Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

   
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billigen Preise auch für kleine Weiten für solche doch nur dann verwenden 
kann, wenn entweder die Massen sehr bedeutende sind, oder die vortheilhafte 
Wiederverwerthung der theueren Vorkehrungen nach kürzerer Benutzung ausser 
Frage steht. Es mag noch hervorgehoben werden, dass die Auftragung kein 
ganz richtiges Bild des Verhältnisses zwischen den Preisen . verschiedener 
Förderarten liefert, weil für die verschiedenen Förderarten verschiedene Werthe 
von m eingeführt sind, die einzelnen Darstellungen sich also auf Arbeiten ver- 
schiedenen Umtanges beziehen. Es bedarf kaum des besonderen Hinweises, 
dass die hier erzielten Ergebnisse auch bezüglich der wagerechten Spalten 12 bis 
20 keine allgemeine Gültigkeit haben; in jedem Einzelfalle wird man die Rich- 
tigkeit der eingeführten Preise zu prüfen und die Formeln nach dem obigen 
Ueberlegungsgange zu berichtigen haben. 
8. Förderung auf geneigter Bahn. 
Der Einfluss der Steigungen auf die Förderpreise ist bisher fast stets in 
der Weise berücksichtigt, dass man für jedes erstiegene Meter, ohne Rücksicht 
auf die Steilheit der Rampe, der Förderweite eine gewisse Länge zusetzte, z. B. 
beim Bau der Venlo-Hamburger Bahn 25m Länge für Im Steigung. Anderel) 
schlagen vor, diesen Zuschlag je nach Wahl der Förderart, den Eigenthümlich- 
keiten der einzelnen entsprechend abzustufen. Winkler (Vortr. über Eisenbahnbau 
V.S.95) stellt eine eingehende Theorie der Bewegung durch lebende Förderkräfte 
auf, auf Grund deren er die verwandelte Forderweite, d. h. diejenige wagerechte 
Entfernung ermittelt, welche dieselben Kosten verursacht, wie die wirkliche ge- 
neigte Bahn. Die Verwendung derselben fügt sich einem zeichnenden Ver- 
fahren jedoch nicht in einfacher Weise ein. Goering ermittelt die Kosten- 
vermehrung auf der Grundlage, dass sie sich zu den reinen Förderkosten verhält, 
wie die in die Bahnneigung fallende Seitenkraft des Gewichtes der geförderten 
Massen zur Wiederstandsziffer der wagerechten Bahn. Wird die Steigung s 
genannt (für 1:100 s= 0,01), so ergeben sich für den Einzelfall der Förder- 
tabelle die Zuschläge K folgendermassen, wenn A die erstiegene Höhe in m 
bedeutet} 
I. für Schiebkarren kurs 08 —( 508 2,30 7) Pf. 
II. für Handkippkarren K= (1245,72 1) a 5 = (800 s + 1,431) Pf. 
Ill. für Pferdekippkarren ,K= (16,5+2,76 I), 55 = 550 s+ 0,93 A) Pf. 
IV. für Arbeitsgleiche mit Menschen K=( 5+1,8 D; 008 —= (555 s + 2,00 h) Pf. 
V. für Arbeitsgleiche mit Pferden K = (2,6-+0,6 ); 08 = (325 s + 0,75 h) Pf. 
VI. Arbeitsgleiche m. Lokomotiv.?) K=(1,5 +0,88) 007 = (214s + 0,84 h )Pf. 
Diese Zuschläge stelle man zugleich mit der Fördertabelle dar, wie es in 
Fig. 10 für die beigeschriebenen Werthe von s und bis h = 15m geschehen ist. 
Abzüge für Förderungen mit Gefälle werden meist nicht gemacht, weil die 
Vortheile durch die Bergförderung der leeren Gefässe grösstentheils verloren 
gehen. In einzelnen Fällen hat man auf Gefällen, welche kein Bremsen be- 
dingen obige Zuschläge zur Hälfte in Abzug gebracht. 
Bestimmung der Steigungen. Nach Lang sind die Steigungen, für 
welche noch kein Zuschlag zu rechnen ist: 
Für Schiebkarren 1:20, Handkippkarren 1:77, Pferdekippkarren 1: 100, 
1) Vergl. auch Handbuch der Ingenieurwissenschaften I. 1. S. 368. Lang, Zeitschrift für 
3aukunde 1878. S. 517. 
2) Hier dürfte es gerechtfertigt erscheinen, den reinen F'örderkosten für die Berechnung 
von K auch die für Wagen und Lokomotiven zuzuschlagen, d. h. Reihe 16, 17, 18 und 19 der 
Tabelle, da. deren Zahl durch die Steigung offenbar vermehrt wird. Die hier aufgestellte 
Formel giebt in der That etwas niedrige Zuschläge. 
       
    
  
   
  
   
  
    
  
   
   
  
   
   
   
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
   
    
   
    
   
    
   
   
  
  
   
    
    
  
  
  
  
  
   
  
  
   
	        
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