthen und dergl. sind in Abzug zu bringen. 
VII. Die Walzung der Strafsen. 
a) Nutzen der Walzung. 
Wenn auch das Walzen neu gebauter oder alter, mit neuen vollen Deck- 
lagen versehener Steinbahnen jetzt allgemein üblich und das Verfahren, solche 
Steinbahnen unbefestiot dem Verkehr zu übergeben, als veraltet anzusehen ist, 
so scheint es doch erforderlich, die Hauptvortheile der Walzung kurz zusammen 
zu stellen: 
1. Die gewalzten Bahnen sind besser und dauerhafter als diejenigen, welche 
allmählig durch den Strafsenverkehr befestigt worden sind. Je mehr im Wasser 
lösliche Schlammtheile in einer Steinschlagbahn enthalten sind, desto leichter 
wird dieselbe bei feuchter Witterung erweichen und nicht mehr im Stande 
sein, den Angriffen des Verkehrs ausreichend zu widerstehen. Es bilden sich 
Löcher und Gleise und im Innern des Steinkörpers muss ein Zermalmen der 
gegen einander verschobenen Steinbrocken stattfinden. Auch sind solche 
Bahnen der Auflockerung durch den Frost in höherem Grade ausgesetzt. Man 
muss deshalb durch die Walzung dafür sorgen, dass der Steinschlag möglichst 
schnell und dicht zusammen gepresst wird, bevor eine Verunreinigung durch 
Eindringen grofser Mengen erdiger Theile stattfinden kann. 
2, Durch die Walzung wird eine beträchtliche Menge Steinmaterial er- 
spart. Wenn der Steinschlag im Laufe langer Zeit unter dem Drucke der 
Wagenräder sich verbinden soll, so wird vor dem Festwerden ein nicht geringer 
Theil zerdrückt oder rund geschliffen werden. Er vermag nach Verlust der 
scharfen Kanten überhaupt nicht mehr einen festen Steinkörper zu bilden. Das 
durch solches Verfahren vergeudete Steinmaterial hat in der Regel einen Werth, 
welcher die Kosten der Walzung mehrfach übersteigt. Die Grölse des Verlustes 
an Gestein ist freilich zahlenmälsig schwer zu ermitteln, doch soll derselbe nach 
Schätzung bis zu 50 0%), steigen können. 
3, Den Fuhrwerken und Zugthieren, welche gezwungen sind, lose liegende 
Steinschüttungen allmählig fest zu fahren, wird ein empfindlicher Schaden zuge- 
fügt, der allerdings der Strafsenbau-Verwaltung nicht fühlbar wird, aber volks- 
wirthschaftlich schwer ins Gewicht fällt. 
Sinngemäls gilt das Vorstehende auch für die im Strafsenunterhaltungs- 
Betriebe auszuführenden Neubeschüttungen. 
  
bp) Die Pferdewalzen. 
Im Jahre 1787 soll de Cessart die künstliche Dichtung der Steinbahnen 
zuerst empfohlen und mittelst hohler gusseiserner Walzen von etwa 2,3 m Länge, 
0,9 m Durchmesser und 3500 ks Gewicht durchgeführt haben. Obgleich von 
dieser Zeit an in Frankreich und Deutschland stets weitere Versuche gemacht 
worden sind, so ist doch erst 1830 durch Polonceau das Walzverfahren in 
gröfserem Umfange zur Anwendung gebracht worden und zwar unter Benutzung 
hölzerner Walzen. 
Auch in der folgenden Zeit bestanden die Walzen meistens noch aus Holz 
(theils hohl, theils voll) und waren zur Erreichung des nöthigen Gewichts mit 
     
   
  
  
  
   
   
   
  
  
  
  
  
    
   
  
   
  
  
  
  
    
  
   
  
  
  
  
   
   
   
   
  
  
  
   
   
   
  
  
   
  
   
   
   
  
  
	        
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