Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

  
  
  
  
  
314 Der Brückenbau. 
wird, das zweite zu zwei Dritteln, das dritte zu einem Drittel fertig hat, während 
in der 4. Oefinung das Lehrgerüst gerade aufgestellt ist. 
Während man in der 4. Oeffnung zu wölben anfängt und in der 3. und i 
Oeffnung damit fortfährt, löst man das Gerüst der 1. und versetzt es in die } 
Oeffnung und so fort. Die gewöhnlichen Zwischenpfeiler müssen hierbei den 
einseitigen Horizontalschub, der sich ergiebt, ertragen können. Aus diesem 
Grunde, und um nicht zu schnell ausrüsten zu müssen, wird man in der Regel 
nicht mit weniger als mit 4 Gerüsten auskommen können. Es ist allerdings 
denkbar, dass in gewissen Fällen 3 ausreichen.!) 
Welche Anordnung man wählt: ob Gruppentheilung oder fortschreitende 
Einrüstung, hängt u. a. davon ab, eine wie lange Zeit man zwischen dem Schluss 
des Gewölbes und dem Ausrüsten verstreichen lassen zu müssen glaubt. Wir 
kommen darauf noch zurück. 
Schlauch- oder tunnelartige Bauwerke rüstet man nur auf einen Theil ihrer 
Länge ein und schiebt nach Fertigstellung und Ausrüstung eines Gewölberinges 
das (Gerüst weiter, um den folgenden Ring zu wölben, der dann stumpf gegen 
den vorhergehenden gestossen oder auch damit in Verband gebracht wird. 
Diese Art der Ausnutzung des Lehrgerüsts wendet E. H. Hoffmann auch 
bei Brückengewölben geringer Länge an, um die Kosten herab zu mindern. 
Eine Chausseebrücke bei Oranienburg liess er beispielsweise mittels eines einzigen 
0,52 m breiten Lehrbogens wölben, weicher mit Sandtöpfen ausgerüstet und 
seitlich verschoben wurde.?) 
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b. Transportgerüste. 
Verwandt mit den Lehrgerüsten sind die zum Aufbau der Pfeiler und Ge- 
wölbe erforderlichen Bau- und Transportgerüste. Sie stehen zwar an 
Wichtigkeit hinter jenen zurück, da sie keinen unmittelbaren Einfluss auf das 
Wesen des Bauwerks haben. Man überlässt ihre Anordnung daher häufig dem 
Unternehmer. Sie sind aber sehr wesentlich für die Kostenfrage. Auch müssen 
sie, wenn sie mit dem Unterbau des (festen) Lehrgerüsts in Zusammenhang 
stehen, was namentlich bei hohen Viadukten der Fall ist, unbedingt mit dem 
letzteren gemeinsam entworfen werden. 
Die Gerüste sind entweder feste, welche selbständig aufgestellt werden 
und während der Dauer des Baues unbeweglich bleiben oder fliegende, welche 
auf den Pfeilern ruhen und allmählich beim Fortschreiten des Baues gehoben 
werden. Man kann endlich fast ganz ohne Gerüste bauen, wenn man den hohen 
Bock (die Geiss) anwendet, um die Materialien auf die Pfeiler zu heben, die 
Binder der Lehrgerüste hoch zu nehmen und endlich die Materialien zur Fertig- 
stellung des Bauwerks zu fördern. 
Die festen Gerüste zeigen Verschiedenheiten, je nachdem sie an be- 
liebigen Punkten unmittelbar unterstützt werden können, oder Oeffnungen für 
den Verkehr frei lassen müssen, welche dann durch Sprengwerke, Fachwerk- oder 
Gitterträger überbrückt werden. 
In der Regel versteht man unter festen Rüstungen solche, die das ganze 
zu durchbauende Thalprofil ausfüllen und daher die Anbringung wagrechter 
Materialbahnen in verschiedenen Höhen über die ganze Länge des Bauwerks 
gestatten. Dies ist einer der Hauptvortheile der festen Gerüste, welcher be- 
sonders dann hervor tritt, wenn die Steinbrüche für einen hohen Viadukt sich 
an den Hängen des zu überbrückenden Thales (oder etwa in einem der Bau- 
stelle nahen Seitenthale) in halber oder ganzer Höhe des Bauwerks finden. 
Man kann dann die Steine auf Arbeitsgleisen wagrecht oder mit Gefälle 
an jeden Punkt des Bauwerks bringen und spart den Hub. Aber auch, wenn 
die Verhältnisse nicht so günstig liegen, die Materialien vielmehr in der Thal- 
sohle heran kommen, ist es in mancher Hinsicht von Vortheil, die Hebevor- 
richtungen an einer oder wenigen Stellen vereinigen und von da das Gehobene 
wagrecht nach den Verwendungsstellen weiter bewegen zu können. 
Die festen Gerüste sind, wie schon erwähnt, bis zum Kämpfer in der Regel 
mit dem Unterbau der (dann ebenfalls festen) Lehrgerüste verbunden, füllen 
!) Viadukt von Chastellux, (Ann, d. p. et ch. 1882. II. S. 11). 
*) Baugew. Ztg. 1889, S. 154. 
     
   
    
    
   
   
   
   
    
     
    
     
  
  
  
    
  
    
   
  
  
     
    
   
  
  
  
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
   
    
   
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