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Allgemeines.
III. Maassgebende Höhen.
Die lichte Höhe über Schienenoberkante einer Eisenbahn muss nach den
Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands!)
mindestens 4,8m betragen. Bei Ueberbrückung von Strassen wird die einzu-
haltende Höhe in der Regel für jeden einzelnen Fall von der Landespolizei
vorgeschrieben. In Preussen pflegt 4,4m (das alte Maass 14‘) entweder über
der ganzen Breite des Weges oder über einem nach den Verhältnissen ver-
schieden breiten Theil desselben verlangt zu werden. Dies genügt im allge-
meinen auch für Strassen, in denen Pferdebahnwagen mit Decksitzen ver-
kehren.?) Nach Bauernfeind soll die lichte Höhe über einer Strasse mindestens
4m betragen.
Ueber dem Hochwasser eines (dann nicht mehr schiffbaren) Flusses muss
mindestens 1m bis Brückenunterkante verbleiben.?)
Ueber dem höchsten schiffbaren Wasserstand an Flüssen und Kanälen wurde
in und um Berlin bisher die lichte Höhe mindestens zu 3,14 m oder (nach
oben abgerundet) 3,2 m (das alte Maass 10°) angenommen.) Man begnügte sich
unter Umständen, wenn die letztere Höhe im Scheitel des Brückengewölbes vor-
handen war, so dass ein Schift (dessen Rücken ja auch gewölbt zu sein pflegt)
hindurchfahren kann. Neuerdings wird im Interesse der Schiffahrt, eine Ver-
grösserung dieser Höhe angestrebt.
. Für Frankreich schreibt der Minister Freycinet in einem an die Präfekten
gerichteten Zirkular5) vor, dass bei Kanälen 1. Ordnung (canaux des lignes
principales) die lichte Höhe über dem Normalwasser-Spiegel mindestens 3,7 m in
der ganzen Breite des Kanals (dans toute la largeur du plafond du canal)
betragen soll. Das Handbuch der Ingenieurwissenschaften (III. 2, 8. 63) empfiehlt,
die Unterkante der Brückenkonstruktion in der ganzen Breite der Kanalsohle
mindestens 4m über Wasserspiegel zu legen und wenn das Schiff mit stehendem
Treidelmast unter der Brücke hindurchgehen soll, 6m.
Nach den Vorschlägen der Techniker-Konferenz des Vereins zur Hebung
der deutschen Fluss- und Kanal-Schiffahrt soll die Höhe der Brückenunterkante
über dem Kanalspiegel 4,5 m betragen.6) In neuester Zeit sucht der Verein
wenigstens 3,7 m durchzusetzen.
Brücken, unter denen Segelschiffe (Seeschiffe) durchfahren sollen, sind als
Ausnahmefälle nach den jeweiligen Schiffahrts -Verhältnissen zu behandeln.
Als erforderliche Lichthöhe können etwa 30—40 m bezeichnet werden.
Der mittlere Theil der (eingestürzten) Taybrücke lag 26,8m über Hoch-
wasser.‘) Die neue Taybrücke ist um 46m tiefer gelegt. — Entwurf des
Panamakanal-Tunnels etwa 28,6 m; Brittaniabrücke etwa 29,5m; East-River-
Brücke 42 md); Forthbrücke 45,7 w9),; Entwurf einer hoch liegenden Themse-
Brücke am Tower in London 25-30 mi0), Eisenbahnbrücke bei Grünenthal über
den Nordostsee-Kanal 42 m,
Noch stärker im Grundriss gekrümmt ist der Russa-Viadukt der Strasse von Monaco nach
Mentone. Der Halbmesser der Mittellinie beträgt 30m, die Stirnbreite der Brücke 8m, Die zwei
Zwischenpfeiler sind zwar trapesförmig, innen 1,6 m, aulsen 2m am Kämdfer stark. Dennoch
haben die Gewölbe noch bedeutend vom Rechteck abweichende Grundrisse: innen 8m, aufsen
10,46 m Weite. Die Pfeilhöhe ist durchweg 4m. Die eine Stirn ist also ein Halbkreis, die
andere ein gedrückter Korbbogen aus 3 Mittelpunkten. Diese beiden Linien dienen den wag-
:chten, geraden Erzeugungslinien der inneren Gewölbeleibungen als Leitlinien, (Nouy. avn.
1872, Sp. 90.)
!) Preufs. Eisenbahn -Verordnungsblatt 1878, S. 185.
®2) Die Wagen der Berlin-Charlottenburger Pferdebahn sind allerdings einschliesslich der
Baldachine über den Decksitzen 4,4 m hoch.
®) Bei der Elbebrücke bei Barby (Berlin-Blankenheimer Eisenbahn) liegt die Unterkante
sisenkonstruktion der Stromöffnungen mit Rücksicht auf treibende Schiffe bezw. auf den
ng im Hauptstrom 3,77 m über dem höchsten Hochwasser. In den anschliessenden Fluth-
öffnungen fällt die Unterkante bis auf 1,12 m über Hochwasser. In einer davon abgetrennten Fluth-
brücke liegt sie nur 0,5 m iiber Hochwasser. (Z. f. B. 1883, Sp. 297.)
*) Vgl. Pinkenburg, über die Strassenbrücken Berlins in d.D. Bztg. 1886.
5) Nouv. ann. 1879, Sp. 136.
) D. Bztg. 1875, S. 22.
”) D. Bztg. 1880, S. 16.
°) D. Bztg. 1876, S. 149.
°) D. Bztg. 1882, S. 530.
10) Centr.-Bl. d. B. 1882, S. 400.
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