274 Der Brückenbau.
linie geformter Mittellinie, welches er durchrechnet, bei einer zulässigen Inanspruch-
nahme von 8kg, einer Spannweite von 12, Pfeilhöhe von 3,5, Halbm. der Stütz-
linie im Scheitel von 7, Ueberschüttungshöhe von 0,85, Höhe der beweglichen
Last von 0,98 mw, verlangt die volle Belastung eine Scheitelstärke von 0,_m, die
einseitige Belastung aber unter der Bedingung, dass die Stützlinie im Kern
bleiben soll, eine solche von 0,75m, Hierbei wir :d die äusserste Kantenpressung
8,01kr. Da indess die Formel für die Berechnung der Gewölbestärke nach der
einseitigen Belastung die zulässige Inanspruchnahme nicht enthält, so ist diese
Uebereinstimmung der Kantenpressung bei einseitiger Last mit der für gleich-
mässig vertheilte Pressung zugelassenen Grösse ein Zufall.
Die ( Grenze, bei der beide Bedingungen nach den Tolkmitt’schen Formeln
unter obigen Annahmen (Höhe der beweglichen Last jedoch = 0,8m) die
gleiche Scheitelstärke (im besonderen Fall 0, ‚76m) ergeben, liegt beispielsweise
bei einem Gewölbe von 17m Spannweite, 4m Pfeil, 12 ‚Gm Krümmungshalbm. der
Stützlinie im Scheitel. Dabei wird dann die äusserste Kantenpressung unter
einseitiger Last 13,7kg (also nz der Mauerwürfel-Festigkeit, wenn 8 =1/,,
=
derselben ist). Dies ist der grösste Werth, den die Kantenpressung unter den
&emachten Annahmen erreichen kann. Lässt man das Gewölbe noch weiter
wachsen, so nimmt die Kantenpressung wieder ab und nähert sich der für gleich-
mässige Spannungsvertheilung zulässigen Pressung von 8%$.
Es ist hier von der’ Be dingung die Rede gewesen, (lass die Stützlinie
im Kern bleiben soll. Ich stelle diese Bedingung für Gewölbe und für
Mauerwerk überhaupt als Regel hin und werde später noch hierauf zurück-
kommen.!)
Es ist also bei irgend erheblicher beweglicher Last stets zu untersuchen,
ob unter der ungünstigsten einseitigen Belastung eine vollständig im Kern
bleibende Stützlinie möglich ist, und ob die äulserste Kantenpressung dabei
nicht das zulässige Maass (!/o bis höchstens !/„ der Mauerwürfel-Festigkeit; über-
schreitet. In dem vorhin nach den Tolkmitt’'schen Formeln durchgeführten
Beispiel würde Letzteres bei dem Maximum der Kantenpressung schon der
Fall sein.
Die eben aufgestellte Bedingung ist, wie gesagt, für kleine Gewölbe maas-
gebend und erstreckt ihre W irkung um so höher hinauf, je härter das zu ver-
wendende Material ist.
Ein Gewölbe von 14m Spannweite und 9m Scheitelhalbm. der Stützlinie,
mit 0,8m Veberschüttungshöhe und 1920 kg für Lam beweglicher Belastung, welches
versuchsweise eraphisch berechnet wurde, würde in Granitbruchstein-Mauerw erk
mit Zementmörtel ausgeführt, bei der von Dr. Böhme dafür angegebenen zu-
lässigen Belastung von 60k8 für laem, für volle Last und gleichmässig über den
Quersc hnitt vertheilte Pressung nur 5,2em Scheitelstärke verlangen. Um bei
einseitiger Belastung eine Stützlinie in den Kern einzeichnen zu können, ist
aber eine Scheitelstärke von reichlich 50m erforderlich, wobei sich eine äusserste
Kantenpressung von etwa 16kg für laem ergiebt. Hierbei ist die Gewölbestärke
vom Scheitel nach den Widerlagern hin im umgekehrten Verhältniss des
cosinus des Fugenwinkels wachsend angenommen. :
Die einseitige Belastung ist auch bei hoch überschütteten Gewölben nicht
ganz zu vernachlässigen, da solche schon während der Ausführung der
Schüttung, trotz aller Sorgfalt, zeitweise eintritt und da es sich nicht empfiehlt,
dieser einseitigen Last dadurch entgegen zu wirken, dass man das Lehrgerüst
als Aussteifung im Bauwerk belässt.
Zwei andere Erklärungen für die Veränderlichkeit der spezifischen Pressungen
nach der Heinzerling’ schen Tabelle kann ich nur hypothetisch ausspr>chen.
Die eine ist die, dass für grofse Gewölbe vielfach festeres Material verwendet
sein dürfte als für kleinere. Mindestens kann man als Regel aufstellen, dass
dies so sein soll, falls nieht die örtlichen Verhältnisse ein bestimmtes Material
ea vorschreiben oder die Wahl sehr beschränken. In kleinen Gewölben
y Ale Vorbedinkung für Gewölbe halte ich fest, dass die Mittellinie nach der Stützlinie
geformt sei.
DIRT PT TE AN