Der Strafsenbau.
oder zerfrorene Klinker werden heraus genommen und durch neue ersetzt. Es
geschieht oft, dass Maulwürfe unmittelbar unter dem Pflaster rechtwinklig zur
Strafsenrichtung im Bettungssande ihre Gänge graben und dadurch das Ver-
sinken ganzer Klinkerreihen bewirken. Wo solches zu befürchten ist, wird
empfohlen, dem Bettungssande in der Oberfläche scharfkantige Steinbrocken
beizumengen, welche die Maulwürfe fernhalten sollen.
Ausbesserungen der Klinkerbahnen sind nur in nicht grofsem Umfange
zweckmälsig. Wenn die schadhaften Stellen weitere Ausdehnung gewonnen
haben, ist "vollständige Umlegung des Pflasters vorzuziehen. Aus dem bei
dem Aufbruch gewonnenen alten Material werden die zur Wiederverwendung
nicht mehr geeigneten Klinker ausgeschlossen; die bislang nur an einer Seite
abgenutzten Steine werden nochmals oebraucht, wobei die schadhafte Seite
nach unten gelegt wird.
Im Grofsherzogthum ab wird die Dauer der Klinkerstrafsen bis
zur Umlegung zu 15 bis 25 Jahren angegeben. Für Aufbrechen der alten
Bahnen werden 2 bis 3 Pf. für lam, für Wiederverlegung 14 bis 16 Pf., für
Einfegen bezw. Einschlämmen des Sandes 2 bis 3 Pf. dort gezahlt. Bezüglich
der Menge des in Oldenburg durchschnittlich verwandten Zuschussmaterials
vergl. 8. "236: die Unterhaltungskosten.
y. Die Unterhaltung der Steinschlagbahnen.
Um den ordnungsmälsigen Zustand der Steinschlagbahnen zu erhalten,
bedient man sich der folgenden zwei verschiedenen U nterhaltungsbetriebs-Arte N:
1. Die fortwährende Unterhaltung (Flicksystem).
Das Wesentliche dieses Verfahrens besteht darin, dass eine Verringerung
der festgesetzten Steinbahnstärke durch gleichmälsige Abnutzung der Oberfläche
nicht zugelassen werden soll, sondern dass durch fortwährende kleine Aus-
besserungen der ursprüngliche Zustand zu jeder Zeit so weit als möglich
erhalten wird. Das Verfahren, welches jetzt noch in Süddeutschland vor-
herrschend ist, wird z. B. in der Dienst-Instruktion für die Strafsenwärter
auf den Staatsstralsen im Königreich Bayern!) ausführlich beschrieben. Hat
die Fahrbahn die Wölbung verloren, so n, das Fehlende durch Einwerfen
von Deckmaterial ersetzt. Fehlt mehr als 7em an der Höhe, so muss zwei mal
eingeworfen werden; das zweite Eimeslä darf jedoch erst stattfinden, wenn
die erste Einbettung festgefahren ist.
Wenn die Fahrbahn auf ihrer ganzen Breite, oder wenn auch nur ein nam-
hafter Theil derselben beschüttet wird, so muss das Material so dicht geworfen
werden, dass der Boden vollständig bedeckt und zwischen den Steinen nicht
mehr sichtbar ist. Ist die volle Wölbung noch vorhanden, so werden etwaige
Gleise und Vertiefungen mit Steinmaterial ausgefüllt und die Unebenheiten
ausgeglichen. Bei Gleisen und Löchern von geringer Tiefe wird feinkörniger
Kies oder sehr klein geschlagenes Gestein verwandt. Das Material soll in der
Regel nur bei feuchter Witterung aufgebracht werden. Wenn die Stralsen-
fläche schon abgetrocknet ist, so soll die Oberfläche vorher durch Aufpickelung
rauh gemacht werden. Bindet sich das eingefüllte Material schwer, so soll es
mit einem Stölsel eingestampft werden.
In Baden?) wurde man zu dem Flick- oder Arbeitssystem durch das Be-
streben geleitet, die dort früher üblichen theuren und den Verkehr in hohem
Maalse belästigenden allgemeinen Ueberdeckungen mit Schotter, bei denen
eine Walzung nicht stattfand, wenigstens für längere Zeit verschieben
zu können. Grosse Schwierigkeit machte die Heranbildung eines tüchtigen
Personals, bis durch Erlass der Dienstanweisung für die Strafsenmeister 1863
— abgedruckt bei Baer, S. 219 — die Einführung des jetzt angewandten
Unterhaltungssystems geschehen und das Decksystem verlassen werden konnte.
Das Einlegen des Materials soll so ausgeführt werden, dass die Fuhrwerke
nicht veranlasst werden, den ausgebesserten Stellen auszuweichen, sondern den
1) Abgedruckt bei Müller, Der Chausseebau, $. 203.
2) Baer, Das Strafsenbauwesen im Grofsherzogthum Baden. 1890.
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