Full text: Erdarbeiten; Strassenbau; Brückenbau (Abtheilung 3, 4. Heft)

   
Oder es 
wie bei 
rbrückte 
begrenzt 
e Holme 
t Kreuz- 
' Brücke 
»m Holz 
Jittenem 
>, sind 
- Bohlen 
. Man 
ückchen 
auflegt, 
en den 
genden 
') abzu- 
schützt. 
Leisten 
en sie 
  
beiden 
lecken. 
ilden.) 
ye auf- 
3ohlen- 
ing: ist 
‚cknen 
ın der 
Ineten 
> Ent- 
efälle) 
zelnen 
racht, 
ıd die 
ıntere 
Nässe 
nsicht 
enden 
I bei 
Balkenbrücken. 391 
starkem muss man Eichenholz!) oder noch härtere Hölzer verwenden. Auf der 
Strassenfahrbahn der festen Rheinbrücke bei Köln (Unterbelag 8 «m, Oberbelag 
6,5 em, Verkehr pro Tag auf der 5m breiten Fahrbahn etwa 900 meist schwere 
Fuhrwerke) wird versuchsweise seit 1875, endgiltig seit 1878, Buchenholz 
verlegt, da Eichenholz zu theuer war und zu oft erneuert werden musste. Die 
Eichenbohlen kosteten 1879 dort 84 M./cbm, die Buchenbohlen nur 41 M., erstere 
müssen alle 21’, Jahre erneuert werden, letztere nur alle 3 Jahre oder noch 
seltener. Hiernach berechnet sich die Unterhaltung f. 1 am Brückenbelag und 
Jahr bei Eichenholz durchschnittlich auf 2,18 M., bei Buchenholz auf 0,89 M. 
Am besten scheint es zu sein, recht trockene Buchenbohlen mit möglichst 
engen Fugen zu verlegen.?) 
Nach Erhebungen, die in Folge Erlasses des preussisch. Ministers der 
öffentlichen Arbeiten v. 8. 1. 89 angestellt sind, ist Buchenholz zu Brücken- 
belägen nur bedingt zu empfehlen. Es leistet gegen Abnutzung zum Theil mehr 
Widerstand als Eichenholz, ist aber leichter dem Stocken und Faulen ausgesetzt. 
Es wird sich also für sehr stark befahrene Brücken mit rascher Abnutzung der 
Fahrbahn eignen.3) 
Man lässt wohl die obere Bohlenlage nur die Breite des Fahr- 
Fig.208.. weges einnehmen. Denn treten einzelne Bohlen etwa 10 em vor, 
Fig. 208, damit Wagen, die mit einem oder zwei Rädern auf den 
h Fussweg gerathen sind, wieder nach der Mitte zurück gelenkt 
werden können. 
Besser ist es schon, die Fusswege gegen den Fahrweg durch 
aufgeschraubte Langschwellen abzugrenzen, noch besser, die Fuss- 
wege zu erhöhen. Dies gilt nicht nur, wenn man den Fahrweg 
mit doppeltem Bohlenbelag versieht, sondern 
auch bei allen anderen Herstellungsarten des 
Fahrwegs; doch wird dabei zuweilen die 
Fahrbahn-Entwässerung erschwert. 
Als „andere Herstellungsarten* sind zu 
nennen: Beschotterung von 5—10em geringster 
Stärke und mit 1/,, der Breite als Ueber- 
höhung der Mitte, Asphaltbeton, Holz in 
Asphalt eingebettet nach dem für eiserne 
Strassenbrücken aufgestellten Entwurf von 
Klette,*) Theerbeton, Stein- und Holz- 
pflaster.5) 6) 
Zur Entwässerung giebt man der Fahr- 
bahn Quergefälle von der Mitte aus, was bei 
Beschotterung oder Pflaster leicht herzustellen ist, bei Bohlenbelag aber ver- 
schiedene Stärke oder verschieden hohe Lagerung der Strassenbalken bedingt. 
Bei Beschotterung müssen, damit der Schotter sich festlegen kann, die 
Bohlen mit Spielraum von etwa 2m verlegt werden. Diese Spalten dienen 
gleichzeitig der Entwässerung. 
Bei Bohlenbelag kann das Quergefälle entweder gewölbeförmig (durch 
schwache Biegung der Bohlen) oder sattelförmig (geradlinig zur Mitte an- 
steigend) gebildet werden. Das Letztere setzt Theilung des Bohlen - Belages 
durch eine in der Mitte durchgehende Fuge voraus, welche (bei nicht allzu 
schmalen Brücken) den Vortheil gewährt, den Belag zur Hälfte erneuern zu 
können, ohne den Verkehr zu unterbrechen. 
Doppelten Bohlenbelag verlegt man auch wohl wagrecht (ohne Quergefälle). 
Die Entwässerung kann dann nur durch einzelne durch den Belag gebohrte 
      
   
  
) Winkler (Heft I, S. 68) bezeichnet dies als das Dauerhafteste. 
) Sarrazin D. Bztg 1879 S. 483 
) Centr. Bl. d. B. 1892, S. 37. 
4) D. Bztg. 1883. S. 67. 
5) Pestalozzi (Eiserner Brückenbelag, Zürich, Meyer & Zeller 1876) findet es unter 
gewissen Bedingungen vortheilhaft, hölzerne Brücken mit eisernem Belag (aus Zorr&seisen mit 
Chaussirung) zu versehen. 
6) Vergl. übrigens das Kapitel Strassenbau im Band 3 dieses Handb., wo die Fahrbahn- 
konstruktion speziell behandelt wird. 
1 
2 
     
   
  
      
  
   
    
   
  
   
  
   
    
   
   
    
   
   
   
  
  
  
     
   
  
  
  
  
  
    
  
   
  
     
  
     
    
  
   
   
  
  
   
  
  
   
   
   
    
   
   
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.