224 Der Strafsenbau.
Unter geeigneten Verhältnissen, besonders bei den Steinpflasterbahnen.
kann an Stelle des Kieses auch grober Sand verwandt werden. Zur Bedeckunag
sehr trocken gelegener, dem Winde ausgesetzter Stralsen eignen sich lehmiger
Kies, oft sogar erdige Materialien, welche nicht so bald verschwinden, wie
magerer Sand.
Die Ueberkiesung bezw. Besandung geschieht im Frühling und Sommer
bei windstillem, feuchtem Wetter. Ein Arbeiter kann je nach der Menge des
aufgebrachten Materials täglich etwa 200 bis 400 m Strafse gewöhnlicher Breite
bekiesen.
Die Beseitigung des Schnees. Bei der Aufräumung verschneiter
Strafsen darf mit der Arbeit nicht früher begonnen werden, als bis der Schnee-
fall aufgehört hat; die Beseitigung des Schnees muss aber geschehen, bevor
derselbe gelagert oder festgefroren ist.
Zur Räumung längerer Strecken kommen nach gleichmäfsigem, nicht allzu
hohem Schneefall meistens Maschinen zur Anwendung. Diejenigen, welche, den
Kehrmaschinen ähnlich, mit Zylinderbürste gebaut sind, eignen sich nur zur
Beseitigung dünner Schneeschichten. Meistens verwendet man entweder aus
Holz oder aus Eisen hergestellte sogen. Schneepflüge, Fig. 124, welche je nach
der Höhe des Schneefalls mit 2 oder mehr Zugthieren bespannt werden. Den
vorerwähnten Kehrmaschinen gegenüber sind sie auch dadurch im Vortheil,
dass sie die fortgeräumten Schneemassen von der Mitte aus zu gleichen Theilen
nach beiden Seiten abschieben, während erstere dieselben nach einer Seite
schaffen und deshalb gröfsere Zugkraft erfordern.
Den von der Fahrbahn abgezogenen Schnee lässt man bei hinreichender
Breite der Spur gewöhnlich zunächst in Bänken liegen. Werden diese durc]
den Wechsel von Thauwetter und Frost hart und es tritt erneuter Schneefall
ein, so ist zwischen denselben ein nochmaliges Reinigen der Stralse mit einer
Schneepfluge von dersel-
ben Breite entweder gar
nicht oder doch nur unter
aulserordentlich grofsem
Aufwande von Zugkraft
möglich. Man bevorzugt
deshalb in neuerer Zeit ver-
stellbareSchneepflüge, deren
Spurbreite je nach Bedart
vergrölsert oder verringert
werden kann.
Die Vorschriften, wann
>
2 der Schneepflug zur An-
5 wendung gebracht werden
soll, weichen erheblich voı
einander ab; in Baden und
i Hannover soll solches ge-
schehen, wenn die Schnee-
schicht eine Stärke von
30:em erreicht hat. Im Ge-
birge sieht man von der
Beseitigung des Schnees oft ganz ab, beschränkt sich auf das Ebnen der
Oberfläche der Bahn und leitet den Schlittenverkehr über die auf der Bahn
fest gewordenen, oft hohen Schneemassen.
Wenn sich durch den Verkehr im dicht gefahrenen Schnee Gleise bilden,
so ist darauf zu achten, dass diese bald entfernt werden und nicht eine Beschä-
digung der Steinbahn verursachen. Grofses Gewicht ist auf möglichst schnelle
Beseitigung des erweichten Schnees bei Frostaufgang und insbesondere auf die
Ableitung des Thauwassers zu legen.
Versuche, die Beseitigung des Schnees durch Schmelzen mit erwärmter
Luft, Dampf oder Wasser zu erreichen, scheinen nicht aussichtslos zu sein; doch
hat ein solches Verfahren für Landstrafsen wohl wenig Bedeutung.!) Tietzteres
!) Deutsche Bauzeitung 1882, S. 109, u. 1888, S. 183 u. 200,
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