Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
998 Der Strafsenbau. 
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verbaute Material wird entweder unter Anwendung von Sperrsteinen, wie beim 
Flicksystem, durch den Verkehr gedichtet, oder gewalzt, oder auch (z. B. in 
steilen Steigungen, welche die Anwendung der Walze nicht zulassen) fest- 
gestampft. 
Die Anwendung der Chausseewalze ist aus den oben mitgetheilten Grün- 
den wünschenswerth und sollte jedenfalls geschehen, wenn eine irgendwie er- 
hebliche Steinmenge verbaut ist. Bestimmte Vorschriften, bei welcher Material- 
menge Walzung vorgenommen werden soll, sind jedoch schwer zu geben, weil 
in jedem einzelnen Falle zu verschiedene Rücksichten mitsprechen. Nach der 
hannoverschen technischen Anweisung sollen ausgebesserte Stellen stets gewalzt 
werden, wenn mehr als 2,3ecbm Steinmaterial auf 1000 qm Strafsenfläche ver- 
baut ist. 
Wenn diese Ausbesserungen, welche — wie nochmals betont werden mag — 
nur den Zweck haben, die Shrafionaherfiäähe eben zu halten, nicht aber zur 
Erhaltung der vorschriftsmäfsigen Stärke der Steinbahn dienen sollen, gröfseren 
Umfang annehn nen, z. B. wenn es sich um die Ausfüllung breiter, tiefer Gleise 
handelt, oder gar um die Erneuerung des mittleren Theils einer an den Seiten 
noch gut erhaltenen Steinbahn, so kann es zweifelhaft sein, ob solche Arbeiten 
als Ausbe serungen zu bezeichnen sind, oder als theilweise Ueberdeckungen. 
Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Ausbesserungen und Uebe rdeckunge n 
ist nicht zu machen. 
Wenn es sich um die Entscheidung der Frage handelt, ob eine Stein- 
schlagbahn überdeckt werden muss, oder erst noch ferner benutzt werden darf, 
so soll man er nicht damit begnügen, nach der Oberfläche zu urtheilen, oder 
das Maals der Abnutzung nach den Kantensteinen festzustellen, sondern man 
soll die Bi an mehreren Stellen aufhauen!), um ihre Stärke mit volle: 
Sicherheit feststellen zu können. 
Die bestehenden Vorschriften über das zulässige Maals der Abnutzung 
sind sehr verschieden. In Braunschweig hat man die Erfahrung gemacht, dass 
die Unterhaltung am billigsten ist wenn die Steinbahn jederzeit möglichst gut 
gewölbt und in ihrer ganzen Breite fest und elatt erhalten wird. Man. über 
deckt deshalb dort die Steinsc hlagbahnen, sobald etwa die Hälfte der Decke 
abgenutzt ist. Bei starker Abnutzung der Mitte werden auf breiteren Bahnen 
auch Decken von 3,0 bis 3,5m Breite zur Wiederherstellung des ursprüng- 
lichen Querschnitts ed, 
Die hannoversche Anweisung verlangt Neuüberdeckung, wenn die Decken, 
welche aus demselben Material bestehen, wie der Unterbau, bis zur Bordhöhe, 
ausnahmsweise bis 2,5 em unter Bordhöhe, und wenn die Decken aus besserem 
Material vollständig abgenutzt sind. Wenn durch kleine Ausbesserungen der 
ebene Zustand der Decke nicht mehr erhalten werden kann, so darf auch schon 
früher zur Ueberdeckung geschritten werden. Eine Abnutzung von mehr als 
10cm sollte man niemals zulassen, weil stärkere Decken zu schwer fest zu 
.walzen sind. 
Man soll mit. der Neuüberdeckung der Strafsen nicht zu spät beginnen, 
damit bei gleichmälsig fortschreitender Abnutzung langer Strecken die Arbeit 
sich nicht häuft. Bei der Unterhaltung grofser | Stralsenzüge sollte man, so weit 
thunlich, jeden einzelnen Bezirk nach Verkehr und Steinmaterial in eine Anzahl 
gleicher Strecken zerlegen, von denen in jedem Jahre eine erneuert wird, so 
dass jede Strecke nach einer bestimmten Anzahl von Jahren eine neue Decke 
erhält, und die Unterhaltungsgeldmittel Jahr für Jahr annähernd gleich sind. 
Wenn beispiels w. in einem Bezirke die zulässige Abnutzung zu 10em an- 
genommen ist, und die jährliche Abnutzung 1 em beträgt, so muss alle 10 Jahre 
eine Neuüberdeckung der Strecke stattfinden. Man überdeckt also in jedem 
Jahre den zehnten Theil der Länge. Selbstverständlich ist es nicht erforder- 
lich, in jedem Jahre die neue Ueberdeckung an die letztjährige anzuschliefsen ; 
man wird vielmehr oft die schlechteste Strecke en 
Für die Herstellung und das Verbauen des Steinschlags, welcher zu kleinen 
!) Instruktiön für den Regi ierungs-Bezirk Königsberg, abgedruckt bei Herzbruch, Ueber 
Strassenbau. 8. 45. 
    
        
   
      
       
    
   
    
    
       
    
    
   
  
   
    
    
   
      
      
   
       
   
    
    
     
     
     
   
    
      
     
    
     
     
       
   
   
       
    
   
    
     
   
     
      
      
   
  
	        
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