Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
      
  
   
  
   
  
   
   
  
  
  
  
   
  
  
   
    
   
  
  
  
  
   
   
  
   
    
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
   
     
  
   
  
   
  
  
  
   
   
  
      
   
   
274 Der Brückenbau. 
linie geformter Mittellinie, welches er durchrechnet, bei einer zulässigen Inanspruch- 
nahme von 8kg, einer Spannweite von 12, Pfeilhöhe von 3,5, Halbm. der Stütz- 
linie im Scheitel von 7, Ueberschüttungshöhe von 0,85, Höhe der beweglichen 
Last von 0,98 mw, verlangt die volle Belastung eine Scheitelstärke von 0,_m, die 
einseitige Belastung aber unter der Bedingung, dass die Stützlinie im Kern 
bleiben soll, eine solche von 0,75m, Hierbei wir :d die äusserste Kantenpressung 
8,01kr. Da indess die Formel für die Berechnung der Gewölbestärke nach der 
einseitigen Belastung die zulässige Inanspruchnahme nicht enthält, so ist diese 
Uebereinstimmung der Kantenpressung bei einseitiger Last mit der für gleich- 
mässig vertheilte Pressung zugelassenen Grösse ein Zufall. 
Die ( Grenze, bei der beide Bedingungen nach den Tolkmitt’schen Formeln 
unter obigen Annahmen (Höhe der beweglichen Last jedoch = 0,8m) die 
gleiche Scheitelstärke (im besonderen Fall 0, ‚76m) ergeben, liegt beispielsweise 
bei einem Gewölbe von 17m Spannweite, 4m Pfeil, 12 ‚Gm Krümmungshalbm. der 
Stützlinie im Scheitel. Dabei wird dann die äusserste Kantenpressung unter 
einseitiger Last 13,7kg (also nz der Mauerwürfel-Festigkeit, wenn 8 =1/,, 
= 
derselben ist). Dies ist der grösste Werth, den die Kantenpressung unter den 
&emachten Annahmen erreichen kann. Lässt man das Gewölbe noch weiter 
wachsen, so nimmt die Kantenpressung wieder ab und nähert sich der für gleich- 
mässige Spannungsvertheilung zulässigen Pressung von 8%$. 
Es ist hier von der’ Be dingung die Rede gewesen, (lass die Stützlinie 
im Kern bleiben soll. Ich stelle diese Bedingung für Gewölbe und für 
Mauerwerk überhaupt als Regel hin und werde später noch hierauf zurück- 
kommen.!) 
Es ist also bei irgend erheblicher beweglicher Last stets zu untersuchen, 
ob unter der ungünstigsten einseitigen Belastung eine vollständig im Kern 
bleibende Stützlinie möglich ist, und ob die äulserste Kantenpressung dabei 
nicht das zulässige Maass (!/o bis höchstens !/„ der Mauerwürfel-Festigkeit; über- 
schreitet. In dem vorhin nach den Tolkmitt’'schen Formeln durchgeführten 
Beispiel würde Letzteres bei dem Maximum der Kantenpressung schon der 
Fall sein. 
Die eben aufgestellte Bedingung ist, wie gesagt, für kleine Gewölbe maas- 
gebend und erstreckt ihre W irkung um so höher hinauf, je härter das zu ver- 
wendende Material ist. 
Ein Gewölbe von 14m Spannweite und 9m Scheitelhalbm. der Stützlinie, 
mit 0,8m Veberschüttungshöhe und 1920 kg für Lam beweglicher Belastung, welches 
versuchsweise eraphisch berechnet wurde, würde in Granitbruchstein-Mauerw erk 
mit Zementmörtel ausgeführt, bei der von Dr. Böhme dafür angegebenen zu- 
lässigen Belastung von 60k8 für laem, für volle Last und gleichmässig über den 
Quersc hnitt vertheilte Pressung nur 5,2em Scheitelstärke verlangen. Um bei 
einseitiger Belastung eine Stützlinie in den Kern einzeichnen zu können, ist 
aber eine Scheitelstärke von reichlich 50m erforderlich, wobei sich eine äusserste 
Kantenpressung von etwa 16kg für laem ergiebt. Hierbei ist die Gewölbestärke 
vom Scheitel nach den Widerlagern hin im umgekehrten Verhältniss des 
cosinus des Fugenwinkels wachsend angenommen. : 
Die einseitige Belastung ist auch bei hoch überschütteten Gewölben nicht 
ganz zu vernachlässigen, da solche schon während der Ausführung der 
Schüttung, trotz aller Sorgfalt, zeitweise eintritt und da es sich nicht empfiehlt, 
dieser einseitigen Last dadurch entgegen zu wirken, dass man das Lehrgerüst 
als Aussteifung im Bauwerk belässt. 
Zwei andere Erklärungen für die Veränderlichkeit der spezifischen Pressungen 
nach der Heinzerling’ schen Tabelle kann ich nur hypothetisch ausspr>chen. 
Die eine ist die, dass für grofse Gewölbe vielfach festeres Material verwendet 
sein dürfte als für kleinere. Mindestens kann man als Regel aufstellen, dass 
dies so sein soll, falls nieht die örtlichen Verhältnisse ein bestimmtes Material 
ea vorschreiben oder die Wahl sehr beschränken. In kleinen Gewölben 
y Ale Vorbedinkung für Gewölbe halte ich fest, dass die Mittellinie nach der Stützlinie 
geformt sei. 
DIRT PT TE AN
	        
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