Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
  
  
Der Strafsenbau. 
oder zerfrorene Klinker werden heraus genommen und durch neue ersetzt. Es 
geschieht oft, dass Maulwürfe unmittelbar unter dem Pflaster rechtwinklig zur 
Strafsenrichtung im Bettungssande ihre Gänge graben und dadurch das Ver- 
sinken ganzer Klinkerreihen bewirken. Wo solches zu befürchten ist, wird 
empfohlen, dem Bettungssande in der Oberfläche scharfkantige Steinbrocken 
beizumengen, welche die Maulwürfe fernhalten sollen. 
Ausbesserungen der Klinkerbahnen sind nur in nicht grofsem Umfange 
zweckmälsig. Wenn die schadhaften Stellen weitere Ausdehnung gewonnen 
haben, ist "vollständige Umlegung des Pflasters vorzuziehen. Aus dem bei 
dem Aufbruch gewonnenen alten Material werden die zur Wiederverwendung 
nicht mehr geeigneten Klinker ausgeschlossen; die bislang nur an einer Seite 
abgenutzten Steine werden nochmals oebraucht, wobei die schadhafte Seite 
nach unten gelegt wird. 
Im Grofsherzogthum ab wird die Dauer der Klinkerstrafsen bis 
zur Umlegung zu 15 bis 25 Jahren angegeben. Für Aufbrechen der alten 
Bahnen werden 2 bis 3 Pf. für lam, für Wiederverlegung 14 bis 16 Pf., für 
Einfegen bezw. Einschlämmen des Sandes 2 bis 3 Pf. dort gezahlt. Bezüglich 
der Menge des in Oldenburg durchschnittlich verwandten Zuschussmaterials 
vergl. 8. "236: die Unterhaltungskosten. 
y. Die Unterhaltung der Steinschlagbahnen. 
Um den ordnungsmälsigen Zustand der Steinschlagbahnen zu erhalten, 
bedient man sich der folgenden zwei verschiedenen U nterhaltungsbetriebs-Arte N: 
1. Die fortwährende Unterhaltung (Flicksystem). 
Das Wesentliche dieses Verfahrens besteht darin, dass eine Verringerung 
der festgesetzten Steinbahnstärke durch gleichmälsige Abnutzung der Oberfläche 
nicht zugelassen werden soll, sondern dass durch fortwährende kleine Aus- 
besserungen der ursprüngliche Zustand zu jeder Zeit so weit als möglich 
erhalten wird. Das Verfahren, welches jetzt noch in Süddeutschland vor- 
herrschend ist, wird z. B. in der Dienst-Instruktion für die Strafsenwärter 
auf den Staatsstralsen im Königreich Bayern!) ausführlich beschrieben. Hat 
die Fahrbahn die Wölbung verloren, so n, das Fehlende durch Einwerfen 
von Deckmaterial ersetzt. Fehlt mehr als 7em an der Höhe, so muss zwei mal 
eingeworfen werden; das zweite Eimeslä darf jedoch erst stattfinden, wenn 
die erste Einbettung festgefahren ist. 
Wenn die Fahrbahn auf ihrer ganzen Breite, oder wenn auch nur ein nam- 
hafter Theil derselben beschüttet wird, so muss das Material so dicht geworfen 
werden, dass der Boden vollständig bedeckt und zwischen den Steinen nicht 
mehr sichtbar ist. Ist die volle Wölbung noch vorhanden, so werden etwaige 
Gleise und Vertiefungen mit Steinmaterial ausgefüllt und die Unebenheiten 
ausgeglichen. Bei Gleisen und Löchern von geringer Tiefe wird feinkörniger 
Kies oder sehr klein geschlagenes Gestein verwandt. Das Material soll in der 
Regel nur bei feuchter Witterung aufgebracht werden. Wenn die Stralsen- 
fläche schon abgetrocknet ist, so soll die Oberfläche vorher durch Aufpickelung 
rauh gemacht werden. Bindet sich das eingefüllte Material schwer, so soll es 
mit einem Stölsel eingestampft werden. 
In Baden?) wurde man zu dem Flick- oder Arbeitssystem durch das Be- 
streben geleitet, die dort früher üblichen theuren und den Verkehr in hohem 
Maalse belästigenden allgemeinen Ueberdeckungen mit Schotter, bei denen 
eine Walzung nicht stattfand, wenigstens für längere Zeit verschieben 
zu können. Grosse Schwierigkeit machte die Heranbildung eines tüchtigen 
Personals, bis durch Erlass der Dienstanweisung für die Strafsenmeister 1863 
— abgedruckt bei Baer, S. 219 — die Einführung des jetzt angewandten 
Unterhaltungssystems geschehen und das Decksystem verlassen werden konnte. 
Das Einlegen des Materials soll so ausgeführt werden, dass die Fuhrwerke 
nicht veranlasst werden, den ausgebesserten Stellen auszuweichen, sondern den 
1) Abgedruckt bei Müller, Der Chausseebau, $. 203. 
2) Baer, Das Strafsenbauwesen im Grofsherzogthum Baden. 1890. 
  
  
      
    
      
   
    
     
    
   
     
  
     
    
     
   
  
    
     
     
  
  
  
    
   
    
  
  
  
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
  
     
    
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